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 Betreff des Beitrags: Kutschenführerschein
Ungelesener BeitragVerfasst: 14. Dezember 2016, 09:10 
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Ich grübel grad über der Meldung der FN:

Der Beirat Sport der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e. V. (FN) hat bei seiner Dezembersitzung die Einführung eines Kutschenführerscheins zum 1. Juni 2017 beschlossen. Jeder, der sich mit einer Kutsche im Straßenverkehr bewegt, soll demnach zukünftig über einen Kutschenführerschein A Privatperson seine Qualifikation nachweisen.

bin ja Verwaltungshampel...in wie weit ist das denn rechtlich irgendwie bindend?

Führerscheine und sonstige Schein (Angeln, Jagd....) sind Behördensache/TÜV und immer gesetzlich in den speziellen Gesetzen geregelt, wo auch immer auch die Ahndung (Bußgeld/OWI) geregelt ist und wer das ahndet.

Die FN sagt in ihren FAQ selbst, dass der KF nicht gesetzlich verankert sei, aber bei Unfällen notwendig sei, die nötige Sachkenntnis nachzuweisen...auch wegen der Versicherung....halte ich für fraglich und meine, dass die Versicherung keinen nicht gesetzlich vorgeschriebenen Nachweis verlangen kann, außer sie schreibt das in ihre Bedingungen

Ich kenne keinen solchen Schein, der von irgendwelchen Privatpersonen erteilt/abgenommen werden darf. Und wenn ich für die Kutsche einen Führerschein benötige, müsste die dann nicht auch zu den Fahrzeugen gehören, die zum TÜV müssen?

Die meisten Fahrer so aufm Land kennen weder die FN noch werden die von diesem neuen Führerschein was wissen.

Gibt es hier Enten, die mir rechtlich da auf die Sprünge helfen können? Ich bin der Meinung, da ist nix mit Pflicht....

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Ein wahrer Samurai besitzt nur EINEN Richter über seine Ehre und das ist er selbst. Die Entscheidungen, die du triffst, und wie diese Entscheidungen durchgesetzt werden, spiegeln dein wahres Ich wieder. Du kannst dich nicht vor dir selbst verstecken.
(Aus: Der Weg des Kriegers: Meiyo- Ehre)


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 Betreff des Beitrags: Re: Kutschenführerschein
Ungelesener BeitragVerfasst: 14. Dezember 2016, 10:10 
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Ich kann da auch nicht weiter helfen :keineahnung:
Ich sehe es aber ähnlich, daß bis jetzt niemand dazu gezwungen werden kann einen KF zu machen.

Ich weiß wohl, daß es immer wieder im Gespräch war und es ggf. von Vorteil war, wenn man ein Fahrabzeichen hatte, sollte es mal zum Unfall mit einer Kutsche im Straßenverkehr kommen. Ich habe ja auch den Gespannführer der BG gemacht, der aber nicht identisch ist mut dem Gespannführer der FN und auch von der FN nicht anerkannt wird.

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 Betreff des Beitrags: Re: Kutschenführerschein
Ungelesener BeitragVerfasst: 14. Dezember 2016, 10:10 
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guckstu unter FAQ zu diesem Thema:

Ist der Kutschenführerschein verpflichtend?
Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) fordert, dass jeder Fahrer, der sich mit einem Gespann im Straßenverkehr bewegt, über den Kutschenführerschein A Privatperson nachweist, dass er über das nötige Wissen rund um sicheres Fahren in Gelände und Straßenverkehr verfügt. Bisher ist der Kutschenführerschein nicht bundesweit gesetzlich verankert. Im Falle eines Unfalls und/oder Versicherungsfalles ist der Besitz des Kutschenführerscheins jedoch wichtig, um besondere Sachkunde nachzuweisen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Kutschenführerscheine
Ungelesener BeitragVerfasst: 14. Dezember 2016, 10:20 
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Hm, schwierig. Es

Rechtlich kann ich nicht wirklich weiterhelfen, bin auch noch am überlegen was ich davon halten soll. Grundsätzlich finde ich das gar nicht schlecht, aber als Fahreinsteiger macht man ja nicht zuerst das Abzeichen, und wer hat schon einen Platz zum Üben?
Zwischenlösung dann so ähnlich wie Fahren in Begleitung?

Das es im Falle eines Unfalls gut sein kann, irgendwie eine gewisse Kenntnis nachzuweisen, ist ja nicht neu. Darum wurde uns schon vor 20 Jahren empfohlen ein Fahrabzeichen zu machen.Wenn es um die Frage geht, ob man denn überhaupt in der Lage ist ein Gespann zu lenken wird ein bestandenes Abzeichen einfach schneller akzeptiert als wenn man erklären will, dass man seit X Jahren Kutsche fährt und weis was man tut. Dafür bräuchte man aber keinen neuen Schein.


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 Betreff des Beitrags: Re: Kutschenführerscheine
Ungelesener BeitragVerfasst: 14. Dezember 2016, 10:26 
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Ielke hat geschrieben:
Dafür bräuchte man aber keinen neuen Schein.

naja, zusätzliche Einnahmequelle.
ganz einfach.

Die, die noch kein abzeichen haben, werden noch mehr unter Druck gesetzt, einen zu machen.

Ich kann - und will - mir nicht vorstellen, dass das als Bundsgesetz durchgeht, aber "Führerschein" klingt ja in Deutschland voll wischtisch, da werden sich jetzt doch einige genötigt sehen, das zu machen.

Aber allein schon die Attitüde der FN, wie eine Regulierungs-Behörde zu agieren zu wollen, macht mich schon leicht wuschig.


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 Betreff des Beitrags: Re: Kutschenführerschein
Ungelesener BeitragVerfasst: 14. Dezember 2016, 10:26 
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baura, genau auf die FAQ habe ich ja auch schon hingewiesen...ich frag mich, wie die FN diesen KF als "Pflicht" deklarieren kann und wie das aussieht mit dem Hinweis auf Unfälle/Versicherung....ich hab ja auch mal einen Fahrradpass gemacht, hilf der mir bei einem Fahrradunfall??

Also inwieweit kann tatsächlich jemand ohne diesen KF bei einem Unfall schlechter gestellt werden, der nicht gesetzlich verankert ist? Außerdem stellt sich dann auch tatsächlich die Frage, weshalb dann nicht logischerweise auch die Verkehrssicherheit der Kutschen selbst zum Thema gemacht wird...

Auch Reiter/Pferdespaziergänger bewegen sich im Straßenverkehr und da kann genau so viel passieren, die brauchen ja auch keinen FS.

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 Betreff des Beitrags: Re: Kutschenführerschein
Ungelesener BeitragVerfasst: 14. Dezember 2016, 11:38 
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stimmt, hattest Du, sorry.

Ganz ehrlich, für mich trotzdem nur Geldmache.

Und das Versicherungsthema ist genau wie beim Helm, da wird viel Panikmache betrieben, was angeblich alles nicht bezahlt, wenn man keinen Helm aufhatte.

Im Falle Kutschunfall und entsprechend hohen Schaden wird die Versicherung sicher hinterfragen, welche Qualifikation vorlag, und sicher ist es da praktisch, so einen Wisch nachzuweisen, aber wie schon erwähnt, der Nachweis, dass man Kutsche fahren kann, kann ja auch anderweitig erbracht werden.

Für uns als Reiter stellt sich tatsächlich generell die Frage, wollen wir diesen Regulierungswahnsinn tatsächlich?
Glauben wir, dass damit auch nur ein Unfall verhindert wird, glauben wir, dass es damit auch nur einem Pferd besser geht oder es besser geritten oder gefahren wird?

Ich sage, nein.


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 Betreff des Beitrags: Re: Kutschenführerschein
Ungelesener BeitragVerfasst: 14. Dezember 2016, 12:03 
Ich verstehe die Hysterie nicht.

Wer gewerblich fahren wollte, brauchte doch schon lange einen "Befähigungsnachweis" in Form eines Fahrabzeichens.
Der Hintergrund war die Häufung mit Unfällen bei den sog. "Krämserfahrten".

Fakt ist auch, daß es beim Führen von Pferdegespannen im öffentlichen Straßenverkehr gewisse Bestimmungen zu beachten gibt, die über die normale StVO hinaus gehen.
Auch wenn diese Bestimmungen z.T. noch aus der Kaiserzeit stammen, so sind diese immer noch gültig.
(Man denke nur mal an die immer wiederkehrende Frage nach einem Beifahrer)

Es kann also nicht schaden, wenn dieses Wissen vermittelt und entsprechend abgefragt wird.
Letztlich dient das der allgemeinen Sicherheit im Straßenverkehr.


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 Betreff des Beitrags: Re: Kutschenführerschein
Ungelesener BeitragVerfasst: 14. Dezember 2016, 12:12 
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postillion hat geschrieben:
Ich verstehe die Hysterie nicht.

Wer gewerblich fahren wollte, brauchte doch schon lange einen "Befähigungsnachweis" in Form eines Fahrabzeichens.
Der Hintergrund war die Häufung mit Unfällen bei den sog. "Krämserfahrten".

Fakt ist auch, daß es beim Führen von Pferdegespannen im öffentlichen Straßenverkehr gewisse Bestimmungen zu beachten gibt, die über die normale StVO hinaus gehen.
Auch wenn diese Bestimmungen z.T. noch aus der Kaiserzeit stammen, so sind diese immer noch gültig.
(Man denke nur mal an die immer wiederkehrende Frage nach einem Beifahrer)

Es kann also nicht schaden, wenn dieses Wissen vermittelt und entsprechend abgefragt wird.
Letztlich dient das der allgemeinen Sicherheit im Straßenverkehr.


Da bin ich schon bei Dir, auch daß man als Gespannfahrer besser einen Nachweis hat, aber so viele Kutschenunfälle sind auf schlecht vorbereitete KFZ- Führer zurück zuführen. Weder PKW- Fahrer, LKW- Fahrer noch Zweiradfahrer wissen heute noch wie sie mit einem Pferd im Straßenverkehr umzugehen haben. Oft sind sie diejenigen, die erst erst einen Unfall vorbereiten. Sei es durch zu dichtes Vorbeifahren oder zu dicht auffahren ...

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 Betreff des Beitrags: Re: Kutschenführerschein
Ungelesener BeitragVerfasst: 14. Dezember 2016, 12:13 
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Geldmacherei steckt da irgendwo schon dahinter. Die FN sucht ja immer mal nach neuen Töpfen, und so kann man die Anzahl der Fahrabzeichen recht einfach erhöhen. Die Reiter bekommt man über die Turnierlizenz, die Fahrer sind so ne "unbekannte Größe".

Wie schon gesagt, grundsätzlich finde ich das gut. Wenn ich sehe, was bei Kutschentreffen und irgendwelchen Veranstaltungen mit Fahrern so unterwegs ist, stellen sich nicht nur die Nackenhaare auf :ashock: Das es bei den bekannten Versandhäusern regelmäßig "Geschirr-Sets für Einsteiger" zum Schnäppchenpreis gibt hilft da nicht weiter. "Mein Pferd ist doch brav, der kennt Doppellonge, was soll schon passieren".


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 Betreff des Beitrags: Re: Kutschenführerschein
Ungelesener BeitragVerfasst: 14. Dezember 2016, 12:24 
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Postillion, hier ist nix Hysterie, ich frag hier nach rechtlichen Grundlagen, Punkt. Lass deine Polemik in deinem anderen Thread. Mir geht es nicht um Sinn oder Unsinn, sondern um die Art, wie die FN hier meiner Meinung nach versucht, etwas als Pflicht darzustellen, die keine ist.

Bezüglich der Bestimmungen aus der Kaiserzeit, die heute noch gültig sind, bitte ich dich um Nennung der Rechtsgrundlagen. Und wo ist dieser Befähigungsnachweis für gewerbliche Kutschfahrten geregelt und wer nimmt diesen ab?

Meines Wissens (und laut FN) hat da wohl nur Niedersachsen eine tatsächliche Regelung und die finde ich leider nicht.

Ansonsten gilt § 28 STVO.

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Ein wahrer Samurai besitzt nur EINEN Richter über seine Ehre und das ist er selbst. Die Entscheidungen, die du triffst, und wie diese Entscheidungen durchgesetzt werden, spiegeln dein wahres Ich wieder. Du kannst dich nicht vor dir selbst verstecken.
(Aus: Der Weg des Kriegers: Meiyo- Ehre)


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 Betreff des Beitrags: Re: Kutschenführerschein
Ungelesener BeitragVerfasst: 14. Dezember 2016, 19:09 
Polemik ...

Ah ja!

Vor ungefähr 30 Jahren kamen Kutschfahrten mit Ausflugsgruppen ganz groß in Mode.
Da ist es zu einigen schweren Unfällen gekommen.
Es mag zwar sein, daß der Nachweis eines Fahrabzeichens keinen Niederschlag in der StVO gefunden hat.
Versicherungsmäßig aber schon.

Ohne zumindest das Fahrabzeichen IV kein Versicherungsschutz.

Bestimmungen aus der Kaiserzeit die sich nicht in der heutigen StVO wiederfinden:
Bei längerem Anhalten z.B. an Bahnübergängen oder an Ampeln muß der Beifahrer absteigen und das bzw. die Pferde festhalten. Gilt für Ein- und Zweispänner.
Bei einem Tandem oder Vierspänner müssen mindestens zwei Beifahrer das Gespann begleiten und sichern.
Bei Dreispännern und Random mindestens 3.


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 Betreff des Beitrags: Re: Kutschenführerschein
Ungelesener BeitragVerfasst: 14. Dezember 2016, 20:32 
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Registriert: 27. September 2009, 18:05
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postillion hat geschrieben:
Ohne zumindest das Fahrabzeichen IV kein Versicherungsschutz.


wer sagt das?

das ist genau die selbe gefühlte Wahrheit wie "wenn man ohne Helm auf den Kopf fällt ist man nicht versichert".


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 Betreff des Beitrags: Re: Kutschenführerschein
Ungelesener BeitragVerfasst: 14. Dezember 2016, 20:33 
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Registriert: 22. Juli 2007, 07:35
Beiträge: 8211
Wohnort: OA
Postillion, warum steht dann in meiner Haftpflichtpolice das Kutschefahren als mitversichert drin, ohne dass ich irgendetwas nachweisen musste?

Ich meine, mir kann das wurscht sein, ich fahre ja nicht. Versichert bin ich aber trotzdem.

Zu Aussagen was erlaubt oder verboten ist wäre das Anführen gesetzlicher Grundlagen doch hilfreich , Hörensagen oder*hamwerdochimmerschonbravgemacht* zählt vor Gericht eher nicht :keineahnung:


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 Betreff des Beitrags: Re: Kutschenführerschein
Ungelesener BeitragVerfasst: 14. Dezember 2016, 21:36 
Leute, Leute ....

in meiner Versicherung ist das Risiko "Kutsche" ebenfalls enthalten.
Solange ich zu meinem Vergnügen anspanne, ist alles in Butter.

Aber, ich hatte davon gesprochen, daß dieser "Befähigungsnachweis" erbracht werden muß, wenn man GEWERBLICH eine Kutsche mit Passagieren bewegt.

Das hat vor Jahren hier in meiner Region für einigen Aufruhr gesorgt, da die hiesigen Fuhrhaltereien plötzlich ohne entsprechend geschultes Personal da standen.
Das ist aber auch bereits gute 20 Jahre her.

Da ist nichts mit Hörensagen.
Da ist man an die Leute herangetreten, die das Fahrabzeichen hatten, mich selbst eingeschlossen:
"Kannst du nicht die Hochzeit fahren?"
".... oder die Kaffee- Fahrt am kommenden Sonntag?"


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