Hallo,
Dankeschön für eure Antworten
So wie ich das Tierheim kennengelernt habe, würde ich sogar davon ausgehen, dass sie -falls vorher davon in Kenntnis gesetzt- sogar den Hund abholen und wieder selbst vermitteln wollen würden, keine Ahnung, die haben da einen sehr 'eigenen' Eindruck gemacht.
Da ich die Möglichkeit aber ausschließe und halt auch vermeiden möchte, dass der Hund so einem Stress ausgesetzt wird, würde ich mich halt am liebsten selbst drum kümmern. Könnte es auch nicht mit meinem Gewissen vereinbaren, wenn er jetzt erst wieder zurück ins Tierheim ginge, nur um dann später wieder ein unpassendes Zuhause zu finden. Natürlich könnte auch das Gegenteil der Fall sein, aber das weiß man ja vorher nicht und vor allem fehlt die Einflussnahme auf die Auswahl der neuen Besitzer.
Habe im Vertrag übrigens nochmal nachgeguckt, folgendes ist dazu vermerkt:
1) Tierabgabevertrag
2) Die Übernehmerin entrichtet für das Tier eine Schutzgebühr in Höhe von 290.00 €
3) Der Eigentümer/Verlierer hat ebenso wie das Tierheim (dieses aus dieser vertraglichen Abrede) einen unmittelbaren Herausgabeanspruch innerhalb der vorstehend benannten 6-Monats-Frist.
4) Die Übernehmerin verzichtet gegenüber dem Tierheim bereits jetzt für den Fall einer Herausgabe nach § 2 Abs. 1 auf einen etwaigen Anspruch auf Ersatz der bis dahin angefallenen notwendigen Aufwendungen zur artgerechten Haltung, insbesondere auf Erstattung entstandener Futter- und Pflegekosten, Tierarztkosten, Haftpflichtschäden, Versicherungskosten, Steuern etc.
5) Die Übernehmerin wird innerhalb der 6-Monats-Frist jeden Wechsel des Wohnortes dem Tierheim unaufgefordert bekanntgeben.
Jetzt wird's interessant:
6) Das Tierheim kann sich jederzeit bis zum Tod des Tieres durch ihre Vertreter ohne Vorankündigung vom Zustand des Tieres und der Einhaltung der Vertragspflichten am Ort der Haltung überzeugen. Den Vertretern des Tierheims ist insoweit jederzeit Zutritt zu gewähren.
7) Sollte sich herausstellen, dass das Tier sich in einem psychisch oder körperlich unbefriedigendem Zustand befindet, kann das Tierheim die sofortige Rückgabe (während der Verwahrungszeit der ersten 6 Monate ab Fundtieranzeige) bzw. Rückübereignung (nach Eigentumsübergang) fordern.
8) Die Übernehmerin verpflichtet sich für den Fall eines solchen vorsätzlichen oder fahrlässigen Vertragsverstoßes zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 1.000,00 €.
9) Für den Fall der Rückabwicklung des Vertrages, insbesondere Rückgabe bzw. Rückübereignung wegen vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverstoßes ist die Erstattung von Aufwendungen für die Tierhaltung bis zu diesem Termin (siehe § 2 Abs. 2 / siehe Punkt 4) ausgeschlossen.
10) Hat die Übernehmerin das Eigentum erworben, so steht dem Tierschutzverein im Falle der Weiterveräußerung ein Vorkaufsrecht zu.
11) Die Übernehmerin verpflichtet sich in diesem Fall, den Tierschutzverein hinsichtlich des Vertragsinhalts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen und den Vorkauf zu ermöglichen.
12) Im Falle des Vorkaufs und auch der Rückgabe bzw. Rückübereignung nach diesem Paragraphen ist ebenfalls eine Erstattung von Aufwendungen für die Haltung des Tieres ausgeschlossen.
13) Die Einschläferung eines übernommenen Tieres darf auch in Notfällen nur unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmung und nur durch einen Tierarzt vorgenommen werden, wobei vor Einschläferung das Tierheim zu unterrichten ist.
Ist jetzt ein bisschen lang geworden, also nach Ablauf der 6-Monats-Frist ging der Hund also in meinen Besitz (Eigentum) über und somit müsste ich dem Tierheim ein Vorkaufsrecht einräumen.
Das Tierheim wird sich doch beim Aufsetzen der Verträge vorher von einem Anwalt beraten haben lassen, kann mir nicht vorstellen, dass die dann Klauseln mit reinnehmen, die vor Gericht keine Bedeutung haben.