das ist ein interessantes Thema. Aus dem Bauch raus, hätte ich jetzt auch gesagt, tritt an den Zweitbesitzer über.
Aber so einfach ist das nicht.
Es wird außerdem unterschieden zwischen Garantie und gesetzliche Gewährleistung.
die gesetzliche Gewährleistung sagt tatsächlich, dass der Händler mit dem Privatkäufer einen VERTRAG schließt, die Gewährleistung gilt nur zwischen diesen beiden.
Im FAlle eines simplen Kassenzettels ist das relativ einfach zu umgehen, die wie will der Händler nachweisen, wer das Gerät gekauft hat.
Im Falle eines Vertrages, in den Namen des Kunden erwähnt sind, ist die Sachlage ganz klar.
Bei Garantie gelten zusätzlich die Dinge die der HERSTELLER (nicht der Händler) unter "Garantie" zusammenfasst, was nicht identisch mit der Gewährleistung sein muss, das kann deutlich mehr beinhalten.
Hier muss man die die einzelnen Garantiebestimmungen lesen, für wen diese garantie gilt, Stichwort Auto-Garantie...
achtung: reines Laiengeschwätz, zusammengelesen aus diversen Googlebeiträge. Scheint aber so für sich schlüssig. Vielleicht meldet sich noch ein Experte.
eine meiner Quellen, da wird auch Vorwerk erwähnt:
http://www.n-tv.de/ratgeber/Gibt-es-ein ... 95921.htmledit: weitere Quelle
http://www.finanztip.de/garantie-gewaehrleistung/