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 Betreff des Beitrags: Re: Verkäufer will Pferd zurück
Ungelesener BeitragVerfasst: 22. Februar 2016, 21:30 
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Wenn du einen schriftlichen, sicher formulierten Kaufvertrag hast, in dem der Betrag von 400 Euro steht plus sämtliche Papiere und den zahlungsfähigeres hast, würde ich mich ganz gepflegt zurück lehnen. In meinem Vertrag stand z.b. Explizit mit drin, dass keine mündlichen nebenabreden getroffen wurden und Änderungen nur in gegenseitigem Einvernehmen möglich sind und der Schriftform bedürfen. Da wüsste ich nicht auf welcher Grundlage jemand plötzlich das Pferd wieder oder mehr Kohle will ;)

Übrigens einer der Gründe warum ich nie bar und per Handschlag kaufen würde...


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 Betreff des Beitrags: Re: Verkäufer will Pferd zurück
Ungelesener BeitragVerfasst: 23. Februar 2016, 08:20 
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Hermine hat geschrieben:
crash hat geschrieben:
Ich kenne tatsächlich einen ähnlichen Fall: A hat B das Pferd (vor Zeugen) geschenkt inkl. Eigentumsurkunde etc. Pass lag jedoch beim Bereiter. Das Pferd war damals für A nur "Beisteller" für ihren Senior, als der starb wollte sie den Sport an den Nagel hängen und hat der Reitbeteiligung das Tier eben geschenkt.

Etwa 1,5 Jahre später ist A eingefallen dass sie doch gern wieder reiten möchte und als sie sah dass das tierchen auch echt schön lief wollte sie es "zurück". Ihrer Meinung nach hat sie das Pferd nur zur Verwahrung gegeben.

Das ganze ging auch vor Gericht. A bot B an das Pferd zu kaufen (für 15T€ :angellie: ), im Endeffekt gab es eine Einigung nach der B ihre Kosten für nunmehr 2 Jahre Unterbringung, Schmied etc. von A erstattet bekommen hat und dafür das Pferd wieder her gibt.
B hatte das (durchaus nette) Jungtier zwischenzeitlich von 0 auf L gebracht. Den Pass hatte immernoch der Bereiter, aber der Richter sah da keinen Unterschied drin!








Zählen Zeugen denn gar nicht?


Doch! Ich glaub sonst hätte B deutlich schlechtere Karten gehabt. Aber da es eben zum Vergleich kam, weiß man nicht wie der Richter entschieden hätte...


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 Betreff des Beitrags: Re: Verkäufer will Pferd zurück
Ungelesener BeitragVerfasst: 23. Februar 2016, 11:51 
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Ich habe einen vorformulierten Kaufvertrag, ohne Ratenzahlung, ohne mündliche Vereinbarung.
Kaufpreis 400 Euro.
Alle sagen, das ist dann nicht anfechtbar. Trotzdem kommt es zur Gerichtsverhandlung!
Der Richter deutet an, daß es wohl zu billig für ein Pferd ist.


Zuletzt geändert von Hermine am 17. April 2016, 17:36, insgesamt 1-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: Re: Verkäufer will Pferd zurück
Ungelesener BeitragVerfasst: 23. Februar 2016, 11:54 
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dan direkt ein tierärztl. gutachten was das Pferd damals (kaputt) wert war und Risiko usw.!

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grundsätzlich gilt: "Jeder blamiert sich selbst, so gut er kann"!


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 Betreff des Beitrags: Re: Verkäufer will Pferd zurück
Ungelesener BeitragVerfasst: 23. Februar 2016, 12:01 
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gigoline hat geschrieben:
dan direkt ein tierärztl. gutachten was das Pferd damals (kaputt) wert war und Risiko usw.!


Würde kein Gutachten einholen, sondern erfragen, wie der Schlachtpreise zum Zeitpunkt des Verkaufes war. Denn wenn Du das Pferd wegen Krankheit "zum Schlachtpreis" bekommen hast, ist der wohl relevant.

Snoeffi

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 Betreff des Beitrags: Re: Verkäufer will Pferd zurück
Ungelesener BeitragVerfasst: 23. Februar 2016, 12:29 
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Du hast doch einen Anwalt oder? Sind keine Rechnungen vom TA für die Behandlungen vorhanden?

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 Betreff des Beitrags: Re: Verkäufer will Pferd zurück
Ungelesener BeitragVerfasst: 23. Februar 2016, 12:52 
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Ich denke auch , maßgebend ist der damalige Schlachtpreis und der Preis im Kaufvertrag. Jetzt geltend machen kann man die Unterhaltskosten, Tierarztkosten und die Ausbildungskosten. Zur Sicherheit würde ich die ganzen terärztlichen Befunde und Rechnungen zur Verhandlung mitbringen.

Dein RA sollte eigentlich den Kaufvertrag einmal gründlich lesen und auf inhaltliche Fehler kontrollieren.

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 Betreff des Beitrags: Re: Verkäufer will Pferd zurück
Ungelesener BeitragVerfasst: 23. Februar 2016, 12:59 
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Alles beim Anwalt. Der Gegenanwalt ist ein Ar..., egal was eingereicht wird, kommen Unterstellungen und Unwahrheiten. Wie gesaft, der Verkäufer will das Pferd egal wie zurück.
TA Kosten sind eingereicht, laufende Kosten noch nicht, das sagte unser Anwalt, das ginge nicht da wir ja das Pferd auch nutzen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Verkäufer will Pferd zurück
Ungelesener BeitragVerfasst: 23. Februar 2016, 13:03 
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Wann war denn der Verkauf?


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 Betreff des Beitrags: Re: Verkäufer will Pferd zurück
Ungelesener BeitragVerfasst: 23. Februar 2016, 13:04 
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stellt sich die Frage, aus welchen (rechtlichen) Gründen die das Pferd zurück will. Einfach nur "wollen" wird es ja nicht unbedingt sein.

Rücktritt?
Anfechtung?


Und dass es vor Gericht geht, heißt ja nichts. Das passiert öfter, dass man ohne Chance vor Gericht zieht.
Wieso hat aber der Richter schon Andeutungen gemacht? Gab es schon eine Verhandlung?

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 Betreff des Beitrags: Re: Verkäufer will Pferd zurück
Ungelesener BeitragVerfasst: 23. Februar 2016, 13:13 
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Warum sollten die laufenden Kosten nicht eingereicht werden? Das Pferd war krank, mußte behandelt werden und in die Reha (langsames Aufbauen um zu Gesunden), dazu Hufschmiedkosten evtl. Zusatzfutter etc und ggf. auch Beritt.
Eben alles, was es gekostet hat bis es wieder voll belastbar war.
Erst als das Pferd wieder voll reitbar war, kann man (in meinen Augen) argumentieren, daß man es jetzt nutzen kann.


@ Bronzo: wenn man weiß, daß ein Richter schon Andeutungen gemacht haben soll, kann man den wegen Befangenheit ablehnen?

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 Betreff des Beitrags: Re: Verkäufer will Pferd zurück
Ungelesener BeitragVerfasst: 23. Februar 2016, 13:20 
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Hermine hat geschrieben:
TA Kosten sind eingereicht, laufende Kosten noch nicht, das sagte unser Anwalt, das ginge nicht da wir ja das Pferd auch nutzen.


??? willst du jetzt TA-Kosten gegenüber der Gegenseite geltend machen und wieder holen, oder dienen die TA-Belege nur dem Beweis, dass der Gaul am Anfang Schrott war?


@ Maharani: Nein. Das ist so einfach nicht. Das kann vielmehr ein Hinweis sein, (und ist es in der Regel) auf eine "Vorläufige" (!)Einschätzung, die man sich aus wirtschaftlichen Gründen durch den Kopf gehen lassen kann. Der Richter kann ja durchaus eine Meinung haben. irgendwann muss er sich ja eine bilden. Aufgabe des RA: Meinung umdrehen. :wink:
Befangenheit ist (ohne weitere Angaben) was anderes als das hier.

Und laufende Kosten einreichen? Warum? Ihr wollt am Kaufvertrag festhalten. Dann habt ihr nach Eurer Sicht das Pferd im Eigentum. Dann tragt ihr auch die Kosten.
Wenn das Pferd als "Schrottwagen" zum Schlachtpreis gekauft wurde, stellt das ja wohl zunächst erstmal keinen Mangel dar, oder? Woher dann Ansprüche?

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 Betreff des Beitrags: Re: Verkäufer will Pferd zurück
Ungelesener BeitragVerfasst: 23. Februar 2016, 13:33 
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Ich bin kein Jurist, schreibe nur meine juristisch angehauchte Meinung:

Wenn die Verkäuferin behauptet, dass nur ein Teil des Kaufpreises gezahlt worden wäre (nämlich nur die erste Rate), dann wird sie wohl vom Kaufvertrag zurücktreten wollen. Als Käuferin würde ich alles daran setzen, zu belegen, dass der Kaufvertrag ordnungsgemäß erfüllt wurde. Vollständige Zahlung des Kaufpreises und Übergabe des Pferdes. Am zweiten Punkt gibt es wohl keinen Zweifel, über den ersten wird gestritten.

Wenn es sich wirklich um so ein vorgefertigtes Kaufvertragsformular handelt, das man im Internet etc. erhält, sehe ich aber wenig Chancen, dass die Verkäuferin mit der Behauptung, es sei ein höherer Kaufpreis ausgemacht worden, durch kommt.

Sollte der Richter anderer Meinung sein, könnte die Verkäuferin wohl vom Verkauf zurücktreten. Dann wären die Kosten, die bisher angefallen sind, interessant, weil Käuferin und Verkäuferin so zu stellen wären, als hätte es den Kaufvertrag nicht gegeben. Insofern müsste die Verkäuferin die Kosten eventuell an die Käuferin erstatten.

Oder sehe ich das falsch?

Snoeffi

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 Betreff des Beitrags: Re: Verkäufer will Pferd zurück
Ungelesener BeitragVerfasst: 23. Februar 2016, 13:51 
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So einfach vom Verkauf zurücktreten geht ja nun auch nicht oder?

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 Betreff des Beitrags: Re: Verkäufer will Pferd zurück
Ungelesener BeitragVerfasst: 23. Februar 2016, 13:55 
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feuerblitz hat geschrieben:
So einfach vom Verkauf zurücktreten geht ja nun auch nicht oder?


Naja, wenn ein Teil seiner Verpflichtung nicht nachkommt, kann der andere Teil schon zurücktreten. Die Verkäuferin behauptet ja, der Kaufpreis sei nicht (vollständig) bezahlt worden. Dann kann sie vom Verkauf zurücktreten. Nur muss sie halt beweisen, dass ein höherer Kaufpreis und eine Ratenzahlung vereinbart wurde. Und ich glaube, Sie müsste vor dem Rücktritt die fehlende Leistung (hier also den fehlenden Kaufpreisrecht) anmahnen bzw. die Käuferin zur Zahlung des Gesamtbetrages auffordern. Da sie das ja nicht will, sondern das Pferd zurückhaben will, macht sie das natürlich nicht.

Also wenn nach meiner laienhaften Meinung müsste der Fall relativ klar sein, wenn das, was wir hier wissen, wirklich die Fakten sind.

@Hermine: Was sagt denn Dein Anwalt?

Snoeffi

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Zuletzt geändert von Snoeffi am 23. Februar 2016, 13:58, insgesamt 1-mal geändert.

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