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Ungelesener BeitragVerfasst: 13. August 2007, 10:14 
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die von Marvin angegebene Frist stimmt nicht.

Es handelt sich um eine Dienstleistung, die der regelmäßigen Verjährungsfrist unterliegt.
Diese beträgt 3 Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Nach ständiger Rechsprechung hat die Rechnungsstellung nichts mit dem Entstehen des Anspruches zu tun, sondern nur mit der Frage, ob man in Verzug kommen kann.
Entstanden ist der Anspruch also in dem Moment, wo dein Pferd behandelt wurde.
war das meinetwegen der 12.4.2005, dann beginnt die 3 Jahresfrist am 1.1.06, 0:00 zu laufen und endet am 31.12.2008, 24:00 Uhr. Bis dahin muss der Anspruch seitens des TA geltend gemacht worden sein.

Verzugszinsen kann der TA jedoch erst ab Rechnungsstellung verlangen.
Der Anspruch ist somit nicht verjährt.

Und da es eine Dienstleistung ist, ist der TA nicht verpflichtet, die richtige Diagnose zu stellen. Es ist äußerst schwierig, eine TA Rechnung nicht zu bezahlen, weil die Diagnose nicht gestimmt hat.
Damit wirst du nciht durchkommen.

Etwas anderes gilt z.B. beim Anfertigen von Röntgenbildern, das ist ein Werkvertrag und wenn die Bilder da verwackelt sind, brauchst du diese nicht abzunehmen und nicht zu zahlen.


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Ungelesener BeitragVerfasst: 13. August 2007, 14:06 
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Besonders dies finde ich sehr bedenkenswert:

"Und da es eine Dienstleistung ist, ist der TA nicht verpflichtet, die richtige Diagnose zu stellen. Es ist äußerst schwierig, eine TA Rechnung nicht zu bezahlen, weil die Diagnose nicht gestimmt hat.
Damit wirst du nicht durchkommen. "

Man fragt sich, wie es sich verhält, würde eine Pferd aufgrund einer falschen Diagnose und Medikation versterben oder einen chronischen Schaden erleiden.


Meritas


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Ungelesener BeitragVerfasst: 13. August 2007, 14:12 
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Ich finde das nicht bedenkenswert. Das ist völlig normal und auch bei jedem Humanmediziner so. Bei einem Arzt bezahlt man für die erbrachte Leistung, sprich für die Behandlung, nicht für einen eventuellen Erfolg. Wäre das anders, gäbe es keine Ärzte.



Im Fall, daß ein Arzt fahrlässig oder vorsätzlich falsch behandelt, also ein Kunstfehler vorliegt, kann man ihn (theoretisch) auf Schadenersatz verklagen. In der Praxis ist der Nachweis leider oft schwierig.

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Wann ist aus "Sex and Drugs and Rock'n'Roll" eigentlich "Veganismus, Laktoseintoleranz und Helene Fischer" geworden?


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Ungelesener BeitragVerfasst: 13. August 2007, 14:12 
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mein pferd HAT DAMALS aufgrund !!! einer ta-behandlung (nachgewiesen) einen chronischen Schaden (COPD) erlitten, lt. (damaliger?) rechtssprechung war die verjährungsfrist: zum jahresende -> 2 jahre (also die behandlung war in 1988, verjährt zum 31.12.1990 bzw. 01.01.1991)
wir hatten ihn damals (forderung kam in 1990 irgendwann an!!! (war ja eh schon ne frechheit) lediglich darauf hingewiesen, auch dass wir von weiteren schritten usw. nicht abesehen werden, und schon war ruhe :twisted:

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Ungelesener BeitragVerfasst: 13. August 2007, 15:59 
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Ich zahle nicht für einen eventuellen Erfolg,aber dafür , dass der Arzt seinen Job erledigt und dazu gehört die Diagnosestellung eindeutig dazu.

Für Falschdiagnosen in der Humanmedizin kann ich sehr wohl Klage einreichen.

Meritas


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Ungelesener BeitragVerfasst: 13. August 2007, 16:05 
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Ich verstehe nicht ganz, warum man wegen der 50 Euro so ein Faß aufmacht....

Und wie will man als Nicht-Vet beurteilen, ob der Typ seine Diagnosestellung richtig durchgeführt hat? Außerdem ging es der Threadöffnerin nicht um eine Fehldiagnose, sondern darum, dass man für ein bißchen Pferd abhören 50 Euro verlangt. (oder habe ich was überlesen????)

Zum Thema Fehldiagnose mit Falschbehandlung und diversen Folgen: die TA´s und auch die Humanärzte sind versichert. Nur liegt es am Pferdehalter (oder menschlichen Patienten), die Fehldiagnose bzw. Falschbehandlung nachzuweisen. Und das, ist wie schon geschrieben wurde, nicht wirklich immer einfach...

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Ungelesener BeitragVerfasst: 13. August 2007, 16:26 
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Als Laie eine Diagnose zu beurteilen halte auch ich für fragwürdig.
Wichtig wäre hier zu wissen, ob eventuell der nachbehandelnde TA sich dazu explizit in die Richtung geäußert hat.

Um die Bezahlung wird man aufgrund von Mutmaßungen nicht herum kommen.

Meritas


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Ungelesener BeitragVerfasst: 13. August 2007, 19:30 
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eine krähe hackt der anderen bekanntlich kein auge aus :wink:


es geht hier um 50 € ? echt? oh das hab ich wohl überlesen, bei mir ging es damals um angebliche 6000 DM :ashock: und ich habe damals ohne zutun ne krähe gefunden die gehackt hat :mrgreen: (war sogar vorschlag der krähe ... in dem alter - ich war 19 - hätte ich mich das nie getraut)

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Ungelesener BeitragVerfasst: 13. August 2007, 20:40 
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Da hattest Du aber Glück ! Meine Krähe wollte erst und plötzlich ist ihr das Hacken aufgrund einer Amnesie vergangen.

Dumm gelaufen, 600DM Rechnung und totes Pferd :asad:

Meritas


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Ungelesener BeitragVerfasst: 14. August 2007, 06:49 
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kacke, meiner hat WENIGSTENS noch ca. 2 jahre gelebt... dann aber auch nicht mehr :twisted:

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Ungelesener BeitragVerfasst: 14. August 2007, 21:11 
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Danke für die Antworten. Leider weiß ich selber über den Stand der rechtlichen Sicht Bescheid. War mir aber im Hinterkopf, dass mit der Rechnung irgendwas anders war, weil ich meine, soetwas im alten Forum gelesen zu haben.
Es geht mir hier eben nur darum zu erfahren, ob der TA nach 1,5 Jahren noch eine Rechnung ausstellen kann. Scheinbar wohl doch!?
Ich habe mich nur darüber geärgert, dass der TA jetzt erst damit ankommt, obwohl ich wie o.g. schon einen Tag nach der Behandlung meine Adresse durchgegeben hatte. Damals war keine Rechnung gekommen (dachte, er hätte es vergessen oder sein Stolz sei verletzt).

Ich habe in der Tat dem anderen TA(2) von der Diagnose erzählt und auch von den geplanten Behandlungsmethoden, die auch unzutreffend gewesen wären.

Natürlich ist mir bewusst, dass ein TA, weil er ein Dienstleister ist, nur ein Bemühen schuldet. Auch, wenn es falsch war. Jedoch sollte er sorgfältig arbeiten. Und das hat dieser TA nunmal nicht.

Ich schreib mal konkret, worum es ging (aber bitte keine Impf-Grundsatzdiskussion!): Pferd hatte seit einiger Zeit Husten. Nur 1-2 mal abhusten beim Reiten, mehr nicht. Pferd stand 10 Stunden am Tag draußen, nachts in einem kleinen gut belüfteten Stall. Es wurde Heulage gefüttert. Also eigentlich kein Grund zum Husten da. Nun begann er erst nach seiner ersten Herpesimpfung (Resiquin Kombiimpfung!) zu husten. Vorm Impfen wurde er nicht untersucht! Hab das dem TA auch gesagt. Hatte ja schon genug über Impfschäden gelesen und war auch bei einer THP, aber leider erfolglos (deshalb hatte ich den konventionellen TA auch erst später zu Rate gezogen).
TA meinte nun, abhören und dergleichen sei vorm Impfen eh Quatsch, man muss nur fühlen, ob die Lymphknoten dick sind. Dann hab ich den Husten beschrieben (trocken) und der TA hörte mein Pferd ab. Darauf meinte er, mein Pferd hätte Herpes. Ich wunderte mich, weil ich Herpes nur mit Fieber etc. kenne und mir nicht klar war, wie ein Pferd mit akuter Herpes wochenlang überleben kann. Er meinte nur, bei der Bronchoskopie werden wir die Herpesbläschen sehen können und dann bekommt er Antibiotika (wo ich gegen war, er meinte:Das wird JEDER TA verschreiben) und wenn der Husten weg ist muss unbedingt wieder gegen Herpes geimpft werden, weil das ja soooo wichtig ist (bei nem Wallach/Freizeitpferd!).

Im Endeffekt hatte mein Hüh dann COB und der TA2 meinte, er impft solche Pferde gar nicht gegen Herpes, weil das so auf die Lunge ginge. Zudem empfahl er mir einen Akkupunkteur und ich "durfte" daneben Homöopathika gegen den akuten Husten geben. Antibiotikum stand nicht zur Debatte.

So, das wars (glaube ich).

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Ungelesener BeitragVerfasst: 15. August 2007, 06:54 
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vielleicht gibt es irgendwo in der TÄ Gebührenordnung oder in irgendwas anderem eine abweichende Verjährungsfrist, das weiß ich nicht.

aber grundsätzlich Dienstleistung und daher grundsätzlich regelmäßige Verjährungsfrist. Habe gerade nochmal im BGB nachgeschaut, da ist nichts abweichendes geregelt. Auch kein abweichender Fristbeginn.

gigoline, seit der Geschichte sind *räusper* ein paar Jährchen vergangen und es sind einige BGB Reformen dazwischen gewesen :-D Die Verjährungsfristen wurden letztmalig im Jahr 2002 komplett überarbeitet.

Zora, glaube mir, es ist sowas von dermaßen schwierig, einen Arzt zu belangen. Ich kann verstehen, dass dich das total annervt. Ich wäre auch stinkig, aber es hilft ja alles nichts. Sei froh, dass es sich "nur" um 50 Euro handelt.

Was meinst du, warum es RA gibt, die sich ganz konkret auf Arzthaftungsrecht spezialisiert haben? :-D


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Ungelesener BeitragVerfasst: 15. August 2007, 20:43 
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Ja, Lieschen, ich weiß, wie schwer das ist, studiere ja selber Jura *seufst*. :roll:

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