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Ungelesener BeitragVerfasst: 27. Juni 2012, 17:36 
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Hallo,

vorab: mir ist durchaus bewusst, dass das Tierheim mein erster Ansprechpartner sein sollte, allerdings möchte ich mich gerne im Voraus ein bisschen informieren, um ggf. gut argumentieren zu können.
Weiß jemand, wie die rechtliche Lage aussieht, wenn man einen Hund aus einem Tierheim übernommen hat und im Schutzvertrag festgehalten ist, dass das Tier nicht weiter veräußert werden darf, ohne Einverständnis des Tierheims bzw. sollte der Fall eintreten, müsste man den Hund erst zurück ans Tierheim übergeben, ehe er vermittelt werden darf?

Mir wäre es am liebsten, das Tierheim würde davon nichts mitbekommen. Der Hund, der uns vermittelt wurde, ist zwar super brav, verträglich usw. , passt allerdings vom Temperament her überhaupt nicht zu uns. :keineahnung:

Uns wurde damals bei der Vermittlung nicht wirklich auf den Zahn gefühlt, man musste einen Fragebogen ausfüllen (wie und wo lebt der Hund, wie lange wäre er maximal alleine usw.) und das war's auch schon, daher bezweifle ich, dass das Tierheim bei einer erneuten Vermittlung "genauer" vorgehen würde. Natürlich trage ich selbst auch eine gewisse Teilschuld, hätte mich ja nicht darauf einlassen müssen bzw. hätte mir insgesamt viel mehr Zeit lassen sollen (war mit dem Hund 1x Gassi zur Probe und anschließend hieß es, wir könnten ihn sofort auf Probe mitnehmen).

Mir wäre es daher halt lieb, mich selbst um ein neues Zuhause kümmern zu können, da ich mittlerweile alle guten, sowie weniger guten Seiten des Hundes kenne, möchte daher darüber auch keine Diskussion auslösen, sondern nur erfahren, wie es rechtsmäßig aussieht, von wegen Besitzer, Eigentümer etc. und welche Rechte das Tierheim auch nach einer Vermittlung (die liegt jetzt gut 1,5 Jahre zurück) noch durchsetzen könnte.

Ich habe wirklich lange mit mir gerungen, aber mittlerweile ist mir echt klar geworden, dass so weder der Hund (dass ich immer nur "der Hund" schreibe, soll jetzt nicht so rüberkommen, als hätte ich ihn nicht gern, würde mir sonst nicht so den Kopf darüber zerbrechen :? ), noch ich glücklich werden und er bei Leuten, die ihn seinem Temperament entsprechend "fördern" besser aufgehoben wäre.

Gibt es da irgendeine 6-Monate-Klausel?



Würde mich sehr über ein paar hilfreiche Antworten freuen. :wink:


:thxs:



Liebe Grüße


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Ungelesener BeitragVerfasst: 27. Juni 2012, 17:43 
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Was steht denn im Vertrag?
In meinem steht, das sie lebenslang zur Rücknahme berechtigt, und ich den Hund (+ die Karnickel) nicht an Dritte weitergeben darf, ich bei einer nicht-notfallmäßigen Euthanasie mit ihnen Rücksprache halten muss und ich ihnen bei Umzug meine neue Anschrift mitteilen muss. Theoretisch dürften sie sogar lebenslang (angemeldet) kontrollieren. Praktisch wird das natürlich nicht gemacht und niemand würde mitkriegen wenn der Hund woanders wäre und ganz sicher werden die nicht irgendwann mal entscheiden ob meine Tiere eingeschläfert werden "dürfen". Der Vertrag ist sehr streng, das Personal zum Kontrollieren aber faktisch niemals vorhanden. Und wo kein Kläger, da kein Richter :klappe:


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Ungelesener BeitragVerfasst: 27. Juni 2012, 17:46 
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Und steht denn im Verrtag etwas, was passiert, wenn Du Dich nicht daran hälst ??? :mrgreen:

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Ungelesener BeitragVerfasst: 27. Juni 2012, 17:48 
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Habe den Vertrag grad nicht zur Hand , aber sinngemäß steht da halt drin, dass der Hund ohne Einverständnis nicht weitergegeben werden darf bzw. man den Hund ans Tierheim zurückgeben muss. Ich frag mich halt, ob das rechtlich gesehen durchsetzbar ist (mit Vertragsstrafe o.ä) , oder lediglich dazu dienen soll, einzuschüchtern, damit man bloß nicht auf die Idee kommt, den Hund abzugeben. :keineahnung:

Einfach auf gut Glück ein neues Zuhause zu suchen, würde ich nur ungern, nachher bekommen die das doch irgendwie spitz und dann steht man da, daher die Nachfrage, wie es rechtlich aussieht.


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Ungelesener BeitragVerfasst: 27. Juni 2012, 20:38 
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Ja, aber wenn da keine Folgen geregelt sind - sprich eine Vertragsstrafe formuliert ist, was soll Dir dann passieren ?
Ich bin kein Jurist, aber dann müsste das Tierheim ja auf Einhaltung des Vertrages klagen. Wenn Du den Vertrag einhalten solltest, müsstest Du dann den Hund zurückbesorgen und an das Tierheim geben. Wie soll das denn gehen ?

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Ungelesener BeitragVerfasst: 28. Juni 2012, 05:27 
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Was spricht denn dagegen, wenn Du Dich um neue Besitzer kümmerst und wenn Du Dir sicher bist, das es die Richtigen sind dem Tierheim Meldung machst, wo der Hund abgeblieben ist. Die wollen doch sicherlich nur wissen, dass es ihren Schützlingen weiterhin gut geht und die nicht irgendwo auf der Straße landen.


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Ungelesener BeitragVerfasst: 28. Juni 2012, 08:10 
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Unser Manni ist ja auch aus dem Tierheim. Nichts, aber auch gar nichts haben die bisher gemacht, von dem was sie tun wollten. :roll: Keine Kontrollbesuche, keine Rückfragen (nicht mal telefonisch), selbst der Erstbesuch VOR der Vermittlung hat nicht stattgefunden. Bei meinen Eltern mit dem Tierheimhund genau das gleiche, wobei da noch wenigstens ein Erstbesuch stattgefunden hat. Wenn wir nicht mal mit Manni ins Tierheim gefahren wären, hätten die den nie wieder zu Gesicht bekommen...Ganz ehrlich?? Das kriegt keiner mit, wenn du dem Hund ein neues nettes Zuhause suchst. Was wollen sie denn machen???

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LG
Niki



Egal wie tief ich die Latte für "Pferdigen Sachverstand" hänge - es gibt jeden Tag einen Neuen der locker drunterherpasst...


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Ungelesener BeitragVerfasst: 28. Juni 2012, 16:21 
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Sofern Du eine Vermittlungsgebühr gezahlt hast, diese nachweisen kannst und sie sogar im Vertrag erwähnt wurde - kannst Du verfahren, wie Du möchtest!

Es gibt da mehrere Urteile, die unisono aussagen, diese Vermittlungsgebühr kommt einem Kaufpreis gleich. Einfach mal in den bekannten Hundeforen auf die Suche gehen, da kannst Du auch den Wortlaut nachlesen.

Angesichts von Vermittlungsgebühren um durchschnittlich 200 € und mehr für einen Hund auch absolut gerechtfertigt.


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Ungelesener BeitragVerfasst: 29. Juni 2012, 07:44 
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Und zumindest mein Tierheim hätte sicherlich keinerlei Skrupel auch von einem "privat gesuchten" Neubesitzer diese Gebühr nochmal zu kassieren...
Ich sehe das wie Niki.
Und selbst WENN da mal jemand nachfragen sollte - wer sagt denen, das der Hund überhaupt noch lebt...

*edit* Ich finde die Arbeit von Tierheimen wichtig und oft auch gut. Aber was ich da schon an Storys erlebt und gehört habe schränkt mein Vertrauen zur Fähigkeit für sinnvolles Handeln in der Institution Tierheim ziemlich ein. Und zwar ganz besonders im Bezug auf die Vermittlung


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Ungelesener BeitragVerfasst: 29. Juni 2012, 08:24 
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ich weiß nun nicht, wie die sog. schutzverträge von tierheimen verfasst sind - fakt ist aber, daß die allermeisten (wenn nicht gar alle) schutzverträge, die so über privat mit tieren mitgegeben werden, das papier nicht wert sind, auf dem sie geschrieben wurden. ich würd mir da glaub ich auch keinen kopf machen und dem hund auf eigene faust ein ordentliches, neues zuhause suchen.

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"Meine Fotos rauschen. Und wo sind Deine?" :mrgreen:


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Ungelesener BeitragVerfasst: 29. Juni 2012, 08:46 
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schnucki hat geschrieben:
*edit* Ich finde die Arbeit von Tierheimen wichtig und oft auch gut. Aber was ich da schon an Storys erlebt und gehört habe schränkt mein Vertrauen zur Fähigkeit für sinnvolles Handeln in der Institution Tierheim ziemlich ein. Und zwar ganz besonders im Bezug auf die Vermittlung


Oh ja, das unterschreibe ich sofort!


lindaglinda hat geschrieben:
ich weiß nun nicht, wie die sog. schutzverträge von tierheimen verfasst sind - fakt ist aber, daß die allermeisten (wenn nicht gar alle) schutzverträge, die so über privat mit tieren mitgegeben werden, das papier nicht wert sind, auf dem sie geschrieben wurden. ich würd mir da glaub ich auch keinen kopf machen und dem hund auf eigene faust ein ordentliches, neues zuhause suchen.


...und das trifft auf die Tierheimverträge ebenfalls zu.

Zumal die Vermittlungsgebühr meist sehr ansehnlich ist; sicherlich nachzuvollziehen, denn die Tierheime wollen damit auch ein bestimmtes Klientel fernhalten.

Deshalb fand ich es sehr interessant von Urteilen zu lesen, die auch bei einer als "Spende" getarnten Vermittlungsgebühr
von einem Kaufpreis ausgehen, basierend auf dem Drittvergleich. Die Urteile sind übrigens rechtsgültig.


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Ungelesener BeitragVerfasst: 29. Juni 2012, 10:47 
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Hallo,

Dankeschön für eure Antworten :wink:

So wie ich das Tierheim kennengelernt habe, würde ich sogar davon ausgehen, dass sie -falls vorher davon in Kenntnis gesetzt- sogar den Hund abholen und wieder selbst vermitteln wollen würden, keine Ahnung, die haben da einen sehr 'eigenen' Eindruck gemacht.
Da ich die Möglichkeit aber ausschließe und halt auch vermeiden möchte, dass der Hund so einem Stress ausgesetzt wird, würde ich mich halt am liebsten selbst drum kümmern. Könnte es auch nicht mit meinem Gewissen vereinbaren, wenn er jetzt erst wieder zurück ins Tierheim ginge, nur um dann später wieder ein unpassendes Zuhause zu finden. Natürlich könnte auch das Gegenteil der Fall sein, aber das weiß man ja vorher nicht und vor allem fehlt die Einflussnahme auf die Auswahl der neuen Besitzer.

Habe im Vertrag übrigens nochmal nachgeguckt, folgendes ist dazu vermerkt:

1) Tierabgabevertrag
2) Die Übernehmerin entrichtet für das Tier eine Schutzgebühr in Höhe von 290.00 €
3) Der Eigentümer/Verlierer hat ebenso wie das Tierheim (dieses aus dieser vertraglichen Abrede) einen unmittelbaren Herausgabeanspruch innerhalb der vorstehend benannten 6-Monats-Frist.
4) Die Übernehmerin verzichtet gegenüber dem Tierheim bereits jetzt für den Fall einer Herausgabe nach § 2 Abs. 1 auf einen etwaigen Anspruch auf Ersatz der bis dahin angefallenen notwendigen Aufwendungen zur artgerechten Haltung, insbesondere auf Erstattung entstandener Futter- und Pflegekosten, Tierarztkosten, Haftpflichtschäden, Versicherungskosten, Steuern etc.
5) Die Übernehmerin wird innerhalb der 6-Monats-Frist jeden Wechsel des Wohnortes dem Tierheim unaufgefordert bekanntgeben.

Jetzt wird's interessant:

6) Das Tierheim kann sich jederzeit bis zum Tod des Tieres durch ihre Vertreter ohne Vorankündigung vom Zustand des Tieres und der Einhaltung der Vertragspflichten am Ort der Haltung überzeugen. Den Vertretern des Tierheims ist insoweit jederzeit Zutritt zu gewähren.
7) Sollte sich herausstellen, dass das Tier sich in einem psychisch oder körperlich unbefriedigendem Zustand befindet, kann das Tierheim die sofortige Rückgabe (während der Verwahrungszeit der ersten 6 Monate ab Fundtieranzeige) bzw. Rückübereignung (nach Eigentumsübergang) fordern.
8) Die Übernehmerin verpflichtet sich für den Fall eines solchen vorsätzlichen oder fahrlässigen Vertragsverstoßes zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 1.000,00 €.
9) Für den Fall der Rückabwicklung des Vertrages, insbesondere Rückgabe bzw. Rückübereignung wegen vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverstoßes ist die Erstattung von Aufwendungen für die Tierhaltung bis zu diesem Termin (siehe § 2 Abs. 2 / siehe Punkt 4) ausgeschlossen.
10) Hat die Übernehmerin das Eigentum erworben, so steht dem Tierschutzverein im Falle der Weiterveräußerung ein Vorkaufsrecht zu.
11) Die Übernehmerin verpflichtet sich in diesem Fall, den Tierschutzverein hinsichtlich des Vertragsinhalts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen und den Vorkauf zu ermöglichen.
12) Im Falle des Vorkaufs und auch der Rückgabe bzw. Rückübereignung nach diesem Paragraphen ist ebenfalls eine Erstattung von Aufwendungen für die Haltung des Tieres ausgeschlossen.
13) Die Einschläferung eines übernommenen Tieres darf auch in Notfällen nur unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmung und nur durch einen Tierarzt vorgenommen werden, wobei vor Einschläferung das Tierheim zu unterrichten ist.



Ist jetzt ein bisschen lang geworden, also nach Ablauf der 6-Monats-Frist ging der Hund also in meinen Besitz (Eigentum) über und somit müsste ich dem Tierheim ein Vorkaufsrecht einräumen.
Das Tierheim wird sich doch beim Aufsetzen der Verträge vorher von einem Anwalt beraten haben lassen, kann mir nicht vorstellen, dass die dann Klauseln mit reinnehmen, die vor Gericht keine Bedeutung haben. :keineahnung:


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Ungelesener BeitragVerfasst: 29. Juni 2012, 11:14 
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Ganz ehrlich?
du hast den Hund jetzt 1,5 jahre?

Also mach was du für richtig hälst!
Die 6 Monate sind um und das mit dem Vorkaufsrecht würde ich persönlich erstmal total übergehen.


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Ungelesener BeitragVerfasst: 29. Juni 2012, 11:24 
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whippy hat geschrieben:
Das Tierheim wird sich doch beim Aufsetzen der Verträge vorher von einem Anwalt beraten haben lassen, kann mir nicht vorstellen, dass die dann Klauseln mit reinnehmen, die vor Gericht keine Bedeutung haben. :keineahnung:
Die verwenden vermutlich diesen Vertrag nicht erst seit gestern, ich bezweifle das da regelmäßig die aktuelle Urteilslage überprüft wird. Und wie Du siehst funktioniert der Vertrag ja zumindest insoweit, das Du Dir Gedanken dazu machst.
Ich habe mal ein Pferd mit Schutzvertrag abgegeben. Selbstverständlich wusste ich, das der nix wert ist. Funktioniert hat er trotzdem - als die neue Halterin aus gesundheitlichen Gründen das Pferd wieder abgeben musste habe ich es wiederbekommen. Hätte sie es schlachten lassen oder weiterveräußert hätte ich das nicht ändern können, das war mir bei Abgabe durchaus bewusst. Aber eine gewisse "moralische" Bindung gibt der Vertrag halt...


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Ungelesener BeitragVerfasst: 29. Juni 2012, 11:57 
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Zu Punkt 6

Die Formulierungen "ohne Vorankündigung" und "jederzeit Zutritt zu gewähren" wurden in den Verträgen der Tierheime als nicht rechtsgültig gewertet. Dies wäre ein weitgehender Eingriff in Deine Persönlichkeitsrechte, der steht auch dem Vermieter oder gar der Feuerwehr / Polizei nur bei Gefahr im Verzuge zu.

Zu Punkt 7

Hier wurden die Formulierungen "psychisch und körperlich unbefriedigender Zustand" als nicht rechtskonform eingestuft. Es fehlt ein nachvollziehbares Kriterium, also z.B. die Beanstandung der Haltung durch einen Amtstierarzt, etc.
Auch die Rückübereignung wird hier kritisch gesehen, eine Rückübereignung nach Eigentumsübergang verlangt auch eine Entschädigung - diese wird allerdings immer wieder ausgeschlossen.

Insgesamt gesehen, bist Du durch die Formulierungen in diesem Vertrag, trotz einer Vermittlungsgebühr von 290 € und einem Eigentumsübergang nach 6 Monaten, schlechter gestellt als ein Tierbesitzer, der sein Tier vom Züchter kauft. Damit hält dieser Vertrag keinem Drittvergleich stand, dies wurde ausführlich in den bekannten Urteilen gewürdigt und den Tierheimen mit ihren Herausgabeverlangen eine deutliche Abfuhr erteilt.

Zumal in Deinem Fall auch noch erschwerend hinzukommt, dass innerhalb der ersten schs Monate keine Nachkontrolle stattfand, diese wäre ja dokumentiert und nachweisbar, oder?

Und ein Vorkaufsrecht kann nur ausgeübt werden, wenn das Tierheim den gebotenen Preis des potentiellen Käufers zahlen würde. (So etwas kann man fix aushebeln.)


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