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Rechte eines Tierheims NACH der Vermittlung
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Seite 2 von 2

Autor:  Plondyne [ 29. Juni 2012, 12:25 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Rechte eines Tierheims NACH der Vermittlung

Mal eine ganz simple Sache...

In den meisten Verträgen hat man doch heute die "Salvatorische Klausel" drin ( die besagt doch sinngem. , wenn ein Teil des VErtrages nichtig ist, dass dann eben nicht der ganze Vertrag nichtig ist)

Hast du hier nicht aufgeführt.

Wenn die wirklich nicht drin ist u.

irlanda hat geschrieben:
Zu Punkt 6

Die Formulierungen "ohne Vorankündigung" und "jederzeit Zutritt zu gewähren" wurden in den Verträgen der Tierheime als nicht rechtsgültig gewertet. Dies wäre ein weitgehender Eingriff in Deine Persönlichkeitsrechte, der steht auch dem Vermieter oder gar der Feuerwehr / Polizei nur bei Gefahr im Verzuge zu.



so korrekt ist,

dann ist der ganze Vertrag eh unwirksam, wenn´s hart auf hart kommt.

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