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 Betreff des Beitrags: Re: Kutschenführerschein
Ungelesener BeitragVerfasst: 14. Dezember 2016, 23:19 
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Postillion, dann hattest Du Dich schlecht ausgedrückt. :keineahnung:
Ich habe zwar das Fahrabzeichen (alt: Bronze) und lt. meiner Versicherung darf ich auch hin und wieder (meine es steht etwas von 2 Fahrten /Jahr drinnen) gegen Bezahlung Kutschfahrten machen, aber einen Befähigungsnachweis mußte ich nie vorzeigen oder einreichen.

Aktuell habe ich kein Fahrpferd, daher stellt sich für mich diese Frage nicht.

In der Lüneburger Heide hatten sie für die Heidekutscher eine Gespannkontrolle und ein Befähigungsnachweis mal vor etlichen Jahren eingeführt. In erster Linie ging es da aber um den Tierschutz und die Sicherheit der Kutsche.
Heute müssen viele gewerbsmäßige Kutscher den Befähigungsnachweis durch die BG haben. (Gespannführer)

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 Betreff des Beitrags: Re: Kutschenführerschein
Ungelesener BeitragVerfasst: 15. Dezember 2016, 07:01 
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Hier haben sich die Unfälle in den letzten 2-3 Jahren arg gehäuft, es ist jetzt nicht so dass ich den Kutschenführerschein als unsinnig ansehe.

Für mich persönlich ist es blöd, da das Fahrabzeichen ja im Vergleich zum Reitabzeichen sauteuer ist...
(und ich fahre seit 25 Jahren unfallfrei)

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 Betreff des Beitrags: Re: Kutschenführerschein
Ungelesener BeitragVerfasst: 15. Dezember 2016, 07:33 
Miss Sunshine hat geschrieben:
Für mich persönlich ist es blöd, da das Fahrabzeichen ja im Vergleich zum Reitabzeichen sauteuer ist...
(und ich fahre seit 25 Jahren unfallfrei)


Ich habe seinerzeit (1985) mein Fahrabzeichen an einer Landesreitschule gemacht.
Der Lehrgang war genau so teuer wie für das Reitabzeichen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Kutschenführerschein
Ungelesener BeitragVerfasst: 15. Dezember 2016, 07:42 
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Es geht ja gar nicht darum, dass es nicht gut ist, Sachkunde zu besitzen. Nicht nur gewerblich sondern auch im Freizeitbereich. Ich fände es sogar gut, wenn man die nachweisen müsste - wenn es dazu eine praktikable Methode gäbe.
Nur die gesetzliche Grundlage dazu habe ich - zumindest in der StVO - nicht gefunden. Und die FN ist nun mal kein Gesetzgeber :keineahnung:


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 Betreff des Beitrags: Re: Kutschenführerschein
Ungelesener BeitragVerfasst: 15. Dezember 2016, 08:41 
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Ich wüsste auch nicht, dass es in der StVO eine rechtliche Verbindlichkeit gibt oder dann geben soll.
Fakt ist aber, dass sich sowohl unsichere Gespanne wie auch unsichere Führer motorisierter Fahrzeuge im Straßenverkehr bewegen. Es hat sich eine Arbeitsgruppe bestehend aus FN, ADAC, Fahrlehrerverband und weiteren Teilnehmern Gedanken gemacht, wie man die Situation der gehäuften Unfälle verbessern kann. Der jetzt vorgestellte Kutschenführerschein ist ein Ergebnis dieser Arbeitsgruppe. Ein Weiteres ist, dass der Fahrlehrerverband die Ausbildung und Prüfung von Führerscheinen dahingehend anpassen wird, dass für den Umgang mit nicht-motorisierten Fahrzeugen sensibilisiert werden soll.

Sicherlich wird in dieser AG auch diskutiert worden sein, wie man dem anders beikommen kann, aber ich sehe das definitiv nicht als Geldschneiderei sondern als einen wichtigen Beitrag, die Sicherheit von Gespannen im Straßenverkehr zu erhöhen. Ohne Frage sind jede Menge Gespannführer unterwegs, die ihr Gespann auch aus dem Bauch heraus sicher beherrschen, ohne jemals irgendeinen Schein gemacht zu haben. Die Zahl derer, die ihre wie auch immer ausgebildeten Pferde irgendwie zusammenschnallen und dann mit irgendeinem fahrenden Schrotthaufen am Straßenverkehr teilnehmen, mag ich nicht beurteilen, sie dürfte aber so hoch sein, dass man sich doch Gedanken macht, wie man diese Leute wenigstens ansatzweise erreichen kann. Ich finde das wahnsinnig wichtig und richtig. Gerade auch hinsichtlich des Wohlergehens der Pferde.

Der Kutschenführerschein wird von der Dauer und Intensität der Ausbildung und damit auch hinsichtlich der Kosten weit unter dem FA 5 aufgehängt sein. Wo ist also das Problem? Jede Art der Weiterbildung kann nur jedem Einzelnen nützlich sein. Ich sag nur, lebenslanges Lernen. Schadet nie.

Mein Mann als Trainer A hat sich bereits für die Zusatzausbildung als Trainer/Prüfer angemeldet. Das kostet uns damit übrigens auch Geld, und auch wir im Besitz diverser FA müssen uns die Qualifikation für die Teilnahme im Straßenverkehr aufwändig bescheinigen lassen. Ist eben so. Macht die Sache hoffentlich am Ende sicherer. Für unsere Pferde!

Meine Meinung.

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 Betreff des Beitrags: Re: Kutschenführerschein
Ungelesener BeitragVerfasst: 15. Dezember 2016, 09:21 
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adrenalin,
gehen wir mal davon aus, es kommt so, was werden die von Dir beschriebenen Chaoten-Fahrer machen?
entweder ignorieren und weiterfahren, oder aber in einer Institution irgendwo machen, und zwar dort, wo es geeignete Pferde und Kutschen gibt. Einfluss auf das was sie zuhause machen: NULL, im allergünstigsten Fall überprüfen sie vielleicht mal ihre Leuchten, irgendwas was der Gewissensberuhigung dient, aber nix kostet.

Außerdem bleibe ich da, ich bin gegen diesen deutschen Regulierungszwang, und das, obwohl ich wirklich ein großer Anhänger von Regeln bin.

Sinnvoll finde ich allerdings, dass in der Fahrschule auf Pferde im Straßenverkehr eingegangen wird, wir haben ja festgestellt, dass das Wissen um Tiere im allgemeinen sehr schrumpft.
Wobei eher Geld in eine Werbekampagne geschoben werden sollte, die allgemein auf "wie reagieren Pferde" ausgelegt sein sollte, kleine Werbefilmchen, Plakate, damit nicht nur FAhranfänger erreicht werden, sondern breite Bevölkerung, Fußgänger, Radfahrer, Mountainbiker (!!!!), usw...


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 Betreff des Beitrags: Re: Kutschenführerschein
Ungelesener BeitragVerfasst: 15. Dezember 2016, 09:34 
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Adrenalin hat geschrieben:
Der Kutschenführerschein wird von der Dauer und Intensität der Ausbildung und damit auch hinsichtlich der Kosten weit unter dem FA 5 aufgehängt sein.


Meinst Du? Ich bin bei 45 Einheiten von ähnlichen Kosten ausgegangen.
"Der Lehrgang zum Kutschenführerschein A umfasst mindestens 45 Lehreinheiten und besteht aus einem Praxis- und einem Theorieteil. Erste Lehrgänge werden ab Juni 2017 angeboten."

Für Fahrabzeichen zahle ich dann € 400, fürs Reitabzeichen habe ich nur € 90 bezahlt.

Zudem finde ich den Zeitplan der FN etwas straff.
Wenn ich zum 01.06. einen KFS haben muß, aber erst am Juni Lehrgänge angeboten werden (ob dann sofort überall, ist ja auch fraglich) - was ist bei Unfall zwischen 01.06. und Erlangen des Scheins?

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 Betreff des Beitrags: Re: Kutschenführerschein
Ungelesener BeitragVerfasst: 15. Dezember 2016, 10:01 
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aber das ist es doch, gar nix ist.

Das ist keine gesetzliche Regelung, es ist zwar eine gute Sache, aber keine Pflicht! Auch wenn das bei der FN so steht.

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Richtig Reiten reicht - Paul Stecken *29. Juni 1916

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Ein wahrer Samurai besitzt nur EINEN Richter über seine Ehre und das ist er selbst. Die Entscheidungen, die du triffst, und wie diese Entscheidungen durchgesetzt werden, spiegeln dein wahres Ich wieder. Du kannst dich nicht vor dir selbst verstecken.
(Aus: Der Weg des Kriegers: Meiyo- Ehre)


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 Betreff des Beitrags: Re: Kutschenführerschein
Ungelesener BeitragVerfasst: 15. Dezember 2016, 10:57 
Seid ihr eigentlich schon mal auf die Idee gekommen, daß hier der Begriff "Kutschenführerschen" als Synonym für einen Befähigungsnachweis benutzt wird?

Ein Beispiel aus dem wahren Leben:

Ich besitze ja noch den alten Führerschein Klasse 3.
Damit durfte ich früher einen Leicht- LKW von bis zu 7,5to zul.GG fahren.
Zuzüglich eines Anhängers von bis zu 10,3to zul.GG.
Heutzutage darf das zul.GG das des Zugfahrzeuges nicht überschreiten.
Das sind aber immer noch 15to.

Früher genügte allein der Führerschein, um ein solches Einzelfahrzeug oder Gespann auch gewerblich zu führen.
Heute wird zusätzlich die Kraftfahrer- Qualifikation verlangt, um diesen Beruf ausüben zu können.

Das aber findet sich auch nicht in der StVO wieder.
Sondern in anderen Gesetzen.

Ein weiteres Beispiel:
Tiertransporte!
Wer gewerblich mit Tieren umgeht, benötigt für Transporte über 60km Entfernung einen entsprechenden Befähigungsnachweis.
Diese Vorschrift findet sich aber auch nicht in der StVO.


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 Betreff des Beitrags: Re: Kutschenführerschein
Ungelesener BeitragVerfasst: 15. Dezember 2016, 11:02 
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postillion hat geschrieben:

Sondern in anderen Gesetzen.

Eben.
Und die FN erlässt keine Gesetze.


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 Betreff des Beitrags: Re: Kutschenführerschein
Ungelesener BeitragVerfasst: 15. Dezember 2016, 11:15 
Aber, die FN regelt die Ausbildung im Pferdebereich.
Darunter u.a. auch die der Pferdewirte.

Sollte es also zur Einführung eines Kutschenführerscheins aufgrund staatlicher Vorschriften kommen, wird wohl die FN der entsprechende Ansprechpartner sein.


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 Betreff des Beitrags: Re: Kutschenführerschein
Ungelesener BeitragVerfasst: 15. Dezember 2016, 11:36 
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Ja, das ist wahrscheinlich.
Aber im Moment doch wohl nicht maßgeblich.


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 Betreff des Beitrags: Re: Kutschenführerschein
Ungelesener BeitragVerfasst: 15. Dezember 2016, 11:45 
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der Pferdewirt wird durch die Landwirtschaftskammer geregelt. Möglicherweise gibt die FN ihren Senf hinsichtlich Ausbildungsinhalten zu, aber die Anerkennung erfolgt durch die Kammer.

Ansonsten hat die FN ein Trainerschein-Konzept, dass sich an den DOSB-Regularien orientiert, die die Ausbildung innerhalb von VEREINEN regelt.
nicht und nicht weniger.

Es ist ein VERBAND, ein VEREIN, keine Behörde.


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 Betreff des Beitrags: Re: Kutschenführerschein
Ungelesener BeitragVerfasst: 15. Dezember 2016, 11:47 
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postillion hat geschrieben:
Aber, die FN regelt die Ausbildung im Pferdebereich.
Darunter u.a. auch die der Pferdewirte.

Äh - nein. Für die Ausbildung der Pferdewirte ist die jeweilige Landwirtschaftskammer zuständig, die FN hat da nichts mit zu tun.
Bitte, ich schätze deine Beiträge immer mal wieder, wenn sie informativ sind. Aber was Du in dieserm Thread verbreitest ist Dein eigener Glaube und hat mit der Realität leider nichts zu tun :keineahnung:

Näheres zum Führerschein findest Du übrigens nicht in der StVO sondern im StVG - das ist auch ein deutsches Gesetz, kein Name irgendeiner Interessengemeinschaft :wink:

*edit* hat sich mit bauras Beitrag überschnitten, ich lasse es trotzdem stehen :-|

Nachtrag: Da ich im Rheinland meine Gesellenprüfung und in Bayern meine Mesiterprüfung gemacht habe kann ich ganz klar sagen, dass die FN mit der Prüfung nichts zu tun, also auch "hinternrum" keinen Einfluss darauf hat, die ist nämlich von Bundesland zu Bundesland seeeehr unterschiedlich


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 Betreff des Beitrags: Re: Kutschenführerschein
Ungelesener BeitragVerfasst: 15. Dezember 2016, 12:06 
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Außerdem ist selbst dieser Befähigungsnachweis bei den gewerblichen Fahrern nirgends gesetzlich geregelt, außer in Niedersachsen, und wie gesagt, da find ich nix.

Inwieweit sich Versicherungen darauf berufen können, wäre echt interessant. Ich denke nicht, solange die das nicht in ihren Versicherungsbedingungen aufgenommen haben.

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