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Ungelesener BeitragVerfasst: 28. Mai 2013, 21:18 
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Registriert: 24. Juni 2011, 09:26
Beiträge: 1143
Hallo,

kann mir vielleicht kurz jemand erklären, welche Voraussetzungen man erfüllen muss, um einen Pferdeanhänger ziehen zu dürfen? Ein Führerschein ist doch seit Anfang des Jahres, meine ich zumindest, nicht mehr nötig, oder? Hab noch irgendwas von 3,5 t im Kopf, blick da aber irgendwie überhaupt nicht durch. :keineahnung:

Zitat:
„Altbesitzer“, welche die Klasse B bis zum 18. Januar 2013 erworben haben, kommen auch in den Genuss dieser Regelung:

Sie dürfen deshalb ab dem 19. Januar 2013 mit der Klasse B Kombinationen fahren, bei denen die zGM des Anhängers größer ist als die Leermasse des Zugfahrzeugs (dafür war bisher die Klasse BE notwendig).


humbaur.com



Lieben Gruß


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Ungelesener BeitragVerfasst: 29. Mai 2013, 08:51 
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Beiträge: 1725
Wenn ich das richtig verstehe, darfst du ab diesem Jahr eben ohne den Hängerführerschein (BE) auch einen Pferdehänger ziehen, wenn du den normalen Führerschein (B) schon hast.

_________________
Liebe Grüße!

-Es ist nicht schlimm, in die falsche Richtung gegangen zu sein. Man muss nur den Mut haben umzukehren-


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Ungelesener BeitragVerfasst: 29. Mai 2013, 08:58 
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Registriert: 22. Juli 2008, 00:18
Beiträge: 1777
mein mann hat das gestern auch mal nachgelesen und ich habe das auch so verstanden,dass man ab januar diesen jahres auch anhänger ohne BE-führerschein fahren darf.
wollten uns aber noch einmal genauer erkundigen.ich fänds super :mrgreen:


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Ungelesener BeitragVerfasst: 29. Mai 2013, 10:03 
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Beiträge: 5779
Wohnort: Schwoabaländle
Das sagt Auto-Motor-Sport:

Vereinfachte Bestimmungen für Gespanne

Beim Pkw-Führerschein der Klasse B (Mindestalter 18 Jahre oder 17 Jahre bei Begleitetem Fahren) vereinfacht die neue Regelung die Bestimmungen für Gespanne. Jetzt dürfen bei Anhängern mit mehr als 750 Kilogramm zulässiger Gesamtmasse (zGM) grundsätzlich Zugkombinationen bis 3,5 Tonnen zGM gefahren werden – das heißt, die zGM des Zugwagens und des Trailers werden einfach addiert. Die Stütz- und Aufliegelasten bleiben unberücksichtigt. Bislang durfte die zGM des Anhängers nicht gleich oder größer sein als das Leergewicht des ziehenden Fahrzeugs.

Wer noch dickere Brocken wie groß dimensionierte Caravans oder geräumige Pferdetransporter an den Haken hängen will, muss sich zum Führerschein der Klasse B die neue Schlüsselzahl 96 eintragen lassen (keine eigene Fahrzeugklasse!). Dann dürfen Zugkombinationen von mehr als 3,5 bis maximal 4,25 Tonnen zulässiger Gesamtmasse gefahren werden. Voraussetzung hierfür ist eine theoretische und praktische Fahrschulung von mindestens sieben Stunden, jedoch keine separate Prüfung. Für schwere Anhänger bis 3,5 Tonnen zGM ist wie bisher ein Führerschein der Klasse BE Voraussetzung. Wer darüber hinaus Anhänger über 3,5 Tonnen zGM mit einem Zugfahrzeug der Klasse B ziehen will, benötigt die Fahrerlaubnisklasse C1E. Hier darf die zulässige Gesamtmasse der Kombination zwölf Tonnen nicht überschreiten. Für den Anhängerbetrieb sämtlicher Gespanne ist in jedem Fall die im Kfz-Brief vermerkte technisch zulässige Anhängelast des Autos verbindlich.

_________________
Egal!


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Ungelesener BeitragVerfasst: 29. Mai 2013, 10:10 
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Beiträge: 596
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Das hatten wir schon mal Anfang des Jahres irgendwo im Forum da war das auch gut erklärt... *gleichsuchengeh*
Aber ich meine, für den B96 muss eine Sonderprüfung abgelegt werden :-?

viewtopic.php?f=3&t=49008&hilit=F%C3%BChrerschein+B96

Edit Nummer 2 :alol:
Dieser Link gefällt mir auch gut
http://www.vfd-bayern.de/index.php/fach ... nicht.html


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Ungelesener BeitragVerfasst: 29. Mai 2013, 11:59 
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Beiträge: 1777
soll also bedeuten:

Gewicht(auto+hänger) bis 3,5t max 4,25t = (7 Fahrstunden ohne Prüfung+eintragen lassen der Schlüsselzahl)
Anhänger über 3,5 t = BE
Alles drüber = C1E

richtig?


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Ungelesener BeitragVerfasst: 29. Mai 2013, 15:00 
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Hallo!

Richtig, wobei ich die Einteilung etwas ungeschickt finde. Hänger mit mehr als 3,5t sind bzw waren nie mit einem PKW egal welcher Führerschein zu ziehen.

Aber der zweite Link von LaLiLu zeigt anschaulich was man bracht.

Gut, das ich noch die Klasse 3 gemacht habe als der Lappen noch grau war.

Gruß Torsten


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Ungelesener BeitragVerfasst: 29. Mai 2013, 19:30 
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@ Torsten: dito :-D

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Ungelesener BeitragVerfasst: 29. Mai 2013, 19:37 
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Beiträge: 420
Wohnort: Stadt der Pferde
toll und wozu hat man in den letzten Jahren das geld verpulvert und den BE schein gemacht? :-P Fand den eh Schwachsinnig... der Anhänger kommt immer hinterher und in der Fahrschule hatten wir einen unbeladenen minianhänger, den der PKW eh nicht merkte. Das einzige sinnvolle war das rückwärts um die Kurve schieben aber der rest war nur Geldverschwendung... aber die Pflichtstunden musste man ja machen. Wenn, dann müssten sie da auch nen großen Anhänger dran hängen, den man mit seinem Fahrverhalten auch merkt.
Ich kann nur jetzt nicht nachvollziehen warum man eine Regelung schafft die ja eigentlich besagt, dass halt die Inhaber des B Scheins vor Jan. 2013 das nicht lernen müssen. Ich meine ist ja schön, aber irgendwie doch wenig sinnvoll. :keineahnung:


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Ungelesener BeitragVerfasst: 31. Mai 2013, 07:57 
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Aber aufpassen, es gilt das zulässige Gesamtgewicht. Nicht das tatsächliche Gewicht!

Von daher passt die 3,5 er Regelung eh auf kaum ein pferdegespann. Ein zweierhänger hat in der Regel schon 2 t zulässiges Gesamtgewicht. Ein entsprechendes zugfahrzeug dass zumindest mal 1,5 t also ein Pferd im zweierhänger, ziehen kann wiegt aber leer meist schon 1500 kg. Mein Golf plus hat eine zulässige Gesamtmasse von 2050 kg. Da ginge also eh nur noch ein einer Hänger dran wenn man nicht über 3,5 kommen will.

Mit dem Auto ginge nach der neuen B 96 Regelung also ein Hänger mit max 2,2 t Gesamtgewicht.
Nun darf mein Auto aber auch nur 1,7 t ziehen, also keine 2 Pferde. Ein Auto was 2 ziehen soll muss in der Regel min 2.0 Tonnen ziehen dürfen. Der yeti meiner Eltern darf 2 t ziehen hat aber mit Allrad und Automatik eine zul. Gesamtmasse von 2,2 t. Ein Hänger müsste für die 96 er Regelung also unter 2,05 t zGM liegen. Die ganzen böckmanns mit poly sind da schonmal raus.

Und mit den größeren SUVs fluppt die Regelung schon nicht mehr. Ich meine der touareg von meiner bekannten wiegt schon leer über 2 t. ZGM liegt laut Internet bei etwa 2,8 t. Bliebe für den Hänger noch 1,45 t ;)

Merke: wer einen standard hänger mit einem normalen Auto fährt, der kommt mit der B96 grad so hin. Wer aber nen Hänger mit speziellem Fahrwerk (haben oft 2,4 t zul. Gesamtmasse) oder ein zugfahrzeug das bequem 2 Großöferde zieht hat, der muss ganz genau rechnen und braucht vermutlich doch BE....


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Ungelesener BeitragVerfasst: 31. Mai 2013, 13:20 
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Beiträge: 1987
Wohnort: Thüringen
Es hat sich nicht wirklich viel zu vorher geändert, nur diese komische Berechnung mit Leermasse von dem einen und Gesamtmasse von dem anderen, was immer nur zu Verwirrung geführt hat :mrgreen: ist weggefallen, dafür darf eben die Gesamtmasse einfach so 3,5t haben. Die B96 ist eher für Pkw mit Wohnanhänger eingeführt worden, da werden nur ein paar Fahrstunden ohne Prüfung fällig. Wer Pferde mit normalen Pferdeanhängern fahren will, wird meist, wie dabadu schon schrieb, um eine BE nicht umherkommen.

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