Tropifrutti hat geschrieben:
La Traviata hat geschrieben:
Für mich ist das Problem an der Diskussion, dass hier nicht klarer zwischen der moralischen und der Rechtsfrage unterschieden wird. Rechtlich betrachtet ist er unstrittig schuldig. Moralisch ist er für MICH unschuldig.
Genau. Und daher finde ich die Abstimmung, so spannend ich den Fall an sich auch finde, sehr grenzwertig…
Hab es auch als Theaterstück gesehen, das war eine andere Situation irgendwie, ein anderes Involviertsein, Diskussionen mit anderen Zuschauern, die man zuvor gar nicht kannte.
Im Fernsehen fand ich es nicht gelungen… Dafür war mir die Besetzung auch deutlich zu bekannt.
Kommentar:
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitges ... r-im-rechtIch habe den Film nicht geschaut, aber insbesondere nach Lektüre von Fischers Kolumne auch echt keine Lust mehr drauf. Allenfalls, um herauszufinden, ob ich ihm tatsächlich mal zustimme oder ob er wieder viel mehr rumpöbelt als nötig.
Jedenfalls hat er mit einer Sache recht: Dass der Angeklagte rechtswidrig gehandelt hat, ist unstreitig, aber ob er schuldig ist, steht auf einem ganz anderen Blatt. Deshalb hab ich ja schon ganz am Anfang des Threads gefragt, wieso die Antwort des deutschen Rechts bitteschön eindeutig sei. Denn das Strafrecht kennt diese von Travi oben als "rechtliche" und "moralische" Ebene bezeichneten Stufen seit Jahrhunderten - das Rechtsgefühl des Täters und seine Erwägungen können durchaus rechtlich relevant sein in Form eines Entschuldigungsgrundes.
Und wenn, wie Fischer sagt, im Film aus Unwissenheit oder gar bewusst alles vollkommen verdreht und dem unkundigen Zuschauer suggeriert wird, auf die Moral komme es nicht an, sodass sinnloserweise nur die unstreitige Rechtswidrigkeit der Tat erörtert wird, dann haben sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk und vor allem Schirach, der sich ja auch noch als rechtskundig ausgibt, mehr als blamiert, nämlich sich außerdem noch die Schuld aufgeladen, einem riesigen Publikum eine vollkommen falsche Vorstellung vom Strafrecht einzutrichtern.