Singvogel hat geschrieben:
Singvogel hat geschrieben:
schnucki hat geschrieben:
der „Schulbetrieb“ dadurch so Überhand nimmt, dass andere Einsteller dadurch „gestört“ werden verstehe ich, dass der SB sich das bezahlen lässt.
Als Schmerzensgeld, weil er sich das Gemaule der anderen Einsteller anhören muss?
Aber dazu nochmal ernsthaft: Wenn ich an einen Stall gehe, weil dort kein Schulbetrieb stattfindet und plötzlich fangen andere Einsteller an, Unterricht zu geben – wenn ich mich davon gestört fühle, dann würde ich als Einsteller für "Mietminderung" plädieren. Das kann der SB dann gerne über einen Anteil an den Einnahmen des unterrichtenden Einstellers refinanzieren.
Die Frage ist für mich wo fängt "Schulbetrieb" an.
Ist es schon Schulkbetrieb, wenn jemand für 1- 2 Std am Tag jemanden auf seinen Pferden reiten läßt und den Reiter dabei ungerstützt? Ist es Schulbetrieb, wenn ein RL/Bereiter seinen Kunden dort Unterricht gibt?
Ich selber stand mit 2 Pferden in einem Stall. Meine Trainerin hatte ihre Pferde dort auch stehen. Entweder hatte sie meine Pferde geritten oder ich hatte Unterricht von ihr. Andere sind auch bei ihr geritten.
Später hatte ich eine RB für eines der Pferde, diese nahm auch Unterricht bei ihr.
Ist es nun Schulbetrieb oder einfach nur allgemeiner privater Reitunterricht?
Schulbetrieb ist es für mich, wenn Reithalle oder Platz für den Unterreicht gesperrt werden, so daß ich die Anlage in der Zeit nicht nutzen kann. (Ausnahme Lehrgänge), oder ein RL mehreren Reitern (mehr als 2) gleichzeitig RU gibt.