Blümchen1987 hat geschrieben:
Was ich noch nicht so recht verstehe:
Wenn man das Fahrabzeichen (das "Kleine") hat, braucht man dann den Führerschein trotzdem?
Momentan ist es so, das niemand ein Fahrabzeichen oder einen Kutsch-Führerschein braucht, um fahren zu dürfen.
Momentan ist es so, dass auch die Versicherungen kein FA/KF fordern, um das Kutschefahren zu VERSICHERN. Ob sie im Schadensflal allerdings tatsächlich zahlen ist fraglich. Ob sie MIT FA/KF im Schadensfall zahlen ist ebenfalls fraglich, aber – ich nenn's mal – "wahrscheinlicher".
Wer derzeit ein FA hat, kann genauso Sachkunde nachweisen wie mit einem KF (den es ja erst ab Sommer 17 geben soll). Zitat FN: "Personen, die bereits den Fahrpass oder ein Fahrabzeichen 5 (FA 5), früher Deutsches Fahrabzeichen IV (DFA IV) oder eine FN-Ausbilderqualifikation Fahren bzw. den APO-Gespannführer besitzen, können sich den Kutschenführerschein A Privatperson ab Frühjahr 2017 auf Antrag per Formblatt und unter Nachweis der bestandenen Prüfungen ausstellen lassen. Über das genaue Vorgehen wird rechtzeitig auch an dieser Stelle informiert."
Gibt es den KF ab Sommer dann tatsächlich, kannst du weiter wählen, ob du, bevor du dich auf einen Kutschbock setzt, das erste FA machst ODER den KF oder dich einfach ohne den Erwerb von Sachkunde auf den Bock setzt.