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Ungelesener BeitragVerfasst: 20. Dezember 2016, 14:27 
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Aus aktuellem Anlass, würde mich mal die Rechtslage interessieren.

Auszug aus dem Landesgesetzt BW:
(3) Das Fahren mit Krankenfahrstühlen (auch mit Motorantrieb), das Radfahren und das Reiten im Wald sind nur auf Straßen und hierfür geeigneten Wegen gestattet. Auf Fußgänger ist Rücksicht zu nehmen. Nicht gestattet sind das Reiten auf gekennzeichneten Wanderwegen unter 3 m Breite und auf Fußwegen, das Radfahren auf Wegen unter 2 m Breite sowie das Reiten und Radfahren auf Sport- und Lehrpfaden; die Forstbehörde kann Ausnahmen zulassen. § 45 Absatz 2 Satz 2 NatSchG bleibt unberührt.

So nun hatte ich heute eine Diskussion mit der Schwester unseres SB, ob auf folgendem Weg das FÜHREN eines Pferdes erlaubt ist:

Von der einen Seite steht ein Schild für Motorfahrzeuge und Gespanne verboten, darunter ist ein Reitwegschild. Ca. auf halber Strecke ist ein Reitwegzeichen mit einem Pfeil nach rechts. Grade aus geht der Weg in der gleichen Beschaffenheit weiter, d.h. mindestens 3m breit und geschottert. An der Stelle, wo er dann auf der anderen Seite aus dem Wald raus kommt ist nur ein Wanderzeichen, keine weiteren Schilder.

1. Ich würde ja behaupten, man dürfte da auch grade aus reiten
2. Wie sieht es bei Wegen aus die man nicht reiten darf, darf man da führen? Ich darf ja z.B. mein Fahrrad auch durch die Fußgängerzone schieben.


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Ungelesener BeitragVerfasst: 20. Dezember 2016, 14:44 
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Es gab da mal ein Urteil zum Führen von Pferden:
https://www.pferd-aktuell.de/21701


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Ungelesener BeitragVerfasst: 20. Dezember 2016, 14:51 
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Wenn das ab da kein "Sport- und Lehrpfad" ist, dürfte man da laut Gesetzesauszug reiten.

Und genau, das mit dem Führen wurde so entschieden, dass die Reitbeschränkungen dafür nicht gelten. Allerdings hat das Dresdner Urteil für BaWü nicht unbedingt was zu sagen.


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Ungelesener BeitragVerfasst: 20. Dezember 2016, 14:59 
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Danke, das Urteil ist auf jeden Fall interessant!

Und ich würde auch sagen man darf den Weg auch reiten, mir ist nur heute erstmalig das Abbiegeschild des Reitwegs aufgefallen und das hat mich dann auch kurz verunsichert, ob das nun Einfluss auf den Rest vom Weg grade aus hat.


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Ungelesener BeitragVerfasst: 21. Dezember 2016, 12:25 
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Bajana hat geschrieben:
Und ich würde auch sagen man darf den Weg auch reiten, mir ist nur heute erstmalig das Abbiegeschild des Reitwegs aufgefallen und das hat mich dann auch kurz verunsichert, ob das nun Einfluss auf den Rest vom Weg grade aus hat.


Nein, aber es sollte Einfluss auf die anderen Verkehrsteilnehmer haben: Denen sagt das BLAUE Reitwegeschild nämlich, dass sie nach StVO da NICHT langdürfen! Denn genau das bedeutet das Verkehrsschild: Hier gilt ein Sonderweg für Reiter. Der Reitweg darf nur von Pferden mit Reitern benutzt werden.

Wenn jetzt am Beginn des Weges das Rot-Weiße-Dreieck mit Reiter steht heißt das: Achtung hier reiten auch welche. Wenn die dort auch das blaue aufgestellt haben, wäre das Gespann- und Motorfahrzeuge-Schild eigentlich überflüssig.

Also: Welche Schilder stehen da genau?


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Ungelesener BeitragVerfasst: 21. Dezember 2016, 13:29 
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Ungelesener BeitragVerfasst: 21. Dezember 2016, 13:43 
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Ich hab bei der Suche nach dem Bild jetzt noch gefunden, dass im "Erholungswald" das reiten nur auf so gekennzeichneten Wegen erlaubt ist. Allerdings habe ich nicht rausgefunden ob der Wald am Stall Erholungswald ist.


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Ungelesener BeitragVerfasst: 21. Dezember 2016, 14:07 
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Ja, ich fürchte das musst du dann machen, wenn du das mit dem Weg sicher klären willst. Aber wenn es nach denen geht dürftest du auch nicht alleine ausreiten. http://www.forstbw.de/fileadmin/forstbw ... fahren.pdf :klappe:

Ansonsten würde ich weiter dort reiten, denn rein logisch: Da am Anfang das Weges ein Gespann-Verbotsschild war, müsste an der Gabelung, wo es geradeaus weitergeht dann auch ein Reitverbot stehen (wenn es denn dort verboten sein sollte) und nicht nur ein Zeichen, dass (noch ein) Reitweg rechts abgeht. :mrgreen:


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Ungelesener BeitragVerfasst: 21. Dezember 2016, 16:37 
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@bajana:
Ehrlich, ich würde mich einfach beim zuständigen Forstamt erkundigen, was das Schild bedeutet und ob es eine Benutzungspflicht- bzw. ein -verbot bei Waldwegen beinhaltet. Vielleicht mal in Verbindung mit einem Treffen (kannst Du umliegende Vereine bzw. zumindest Deinen Verein involvieren, oder Deinen Stallbetreiber, dem wären eventuell als Landwirt ja auch verbindliche Ansagen lieb?) mit der zuständigen Behörde? Denn aktuell ist das Thema Mountainbiking im Wald "bei uns" - du wohnst ja im gleichen Bundesland (auf per Definition zu engen Waldwegen oft ein Streitpunkt) und einsichtige, rücksichtsvolle Reiter könnten da Pluspunkte machen ...... was natürlich ganz klar ist: sogenannte. "Rückegassen", die in regelmäßigen Abständen im Wald anzutreffen sind - deren Abstand hängt auch immer von der Zielsetzung des Waldbesitzers bei größeren Waldgebieten ab, sind per se eben keine Wege! Diese werden idR alle 10 Jahre zum Durchforsten bzw. zur Ernte gebraucht und wachsen im Laufe der Jahre wieder zu. (Und nein, ich bin keine Forstfrau, aber regelmäßig in Gemeinderäten und Waldbegängen mit der Thematik konfrontiert aus Sicht der vierten Gewalt).

_________________
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22.2.1997 - 8.8.08

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Ungelesener BeitragVerfasst: 21. Dezember 2016, 17:58 
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So ein Fass wollte ich da jetzt nicht auf machen, ich geh den betreffenden Weg höchst selten, wenn dann eigentlich nur, wenn ich führe. Ich hatte mich nur gewundert, dass die Schwester vom SB sich geweigert hat da lang zu gehen, wir waren beide zufällig spazieren mim Pferd und sind ein Stück zusammen gelaufen und sie ist dann einen anderen Weg zurück, weil betreffender Weg ja nicht erlaubt ist. Und ich bin eben zum einen davon aufsgegangen, dass er generell erlaubt ist (das Abbiegeschild für den Reitweg war mir bislang entgangen, ich wusste nur, dass ich das Zeichen auf dem Weg schon gesehen hatte) und es außerdem geführt eh keine Rolle spielt.


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Ungelesener BeitragVerfasst: 22. Dezember 2016, 09:11 
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Bajana hat geschrieben:
So ein Fass wollte ich da jetzt nicht auf machen
Würde ich auch nicht machen.


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Ungelesener BeitragVerfasst: 22. Dezember 2016, 13:01 
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in NRW wurde das gesetz gerade geändert, in der neufassung wird das führen des Pferdes mit dem Reiten eines pferdes gleichgestellt.
= da , wo reiten verboten ist, ist auch das führen eines pferdes verboten.
der geplante passus , dass das mitführen von hunden verboten ist, wurde in der neufassung nicht umgesetzt


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Ungelesener BeitragVerfasst: 22. Dezember 2016, 13:53 
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kildare hat geschrieben:
Ehrlich, ich würde mich einfach beim zuständigen Forstamt erkundigen, was das Schild bedeutet und ob es eine Benutzungspflicht- bzw. ein -verbot bei Waldwegen beinhaltet. Vielleicht mal in Verbindung mit einem Treffen (kannst Du umliegende Vereine bzw. zumindest Deinen Verein involvieren, oder Deinen Stallbetreiber, dem wären eventuell als Landwirt ja auch verbindliche Ansagen lieb?) mit der zuständigen Behörde?


Ich würde auch nicht so ein Fass aufmachen. Forstleute sind keine Verkehrsrechtsexperten und haben andere Interessen zu vertreten. Im ungünstigsten Fall wird die Angelegenheit geklärt, in dem ein paar Reitverbotsschilder an die Bäume genagelt werden ...

_________________
Wann ist aus "Sex and Drugs and Rock'n'Roll" eigentlich "Veganismus, Laktoseintoleranz und Helene Fischer" geworden?


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