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Ungelesener BeitragVerfasst: 1. August 2007, 16:43 
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Registriert: 2. Mai 2007, 22:16
Beiträge: 64
Wohnort: Lüneburger Heide
HDV12 hat geschrieben:
Die Potsdamer Beschlüsse sind seit Mitte der 1990er Jahre Bestandteil der LPO. Sie entstanden als Folge der Barraffäre um Schockemöhle Anfang der 1990er Jahre und legen fest, wer, wann, wie und unter welchen Bedingungen barren darf. Die Berechtigten sind beschränkt auf besonders qualifizierte Reiter, die einzeln benannt werden und auf bestimmte Trainerkategorien (z. B. Landestrainer).


Hallo HDV12,

ich habe mir jetzt mal die LPO gegriffen und gesucht... Wo genau steht da etwas von den Potsdamer Beschlüssen?
Ich habe auch im Stichwortregister nichts gefunden. Magst du noch einmal genauere Angaben hierzu machen?

Vielen Dank
Lünebest


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 Betreff des Beitrags:
Ungelesener BeitragVerfasst: 1. August 2007, 18:39 
Meine letzte LPO war von ca. 2000. In den Rechtsvorschriften am Ende waren die Beschlüsse ein eigenes Blatt. Protokoll und Beschlüsse waren verzeichnet.


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 Betreff des Beitrags:
Ungelesener BeitragVerfasst: 1. August 2007, 19:03 
Resolution zur reiterlichen Haltung gegenüber dem Pferd/Pony
verabschiedet anlässlich der Jahresversammlung der Deutschen Reiterlichen
Vereinigung e.V. (FN) in Potsdam im April 1991
1. Grundsatz
Die Potsdamer Resolution manifestiert die Verpflichtung zur reiterlichen
Haltung gegenüber dem Pferd/Pony entsprechend den Normen, wie sie für
die Haltung, die Ausbildung und das Training des Pferdes/Ponys sowie hinsichtlich
des allgemeinen Umgangs mit dem Pferd/Pony in den Richtlinien
der Deutschen Reiterlichen Vereinigung für Reiten, Fahren und Voltigieren
sowie in § 6 LPO festgelegt sind.
2. Zuständigkeit
Die Zuständigkeit der Deutschen Reiterlichen Vereinigung und ihrer Mitgliedsorganisationen
zur Schaffung und Durchsetzung o.g. Normen ist
durch die §§ 3 und 21 der FN-Satzung sowie § 1 in Verbindung mit §§ 20
und 920 ff. LPO geregelt.
Die Ergänzung der Vereinssatzungen im Sinne der erweiterten Mustersatzung
für Reit- und Fahrvereine wird in den Landesverbänden weiter vorangetrieben.
Verstöße gegen die o.g. Normen unterliegen verbandsinterner Würdigung;
werden Tatsachen bekannt, die den Verdacht eines Verstoßes gegen das
Tierschutzgesetz rechtfertigen, werden die zuständigen staatlichen Stellen
eingeschaltet.
3. Umgang mit dem Pferd/Pony
Zur Pflege reiterlichen Umgangs mit dem Pferd/Pony einschließlich Pferdehaltung
werden
– eine Vertrauensperson für den Tierschutz in den Aufgabenkatalog der
Reit- und Fahrvereine bzw. örtlichen oder regionalen Zusammenschlüsse
aufgenommen,
– die entsprechende Beratungs- und Seminararbeit auf allen Ebenen weiter
verbessert,
– das Bestreben, alle Reiter, Fahrer, Voltigierer, Züchter und Pferdehalter
auf die Normen der Deutschen Reiterlichen Vereinigung zu verpflichten,
verstärkt.
4. Turniersport
4.1. Verpflichtung
Alle Inhaber einer FN-Jahresturnierlizenz (Reit-, Fahr-, Longenführerund
Voltigierausweises) sind zu reiterlicher Haltung gegenüber ihren
Pferden/Ponys verpflichtet und unterliegen auch außerhalb von
PS/PLS der Rechtsordnung der LPO; Angehörige von Bundes- und
Landeskadern sind durch eine zusätzliche Verpflichtungserklärung in
besonderem Maße hieran gebunden.
4.2. Medikationskontrollen
Die Zahl der jährlichen Medikationskontrollen wird verdoppelt. Neue
Materialien zur Entnahme von Medikationskontrollen, mit denen alle
Veranstalter ausgerüstet werden, ermöglichen es, über die Stichpro-
28
benkontrollen hinaus auch in Verdachtsfällen Proben zu entnehmen.
Forschungsvorhaben hinsichtlich sportmedizinischer Betreuung von
Turnierpferden/-ponys unter Ausschluss der Gefahr von Dopingvergehen
sind eingeleitet.
4.3. Pferdekontrollen
Auf PS/PLS aller Landesverbände werden routinemäßige Pferdekontrollen
bei verstärkter Einbindung der TurnierTierÄrzte eingeführt.
4.4. Seminare
Alle im Turniersport in verantwortlicher Position tätigen Personengruppen
werden in Seminaren auf Bundes- und Landesebene für ihre
Aufgabe weiter geschult.
5. Zusammenarbeit mit den Tierschutzorganisationen
Im Sinne des gemeinsamen Zieles allseitiger reiterlicher Haltung gegenüber
dem Pferd/Pony besteht der Wunsch, die Zusammenarbeit mit den
Tierschutzorganisationen auf allen Ebenen kontinuierlich zu vertiefen.

Habe sie im Merkblatt "Die Aufgaben des Turniertierarztes" gefunden. Zu dieser Resolution, die in der LPO im Abschnitt C VI (~S. 203) zu finden sein müsste, gibt es Ausführungsbestimmungen, die sich u. A. mit dem Touchieren (alt: Barren) beschäftigen.


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 Betreff des Beitrags:
Ungelesener BeitragVerfasst: 2. August 2007, 08:28 
@HDV12

Vielen Dank für die Mühe! Jetzt erinnere ich mich auch wieder, dass "Barren" seiner Zeit ebenfalls einen neuen, mordernen und freundlichklingenden Namen bekommen hat ... :roll:


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