Ententeich

Das große Geschnatter geht weiter!
Aktuelle Zeit: 28. März 2024, 09:11


Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]




Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 25 Beiträge ]  Gehe zu Seite Vorherige  1, 2
Autor Nachricht
Ungelesener BeitragVerfasst: 10. Mai 2017, 06:29 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 12. März 2009, 14:26
Beiträge: 9838
Wohnort: Hedwig Holzbein
Wir hatten hier bei uns ein herrenloses Gespann über die Straße toben, die Beifahrer waren abgesprungen und der Fahrlehrer auch.
Das eine Pferd hatte sein Kopfstück abgestreift, der Fahrlehrer hatte das erst nicht bemerkt und das Gespann ging dann los. Und statt zu versuchen das Gespann anzuhalten, immerhin hätte man ja ein Pferd im Kreis lenken können oder gegen einen Baum, nee, da hat man die Leinen ganz los gelassen und ist abgesprungen.

Das Gespann kam dann aus dem Wald geschossen, rannte im Galopp auf die Einmündung und weiter Richtung Dorf. Es war ein Wunder, daß in diesem Bereich kein Auto kam. Auf unser Durchgangsstraße geschehen schon mit Autos immer wieder schwere und auch tödliche Verkehrsunfälle!

Mein Mann ist dann mutig los gerannt und hat das eine Pferd am Kopf zu fassen bekommen und konnte irgendwie das Gespann anhalten.

Der Fahrlehrer (auch Reitstallbesiter) war auch erfahren. Aber das sagt doch nichts darüber aus, ob die Fahrausbilder in einer brenzligen Situation richtig reagieren (können). Es ist nicht anders wie beim Reiten: es gibt RL, die setzen sich auch auf ein schwieriges Pferd und es gibt welche die springen schon ab, wenn es nur mit den Ohren zuckt egal wie gut sie sonst reiten.

Und ich weiß ja wie sich das anfühlt, wenn ein Pferd plötzlich los rennt und durchgehen will. Meine Stute haben wir zu zweit versucht anzuhalten, was ja auch geklappt hat (und ja, ich hätte einen Kieferbruch in Kauf genommen!) . Leider kann man auf einer Hauptverkehrsstraße, die auch noch Zubringer zur BAB ist, nicht mal eben im Kreis fahren.

Ich hatte dies mal einem sehr bekannten Fahrer und Ausbilder erzählt (das Pferd zu zweit festhalten) und er fand diese Reaktion in dieser Situation sogar richtig.

In der zu Beginn beschrieben Geschichte finde ich die Reaktion des FL falsch, denn er hätte vielleicht die Möglichkeit gehabt das Pferd auf der Wiese irgendwann anhalten zu können.


Moralisch ist das natürlich alles nicht einfach zu bewerten.
Rechtlich ist es ja ohnehin erst mal egal, weil immer die allegemeine Tiergefahr greift, aber ich kann mir gut vorstellen, daß in jedem konkretem Fall genau geschaut wird, wie sich die Personen auf dem Wagen insbes. der Kutscher verhalten haben.

Und damit schließt sich der Kreis wieder zu dem geforderten Kutschenführerschein!

_________________
"Geh Deinen Weg und laß die Leute reden"


Nach oben
 Profil  
 
Ungelesener BeitragVerfasst: 10. Mai 2017, 06:35 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 22. Juli 2007, 07:35
Beiträge: 8211
Wohnort: OA
baura: Wie schon geschrieben - ich wollte nur wissen ob es für solche Situationen tatsächlich rechtliche Grundlagen gibt. Da ich bis auf einen Grund-Craskkurs nie was mit Fahren zu tun hatte habe ich diesbezüglich keine Ahnung, hätte ja sein können dass man zu dem Thema beim Fahrabzeichen etc. was gesagt bekommt. Das scheint ja nicht so zu sein :keineahnung:
Ich denke, was die Meinung betrifft sind wir uns ziemlich einig, aber Meinung und Rechtslage sind ja manchmal nicht deckungsgleich :wink:


Nach oben
 Profil  
 
Ungelesener BeitragVerfasst: 10. Mai 2017, 06:46 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 22. Juli 2007, 07:35
Beiträge: 8211
Wohnort: OA
maharani: Der Kutschenführerschein hätte aber weder in deinem noch in meinem Beispiel etwas geändert, beide Fahrer würden den sicherlich bekommen.
Und ich habe es ja auch nur aus zweiter Hand, z.B. ob die Kutsche zwischenzeitlich kurz vorm Umkippen war oder was ganz genau passiert ist weiß ich leider nicht, meine Freundin ist zwar selbst Reiterin, aber wenn man in einem Auto sitzt dem eine unkontrollierte Kutsche entgegenkommt sieht man sicher trotzdem nicht alles genau.

Den Führerschein fände ich trotzdem gut. Dann aber gesetzlich "abgesichert", nicht nur von der FN, ansonsten bleibt die rechtliche Grauzone ja dieselbe.


Nach oben
 Profil  
 
Ungelesener BeitragVerfasst: 10. Mai 2017, 12:20 
Offline

Registriert: 9. Mai 2007, 16:41
Beiträge: 5683
Wohnort: GAP
schnucki hat geschrieben:
ich wollte nur wissen ob es für solche Situationen tatsächlich rechtliche Grundlagen gibt.

Ich bin mir sehr sicher, dass es die nicht gibt. Wenn Recht so einfach wäre, hätten Gerichte wenig zu tun.
Frag einen Rechtsanwalt und Du kriegst zu 90% die Auskunft: Das kommt darauf an

Rein von der Logik her bin ich der Meinung dass man das darf, da die Kontrolle ja vorher schon weg war - für unbeteiligte Dritte hätte es also keinen Unterschied gemacht und so konnten die sich zumindest retten.


Nach oben
 Profil  
 
Ungelesener BeitragVerfasst: 14. Mai 2017, 10:23 
Offline
TROLLSCHUTZBEAUFTRAGTE
Benutzeravatar

Registriert: 2. Mai 2007, 08:03
Beiträge: 8581
Wohnort: Am Teich! Wo sonst!!!
Rechtliche Grundlagen gibt es da schon. Wenn mein Pferd auf die Autobahn/viel befahrene Landstrasse zurennt, ich weder bremsen noch lenken kann, alles versucht habe und dann abspringe, bringe ich die querenden Autofahrer nicht mehr in Gefahr als sie eh schon sind. Ob das Pferd alleine oder mit Reiter/Fahrer mit dem Auto kollidiert, wird die Schwere des Unfalls nicht ändern.

Springe ich aber ab, obwohl ich nicht alles probiert habe, die Kontrolle wieder zu erlangen, zu einen Zeitpunkt, an dem ich nicht akut in Gefahr war, kann das als Fahrlässigkeit ausgelegt werden. Bei grober Fahrlässigkeit wird evtl. auch meine Versicherung nicht zahlen.

Und nein, in der Rechtsprechung geht es nicht nur um das persönliche Empfinden. Wenn ich nicht ausreichend fähig bin, ein Pferd/Gespann im öffentlichen Verkehrsraum zu bewegen, handele ich schon grob fahrlässig, wenn ich es trotzdem mache. Und zur Befähigung gehört auch, Situationen halbwegs realistisch einschätzen zu können.

Springe ich zu früh ab, als ich nicht nicht in akuter Gefahr war, statt angemessen zu versuchen die Kontrolle zurückzuerlangen, werde ich sicherlich nicht bestraft, weil ich Todesangst hatte. Aber unter Umständen werde ich verurteilt, weil ich mich überhaupt erst auf das Pferd/den Kutschbock gesetzt habe ohne ausreichend befähigt gewesen zu sein.

_________________
Wann ist aus "Sex and Drugs and Rock'n'Roll" eigentlich "Veganismus, Laktoseintoleranz und Helene Fischer" geworden?


Nach oben
 Profil  
 
Ungelesener BeitragVerfasst: 14. Mai 2017, 15:51 
Offline

Registriert: 2. Juli 2011, 15:00
Beiträge: 5576
Wohnort: Kiel
Ago hat geschrieben:
Springe ich aber ab, obwohl ich nicht alles probiert habe, die Kontrolle wieder zu erlangen, zu einen Zeitpunkt, an dem ich nicht akut in Gefahr war, kann das als Fahrlässigkeit ausgelegt werden. Bei grober Fahrlässigkeit wird evtl. auch meine Versicherung nicht zahlen.


Und genau hier hat Diva ja recht! Es kommt darauf an! Es muss dir erstmal nachgewiesen werden, dass du nicht alles versucht hast. Nirgends steht geschrieben, was du genau versuchen musst, damit gesagt werden kann, dass du nicht alles versucht hast. Und hier ist ja auch wieder die individuelle Situation wichtig. Jeder schätze etwas anders ein und reagiert anders, daher ist es ja eine Ermessenssache. Je nach Anwalt, Richter etc. kann das ganz unterschiedlich gewertet werden.
Es gibt ja keinen psychologischen Test bei dem getestet wird, ob man in der Lange ist zu fahren. Beim Autofahren ist es ja ähnlich. Wie viel Fahranfänger sind nach ihren 20 Stunden in der Lage schon perfekt agieren zu können!? Und trotzdem nehmen sie am Straßenverkehr teil. Selbst wenn nur noch Profis am Straßenverkehr teilnehmen dürften... Wer is in Profi? Wie wird er im konkreten hier definiert.
Und Unfälle passieren nunmal immer, wie will man da belegen können, dass der Fahrer grundsätzlich nicht geeignet ist ein Gespann zu führen?


Nach oben
 Profil  
 
Ungelesener BeitragVerfasst: 14. Mai 2017, 19:24 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 12. März 2009, 14:26
Beiträge: 9838
Wohnort: Hedwig Holzbein
Bleiben wir bei der geschilderten Situation: Der Fahrausbilder konnte sich auf eine Wiese retten, aber warum konnte er dort das Pferd nicht schlußendlich anhalten? Das wissen wir nicht. Wir wissen nicht, was das Pferd dort gemacht hat und auch nicht wie groß die Weide ist.

Gehe ich davon aus, daß das Pferd jetzt nur noch gerannt ist, ggf auch immer wieder ins Geschirr gesprungen ist (dann kommt es zu einem ruckhaften Ziehen), dann hätte man nicht abspringen brauchen. Da hätte ich von einem Fahrausbilder erwartet, daß der die Situation wieder in Griff bekommt.

_________________
"Geh Deinen Weg und laß die Leute reden"


Nach oben
 Profil  
 
Ungelesener BeitragVerfasst: 14. Mai 2017, 21:00 
Offline
TROLLSCHUTZBEAUFTRAGTE
Benutzeravatar

Registriert: 2. Mai 2007, 08:03
Beiträge: 8581
Wohnort: Am Teich! Wo sonst!!!
Eskadron, klar, es kommt auf die Umstände des Einzelfalls an.
Aber man kann halt nicht sagen, daß es keinerlei gesetzliche Grundlage für eine Haftung bzw. Verurteilung gibt. Und man kann auch nicht sagen, daß Angst haben und das eigene Leben schützen wollen grundsätzlich ausreichend ist, um bei einem Verlassen der Kutsche und einem sich selbst überlassen des Pferdes straffrei auszugehen.

_________________
Wann ist aus "Sex and Drugs and Rock'n'Roll" eigentlich "Veganismus, Laktoseintoleranz und Helene Fischer" geworden?


Nach oben
 Profil  
 
Ungelesener BeitragVerfasst: 15. Mai 2017, 06:57 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 17. Mai 2007, 10:00
Beiträge: 9171
Ich könnte mir vorstellen, dass da nicht mehr viel zu machen war, wenn der heimatliche Stall direkt in Sichtweite war und der Esel Panik geschoben hat... der wird kopflos nach Hause gebrettert sein. Aber gut, wir waren nicht dabei und kennen weder Umstände noch Ausrüstung.

_________________
- Love it, change it or leave it -


Nach oben
 Profil  
 
Ungelesener BeitragVerfasst: 15. Mai 2017, 07:23 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 22. Juli 2007, 07:35
Beiträge: 8211
Wohnort: OA
maharani hat geschrieben:
Bleiben wir bei der geschilderten Situation: Der Fahrausbilder konnte sich auf eine Wiese retten, aber warum konnte er dort das Pferd nicht schlußendlich anhalten? Das wissen wir nicht. Wir wissen nicht, was das Pferd dort gemacht hat und auch nicht wie groß die Weide ist.
Wie gesagt, genaueres kann ich leider auch nicht sagen, bei mir ist es ja auch nur Hörensagen.
Die Wiese ist Grünland. Kein Zaun auch sonst ne ganze Weile kein Hindernis. Ob es wirklich keine Chance zum Anhalten gab - keine Ahnung :keineahnung:


Nach oben
 Profil  
 
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 25 Beiträge ]  Gehe zu Seite Vorherige  1, 2


Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 4 Gäste


Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du darfst keine Dateianhänge in diesem Forum erstellen.

Suche nach:
Gehe zu:  
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Group
Deutsche Übersetzung durch phpBB.de