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 Betreff des Beitrags: Führerscheinklassen für Anhänger
Ungelesener BeitragVerfasst: 12. April 2015, 15:45 
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Die Regelung trat 1999 mit dem EU Führerschein in Kraft. Es gab aber meine Übergangszeiten, so dass Leute die Anfang 1999 18 wurden, den Führerschein aber noch in 1998 mit den alten Klassen beantragt haben, noch Hänger plus 7,5 t eingetragen bekommen haben.


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Ungelesener BeitragVerfasst: 12. April 2015, 18:03 
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Ich versteh nicht warum äh Sunshine rumheult wenn die doch 80 geboren wurde :? Ich bin so alt ich darf alles fahren :mrgreen:

_________________
Hinfallen ist keine Schande - nur liegen bleiben!

grundsätzlich gilt: "Jeder blamiert sich selbst, so gut er kann"!


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Ungelesener BeitragVerfasst: 12. April 2015, 19:05 
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Unter gewissen Bedingungen darf man noch immer Pferde ziehen mit normalem B Führerschein nach 1999. Zulässige Gesamtmasse von Fahrzeug, Hänger und Pferd darf 3,5t nicht übersteigen. Alles bis dahin darf weiterhin gezogen werden ohne BE.


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Ungelesener BeitragVerfasst: 12. April 2015, 19:07 
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Stimmt nicht ganz, man darf MIT BE max. 3,5t ziehen.


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Ungelesener BeitragVerfasst: 12. April 2015, 19:10 
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http://www.adac.de/infotestrat/technik- ... anhaenger/


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Ungelesener BeitragVerfasst: 12. April 2015, 19:12 
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ICH darf nur 3,5t ziehen. Weiß nicht, wann diese Änderung eingeführt wurde. Aber das war der Stand 2010, als ich genau deshalb BE gemacht habe.


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Ungelesener BeitragVerfasst: 12. April 2015, 19:18 
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Das wurde doch erst vor kurzem wieder geändert. Pech für alle die dazwischen liegen.


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Ungelesener BeitragVerfasst: 12. April 2015, 19:22 
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Ich kenne das nur so, auch schon länger. Und ich hab ja auch nur B. Bin auch vor einigen Jahren mal angehalten worden mit leerem Hänger dran, die haben da auch nichts gesagt.

Wollte damit auch nur sagen, dass Travi nicht zwangsläufig ohne gültige Fahrerlaubnis fahren muss, wenn sie ein passendes Gespann hat. Toll geeignet sind für solche Touren übrigens 1,5er Hänger.


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Ungelesener BeitragVerfasst: 12. April 2015, 19:28 
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Auch wenn das ziemlich OT ist:
Mit den 3,5t wird das doch mit nem Zweierhänger, dafür angebrachtem Auto und Großpferd doch schon sehr knapp, oder?
Wenn ich mal grob überschlage: VW Tiguan: ca 1,6t,
2er Hänger von Böckmann (einfach mal einen ausgesucht): 1,3t
und Pferd 650kg
= 3,55t
Dabei hat man noch keine Sattelkammer mitgerechnet... für ein leichtes Pferd und nen Aluhänger geht das vielleicht, aber ansonsten sehe ich für Leute ohne BE Führerschein bei nem 2er Hänger ziemlich schwarz.


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Ungelesener BeitragVerfasst: 12. April 2015, 19:32 
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Jupp. Genau das hab ich damals auch gehört.
Habe das Ding aber auch nur gemacht, um im Notfall ein Pferd in die Klinik fahren zu können, wenn sonst niemand verfügbar ist. Müsste ich das jetzt, wäre mir aber Himmelangst, ich saß seit der Prüfung nicht mehr in einem Auto, an dem was dranhing. :alol:


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Ungelesener BeitragVerfasst: 12. April 2015, 19:40 
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gigoline hat geschrieben:
Ich versteh nicht warum äh Sunshine rumheult wenn die doch 80 geboren wurde :? Ich bin so alt ich darf alles fahren :mrgreen:


Einmal nur für dich übersetzt: :mrgreen:

dabadu hat geschrieben:
Exakt. Bis Jahrgang 81

Aussage = bis Jahrgang ´81 dufte man mit dem alten Führerschein Anhänger fahren.

Sunshine hat geschrieben:
dabadu hat geschrieben:
Exakt. Bis Jahrgang 81


´80!
:-? :evil:

Aussage = nicht bis Jahrgang ´81, sondern nur bis ´80.

Warum heult sunshine also rum? Weil sie ´81 geboren wurde. Und zwar in der 2. Jahreshälfte (wenns darauf auch noch ankommt).

Jetzt? :-D

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Ungelesener BeitragVerfasst: 12. April 2015, 19:40 
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An sich richtig, Isjaki. Bei meinem Kombi würde ein 2er auch nicht gehen.
Allerdings ist +Pferdegwicht eh egal, es geht um die zulässigen Gesamtgewichte. Egal ob da nu 1 oder 2 Pferde drin stehen.

Bei meinem Wagen (Renault Laguna Grandtour) wären das 2030kg, ein neuerer Böckmann 2er hat mindestens 2000kg zulässiges Gesamtgewicht. Somit ist da eh schon vorbei, da es dann ja 4030kg wären. Insofern: Kleinen Hänger nehmen, alles gut.


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Ungelesener BeitragVerfasst: 12. April 2015, 19:51 
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Es geht nicht um das Gewicht des Hängers und der Pferde.

Man darf mit B keinen Pferdehänger ziehen, weil Pferdehänger 2-Achser sind. Dafür benötigt man den Extra-Führerschein, außer man hat -wie von Sunshine geschrieben- Seinen Führerschein vor der bestimmten Jahresmarke gemacht.


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Ungelesener BeitragVerfasst: 12. April 2015, 20:16 
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Steht da nix zu beim ADAC. Und die Polizei hat bei mir auch nix gesagt. Wo steht das denn geregelt mit den 2-achsigen Hängern?


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Ungelesener BeitragVerfasst: 12. April 2015, 21:05 
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Ich habe mich da ja gerade mit beschäftigt, weil ich einen Hänger gekauft habe und eben auch nur den normalen Klasse B Führerschein habe.

Das aktuell ausschlaggebende Kriterien, um mit Klasse B noch ziehen zu dürfen:
-> zul. Gesamtgewicht von Hänger PLUS zu. Gesamtgewicht vom Auto muss kleiner als 3,5to sein
Steht so auch bei TÜV, ADAC etc.

Das klappt i.d.R. mit keinem normalen 2er Pferdehänger (zul. GG meist 2to) und normal großem Auto (zul GG meist > 1,5to).

Ich meine bis vor kurzem musste auch noch das zul. GG des Hängers kleiner sein als das Leergewicht des Autos, dazu konnte ich aber auf die schnelle jetzt nichts finden.
(edit: das Kriterium muss erst für eine 100er Zulassung erfüllt werden, habs gefunden...)

Ob der Hänger ein oder zwei Achsen hat ist egal, ausschlaggebend sind nur die zulässigen Gesamtgewichte!!


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