Ich würde Rückgabe versuchen, aber mir da vorab nicht allzu viele Hoffnungen machen.
Wenn von privat gekauft wurde und schon, wenn es einen normalen Vetrag gibt ("gekauft wie gesehen/probegeritten) muss man dann erstmal nachweisen, dass das Pferd vorher schon so war.
Auch wenn es sehr wahrscheinlich klingt. Aber im Standardvertrag steht im Normalfall sowas wie
"Die Parteien sind sich einig, dass die weitere Entwicklung und die weiteren Fähigkeiten des Pferdes nicht absehbar sind. Eventuelle mündliche Aussagen des Verkäufers über die Zuordnung des Pferdes hinsichtlich seiner vorwiegenden, dauerhaften Eignung stellen keine Beschaffenheitsmerkmale dar, sondern beruhen auf subjektiv geprägten Eindrücken des Verkäufers. Auch ist eine Zusage hinsichtlich besonderer, dauerhafter Fähigkeiten des verkauften Pferdes hiermit nicht verbunden.
Das Pferd wird verkauft nach Besichtigung seitens der Käuferin. Hinsichtlich der Ausbildung und Beschaffenheit wird der Zustand als vertraglich vereinbart zugrunde gelegt, der der Käuferin dargestellt wurde. Insoweit erfolgt der Verkauf unter vollständigem Ausschluss jeglicher Haftung."
Dazu dann eben "Von den vorstehenden Rechtsbeschränkungen ausgenommen ist eine Haftung bei Vorsatz oder Arglist. " - und genau DAS muss man dann leider erstmal nachweisen können
Mit Glück ist der Verkäufer einsichtig, daher - auf jeden Fall eine Rückgabe versuchen