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Röntgenbilder vom Hund - wessen Eigentum?
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Autor:  Ago [ 16. Mai 2016, 22:20 ]
Betreff des Beitrags:  Röntgenbilder vom Hund - wessen Eigentum?

Weiß eine Ente, ob vom Tierarzt angefertigte Röntgenbilder Eigentum des Tierarztes oder des Tierbesitzers sind?
Es geht hier speziell um Röntgenbilder im Rahmen einer HD-/ED-Untersuchung zur Feststellung der Zuchttauglichkeit einer Hündin.
Auf der Rechnung sind zwei Posten vermerkt "2 x Strahlendiagnostik Röntgen: Hüfte und Thorax" und "3 x Strahlendiagnostik, Aufnahme: jede weitere Aufnahme", aber hat man damit nun die Röntgenbilder selber gekauft oder ist das nur der Arbeitsaufwand?


Für jede Hilfe bin ich dankbar ...

Autor:  postillion [ 17. Mai 2016, 06:46 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Röntgenbilder vom Hund - wessen Eigentum?

Die Bilder sind Eigentum des Auftraggebers.
Schließlich hat er die bezahlt.
Auf Verlangen muß der TA die Bilder herausgeben.

Autor:  maharani [ 17. Mai 2016, 09:52 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Röntgenbilder vom Hund - wessen Eigentum?

postillion hat geschrieben:
Die Bilder sind Eigentum des Auftraggebers.
Schließlich hat er die bezahlt.
Auf Verlangen muß der TA die Bilder herausgeben.


das denken wiele, aber:

das ist falsch: die Rö- Bilder sind Eigentum des "Herstellers" also des TA, dieses haftet auch, wenn sie durch ihn verloren gehen.
Des weiteren werden gerade Bilder für die Zuchttauglichkeit an den TA des Zuchtverbandes geschickt, wo sie in der regel auch bleiben.

Als TA muß ich die Bilder auch nicht zwangsläufig an den Besitzer raus geben, wohl aber auf Wunsch des Besitzers an den nächsten TA schicken. Der Einfachheit gibt man sie oft die Tierhalter mit und notiert die Herausgabe im Röntegnbuch. Bei pienzigen Tierbesitzeren läßt man sich das auch unterschreiben, falls die Bilder doch abhanden kommen.

Autor:  Lexa Loona [ 17. Mai 2016, 10:01 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Röntgenbilder vom Hund - wessen Eigentum?

Das wollte ich auch gerade sagen. Die Bilder sind Eigentum des Arztes, aber uU ergibt euer Vertragsverhältnis eine Herausgabepflicht.

Autor:  Ago [ 17. Mai 2016, 19:28 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Röntgenbilder vom Hund - wessen Eigentum?

Danke, damit habt Ihr mir sehr geholfen.

Die Info, daß er sie auf Verlangen an den nächsten Tierarzt weitergeben muß, ist Gold wert. Denn genau darum geht es, einen zweiten Tierarzt draufschauen zu lassen, ohne neue Röntgenbilder anfertigen zu müssen. Die doppelte Strahlenbelastung, Narkose und auch die Kosten wollen wir vermeiden.

Autor:  - Calvara - [ 7. Juni 2016, 21:08 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Röntgenbilder vom Hund - wessen Eigentum?

Wir brauchen keine Röntgenbilder zur ZZL, aber bei den Airdales ist das ja auch so - wenn du möchtest kann ich eine Bekannte mal fragen wie das da läuft. Ob da nur das schriftliche Gutachten vom TA angefertigt wird für den Klub oder auch die Bilder eingeschickt werden müssen...

Autor:  Ago [ 7. Juni 2016, 22:03 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Röntgenbilder vom Hund - wessen Eigentum?

Danke für das Hilfsangebot Calvara, aber darum geht es gar nicht.

Ein Bekannter hat seine Hündin auf HD und ED untersuchen lassen zwecks Zuchttauglichkeit. Das ganze hat ihn einiges an Geld gekostet und das Ergebnis ist fragwürdig: Abgesehen davon, daß das Untersuchungsergebnis des Tierarztes nichtmals auf einem Briefbogen, sondern nur auf einem Blankopapier mit Stempel erstellt wurde (Die dazugehörige Rechnung ist auf Praxis-Briefbogen erstellt!?), fehlt auf dem Schreiben die Chip-Nr. des Tieres, so daß im Grunde gar keine eindeutige Zuordnung zu dieser Hündin gegeben ist. Vor allem aber hat der Tierarzt mündlich, direkt im Anschluß an die Untersuchung, gesagt, daß es keinerlei Auffälligkeiten im Hinblick auf HD und ED gibt und die Hündin wörtlich "ohne Einschränkungen zuchttauglich ist". In dem Schreiben wird nun auf einmal von einem HD-Befund und von Auffälligkeiten bei ED mit dem Rat, das mittels Computertomographie genauer abklären zu lassen, geschrieben. Wenn es so ist, muß man damit leben, aber das steht halt im völligen Gegensatz zu den Aussagen, die vor Ort vom Tierarzt getroffen wurden.

Er hat jetzt erstmal den Tierarzt angeschrieben mit der Bitte um Nachbesserung bzw. Überprüfung des Inhaltes. Mal sehen, wie der Tierarzt reagiert ... Sollte das Ergebnis in dem Schreiben jedoch keine Verwechselung sein, möchte der Bekannte die Röntgenbilder nochmals einem anderen Tierarzt vorlegen, auch um für sich Klarheit über den Gesundheitszustand seiner Hündin zu haben. Er möchte aber ungerne die Hündin nochmals in Narkose legen und röntgen lassen zwecks Schonung seines Geldbeutels und um die (Röntgen-)Belastung für das Tier so gering wie möglich zu halten.

Autor:  maharani [ 8. Juni 2016, 05:45 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Röntgenbilder vom Hund - wessen Eigentum?

Bei so einer unterschiedlichen Aussage und dann noch fehlerhaften Dokumentation würd eich sofort mit einem anderen TA Kontrakt aufnehmen und ihn bitten die RÖ- Bi von dem ersten TA anzufordern.
Heute ist es üblich, daß man die Bilder weiter reicht. Und auch, daß die Bilder später wieder zurück geschickt werden.

Natürlich ist es nett, den TA noch einmal um Kontrolle zu bitten, aber ICH würde dann dabei sein wollen und mir ALLES erklären lassen. Und dann um eine korrekte Dokumentation bitten. Gibt es vom Zuchtverband keine Formulare? ich kenne das eigentlich nur so.
Der Tierhalter muß auch zwingend die Abstammungsurkunde vorlegen, damit man kontrollieren kann ob es der Hund überhaupt ist. (Chip- Nr in dem Papier und im Hund).

Autor:  Hurra [ 8. Juni 2016, 12:22 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Röntgenbilder vom Hund - wessen Eigentum?

wer weiß, ob er die richtigen Bilder angeschaut hat ....
wenn die nicht mit Namen versehen sind, wird es schwer zu beweisen, dass sie zu diesem hund gehören oder nicht

Autor:  maharani [ 8. Juni 2016, 12:58 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Röntgenbilder vom Hund - wessen Eigentum?

Hurra hat geschrieben:
wer weiß, ob er die richtigen Bilder angeschaut hat ....
wenn die nicht mit Namen versehen sind, wird es schwer zu beweisen, dass sie zu diesem hund gehören oder nicht



bei einer offiziellen Röntgenaufnahme müssen nicht nur der Name vom Hund und Besitzer, sondern auch die Zuchtbuchnummer und Datum der Aufnahme angegeben sein, Rechts- Linksbezeichnung dürfen auch nicht fehlen.
Wurde eigentlich analog oder digital geröngt? Bei analogen Aufnahmen darf das nicht nachträglich von Hand eingetragen werden.

Autor:  Ago [ 8. Juni 2016, 18:34 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Röntgenbilder vom Hund - wessen Eigentum?

Bei der Untersuchung war ich nicht dabei. Leider - sonst gäbe es wenigstens einen Zeugen für die mündliche Aussage. Daher weiß ich auch nicht, ob digital oder analog geröntgt wurde. Laut Erzählung des Hundebesitzers hat der Tierarzt aber den Chip im Hund eingelesen und die Chip-Nummer auf den Röntgenbildern vermerkt. Da müßte also eine eindeutige Zuordnung möglich sein.

Maharani, danke für den Tipp mit dem sofortigen zweiten Tierarzt. Leider ist der Zug bereits abgefahren, da der Bekannte Tierarzt Nr. 1 bereits angeschrieben hat bezüglich dieser Diskrepanzen. Jetzt bleibt abzuwarten, wie der reagiert. Hat er Mist gemacht und will vertuschen, dann wird es evtl. schwer an die Röntgenbilder zu kommen. Mit etwas Glück hat es nur eine Verwechselung gegeben und es kommt ein neuer Befund, der dann dem entspricht was mündlich gesagt wurde. Ich fürchte allerdings, die Chancen sind gering ...

Autor:  - Calvara - [ 9. Juni 2016, 12:14 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Röntgenbilder vom Hund - wessen Eigentum?

Was für eine blöde Sache :-(

Ich hab leider selbst keine Erfahrung wie das läuft, aber ich dachte schon auch dass die Bilder mit Namen beschriftet werden...

Kannst ja mal schreiben was draus geworden ist.

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