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 Betreff des Beitrags: Hänger auf 100 km/h zulassen
Ungelesener BeitragVerfasst: 3. Oktober 2012, 07:30 
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Gilt das dann für alle Zugfahrzeuge ?

Mein Hänger ist auf 100 km/h zugelassen. Allerdings habe ich da so eine komische Bescheinigung, die auch das damalige Auto beinhaltet. Nun habe ich ein anderes Auto. Kann ich damit beim Ziehen auch 100 km/h fahren ? Ich habe eben in dieser Bescheinigung nix gefunden, dass ich nur mit diesem (ehemaligen) Fahrzeug das dürfte und ich dachte sowieso, dass sich da in den letzten Jahren was geändert hätte. Ich meinte auchmal was gehört zu haben, dass es vom Eigengewicht des Zugfahrzeuges abhängt.

Weiß das vielleicht jemand ? Klar, am einfachsten wäre es, beim TÜV anzurufen und nachzufragen, aber, das fällt mir eben immer gerade zu Zeiten ein, wo ich nicht schnell mal telefonieren kann (abends, am WE oder wie heute, Feiertag) :wink:

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 Betreff des Beitrags: Re: Hänger auf 100 km/h zulassen
Ungelesener BeitragVerfasst: 3. Oktober 2012, 07:47 
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es kommt auf das Gesamtgewicht deines Wagens an. Irgendwas mit GG Auto x 1,3 (?) = Zuggewicht. Wenn der Anhänger dann beladen schwerer ist als das Auto, dann darf man keine 100km/h fahren.

Mußt mal das Auto mit Fahrer wiegen lassen und dann den Anhänger, wenn er normal beladen ist (Pferd plus Sattel etc)

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 Betreff des Beitrags: Re: Hänger auf 100 km/h zulassen
Ungelesener BeitragVerfasst: 3. Oktober 2012, 09:04 
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Ui ...... na dann könnte das ja gerade noch so hinkommen ...... auch mit zwei Pferden.

Wußte ich doch, irgendwas mit dem Gewicht des Zugfahrzeugs. Danke erstmal. Ich werde natürlich noch genau beim TÜV nachfragen, weil, so eine 100er-Plakette fürs Auto werde ich ja wohl auch wieder brauchen (hatte zumindest das vorherige Fahrzeug).

Zumindest weiß ich schonmal, dass es auch mit meinem neuen Auto möglich wäre :-D

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 Betreff des Beitrags: Re: Hänger auf 100 km/h zulassen
Ungelesener BeitragVerfasst: 4. Oktober 2012, 13:59 
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Hallo!

Schaust du hier!

http://www.tuev-nord.de/de/100kmh-Zulassung_2618.htm

die sollten ja wissen.

Früher war nur eine Kombination zugelassen, heute kann man jeder geeignete Fahrzeug mit einem geeigneten Hänger kombinieren, es müßen nur alle Vorraussetzungen erfüllt sein.

Gruß Torsten


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 Betreff des Beitrags: Re: Hänger auf 100 km/h zulassen
Ungelesener BeitragVerfasst: 4. Oktober 2012, 14:24 
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Registriert: 17. November 2008, 21:01
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Wohnort: Unterfranken
marvin88288 hat geschrieben:
es müßen nur alle Vorraussetzungen erfüllt sein.



Und die wären ??? Das konnte mir heute sogar der Typ beim TÜV nicht sagen :?

Der Hänger ist ja nicht das Problem. Da dürfte, bis auf die Reifen, die mal wieder erneuert werden müssten, alles den Vorschriften entsprechen.

Wie Du sagst, die Bescheinigung war früher mal, ist heute nicht mehr nötig. Sagte mir der Typ auch. Aber als ich fragte, welche Voraussetzungen das Auto haben muss, meinte er nur, ich soll mal zur Zulassungstelle oder bei der Polizei nachfragen :daemlich:

Jedenfalls, nach einigem Hin und Her schlug er mir dann vor, ich soll doch mit Hänger vorbeikommen und dann stellt er eine neue Bescheinigung aus :roll: :roll:

Jetzt bin ich genauso schlau wie vorher ...... denn, auf dem Link von Dir stehen die Voraussetzungen fürs Auto auch nicht drin, da soll man bei den TÜV-Stationen nachfragen, die beraten einen doch gerne :wink:

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 Betreff des Beitrags: Re: Hänger auf 100 km/h zulassen
Ungelesener BeitragVerfasst: 4. Oktober 2012, 15:00 
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Registriert: 19. Juni 2007, 12:22
Beiträge: 550
Guck mal, ob Du im Net die "9. Ausnahmeverordnung vom 7. Okt.2005 zur StVO" findest.
Falls Du nichts findest, könnte ich Dir eine ganz aktuelle Bescheinigung dazu von einem neuen Pferdeanhänger zufaxen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Hänger auf 100 km/h zulassen
Ungelesener BeitragVerfasst: 4. Oktober 2012, 15:22 
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Registriert: 9. Mai 2007, 05:39
Beiträge: 1044
Wohnort: Tor zum Sauerland
Hallo!

Das Steht doch da!

Um den Faktor 1,2, den man für den Pferdeanhänger braucht nutzen zu können, braucht der Anhänger:


einer Stabilisierungseinrichtung für Zentralachsanhänger .. oder
mit einem anderen Bauteil bzw. einer selbständigen technischen Einheit ausgestattet ist, bei der durch eine ABE oder ein Teilegutachten
nachgewiesen ist, dass der Betrieb einer Kombination bis Tempo 120 km/h verbessert wird,

oder das Zugfahrzeug…

… ein spezielles fahrdynamisches Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb hat, für das eine Herstellerbestätigung über die Verbesserung der
Fahreigenschaften des Gespanns bis 120 km/h vorliegt.

In jedem Fall gilt, dass die zulässige Anhängermasse nicht größer sein darf als die zulässige Gesamtmasse und die zulässige Anhängelast des
Zugfahrzeugs.

Wenn der Hänger alles hat, braucht das Auto nur ABS. Fehlt dem Hänger ein Teil, kann das durch das Auto kompensiert werden, dann sind allerdings die nutzbaren Zugfahrzeuge eingeschränkt. Und hier es besonders wichtig, das es explexit im Schein drin steht. So reicht es nicht aus, so zumindest bei einigen Polizisten, wenn da hydraulishces Fahrwerk oder Luftfederung/Niveauregulierung steht. Es muß ein Satz mit "Stabilitätssystem" und "Anhänger" drin stehen.

Die jeweiligen Gewichte solltest du selber ausrechnen und mit den Vorgaben vergleichen können.

Schaust du ggf. auch hier:

http://www.boeckmann-anhaengerprofi.com ... er_61.html

http://de.wikipedia.org/wiki/Anh%C3%A4nger

Gruß Torsten


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