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Das große Geschnatter geht weiter!
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Ungelesener BeitragVerfasst: 21. Februar 2019, 12:24 
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Meine Fohlen lasse ich auch bewusst draußen in der Herde zur Welt kommen. War bis jetzt kein Problem. Die Stuten sind dabei und halten die Wallache auf Abstand. Die dürfen dann gucken kommen wenn der Zwerg sicher steht. Ist total interessant.

Hier auf demBild hat die Leitstute das gerade aufgestandene Fohlen begrüßt:
Bild


Zuletzt geändert von Lexi am 21. Februar 2019, 13:01, insgesamt 1-mal geändert.

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Ungelesener BeitragVerfasst: 21. Februar 2019, 12:48 
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cora78 hat geschrieben:
Seit wann ist ein gentest Pflicht?
Für alle Rassen und Verbände?
Was kostet denn so Was?


Also bei den Hannoveranern schon sicher knapp 10 Jahre. Nennt sich Abstammungsüberprüfung. Dafür wird den Fohlen beim Brennen bzw. jetzt ja Chippen ein Büschel Mähnenhaare gezogen.
Abgerechnet wird das zusammen mit dem Brennen bzw. Pass ausstellen.


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Ungelesener BeitragVerfasst: 21. Februar 2019, 12:49 
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Beiträge: 1917
wenn du Fohlen registrieren läßt, werden vom Fohlen Haare gezogen. ist die stute noch nicht typisiert, wird auch vond er Stute eine Haarwurzelprobe genommen

bzgl. der vertauschten Samen... dies könnte dieses jahr beim vertauschen unter umständen andere urteile geben
wenn ein WFFS negativer hengst gewählt wurde und der samen eines positiven hengstes verschickt wird, dann ist dem züchter schon ein schaden entstanden
ich bin gespannt, wie das erste urteil dann aussieht.
denn ein trägertier läßt sich als hengst schlechter vermarkten und bei stuten ist die hengstauswahl eingeschränkt, das heißt, hier gibt es nachweisbare nachteile durch die vertauschung der samen


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Ungelesener BeitragVerfasst: 21. Februar 2019, 13:12 
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Ah, ok.
War mir nicht bewusst ehrlich gesagt. Unsere 3 jährige ist ja Hannoveraner.

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Ungelesener BeitragVerfasst: 23. Februar 2019, 07:49 
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Simone hat geschrieben:
Doch, da bin ich mir sehr sicher, weil da 2 Wallache in der Herde waren, die ich einmal live erlebt habe als ein anderes Überraschungsei geboren wurde. Da kam ich nur noch mit der Longierpeitsche hin, um die beiden Granaten davon abzuhalten, das Teil zu töten und es von der Koppel zu bugsieren.


So ähnlich habe ich das auch erlebt. Das war in der (lange Jahre so bestehenden kleinen Stuten-) Herde die Leitstute, die sofort auf das Fohlen losging. Die war aber auch selber noch nie Mutter gewesen. Das hat sicher eine Rolle gespielt. Es kann also gutgehen, muss aber nicht.


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Ungelesener BeitragVerfasst: 23. Februar 2019, 08:22 
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Um nochmal auf das Autobeispiel zu kommen: wenn da 3 graue Golf mit identischen Merkmalen nebeneinander stehen und du "einen grauen Golf" kaufst, ist es egal, welchen der Händler dir gibt. Ist aber die Fahrgestellnummer im Vertrag festgehalten, dann geht zur vertraglichen Erfüllung nur noch genau dieser Golf und keiner der beiden anderen.

Insofern finde ich die Logik aus den von Snoeffi recherchierten Urteilen immer noch nicht logisch.

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Ungelesener BeitragVerfasst: 23. Februar 2019, 08:33 
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La Traviata hat geschrieben:
Insofern finde ich die Logik aus den von Snoeffi recherchierten Urteilen immer noch nicht logisch.

Geht mir genauso. Aber geht mir mit vielen Urteilen so, speziell aus dem Pferdebereich. :?

Und wenn ich einen bestimmten Hengst wähle, dann ja auch aus Vermarktungsgründen (jedenfalls als Züchter). Anderer Hengst, andere Vermarktungschancen – erst recht in der Kombi mit einer bestimmten Stute. Und zwar vor allem, wenn ich das Fohlen verkaufen will und nicht das angerittene Pferd.

Ich werde immer das Gefühl nicht los, dass viele dieser selbsternannten Pferderechtsanwälte letztendlich keine Ahnung von der Materie haben.


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Ungelesener BeitragVerfasst: 23. Februar 2019, 08:40 
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Ich denke mal das liegt daran, dass ein Pferd keine Fahrgestellnummer hat :-D
Wenn man bei dem Autovergleich bleibt ist es ja nicht so als wenn man drei identische Golfs (Golfe? Gölfe? :alol: ) bestellt, sondern man bestellt ein Auto der Marke VW, ohne vorher zu wissen ob man für das Geld einen blauen Polo oder einen schwarzen Touareg bekommt. Es muss nur am Ende ein VW sein, mit dem man fahren kann.
Und das ist dann das was der Richter dann vermutlich sieht. Nicht die Überlegungen/das Herzblut vom Züchter, sondern nur ein vorhandenes Endprodukt - Pferd bestellt, Pferd gekriegt, Nachweis ob ein anderes Pferd besser gewesen wäre nicht zu erbringen. Letzten Endes kann man ja noch nichtmal beweisen, dass die Stute mit dem ursprünglich bestellten Samen tragend geworden und ein gesundes Fohlen zur Welt gebracht hätte.


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Ungelesener BeitragVerfasst: 23. Februar 2019, 08:55 
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Welcher Schaden dem Züchter entsteht, wird sich ja im Leben nicht exakt in Zahlen festlegen lassen, von daher wäre für mich der Weg auch, das nach Möglichkeit außergerichtlich zu klären.
Wenn ich z. B. 2000 € Decktaxe für international erfolgreichen Hengst X zahle und beim Gentest nachher rauskommt, dass der 5-jährige, noch unerprobte Hengst Y der Vater ist mit Decktaxe 500 €, würde ich diesbezüglich auf jeden Fall auf die Hengstbesitzer zugehen und wenigstens die 1500 € zurückhaben wollen.
Umgekehrt natürlich nicht, der Fehler liegt schließlich beim Hengstbesitzer. :keineahnung:
Das sind die einzigen Zahlen, die man "messen" kann, alles weitere ist doch Kristallkugelleserei. :keineahnung:


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Ungelesener BeitragVerfasst: 23. Februar 2019, 09:06 
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Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 249 Art und Umfang des Schadensersatzes

(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.
(2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 251 Schadensersatz in Geld ohne Fristsetzung

(1) Soweit die Herstellung nicht möglich oder zur Entschädigung des Gläubigers nicht genügend ist, hat der Ersatzpflichtige den Gläubiger in Geld zu entschädigen.
(2) Der Ersatzpflichtige kann den Gläubiger in Geld entschädigen, wenn die Herstellung nur mit unverhältnismäßigen Aufwendungen möglich ist. Die aus der Heilbehandlung eines verletzten Tieres entstandenen Aufwendungen sind nicht bereits dann unverhältnismäßig, wenn sie dessen Wert erheblich übersteigen.


Zweck von Schadensersatz ist es, den Geschädigten so zu stellen, als sei das schädigende Ereignis nicht eingetreten.

Die Frage ist, was wäre passiert, wenn der Samen nicht vertauscht worden wäre?
Das muss der Schadensersatzfordernde vortragen.
Welches Fohlen wäre dann geboren? Ein gesundes, ein krankes, ein Hengst, eine Stute? Was wäre das Fohlen wert gewesen?
Und dann: Was ist das tatsächlich geborene Fohlen wert?

Schließlich:
Was ist die Differenz? Diese Differenz wäre als Schadensersatz auszuzahlen.

Der Anspruch scheitert daran, dass man nicht wird belegen können, dass ohne das schädigende Ereignis (also das Vertauschen des Samens) ein gesundes Wunschfohlen geboren wäre. Es könnte ja auch sein, dass gar keines geboren wäre.

Wer einen Schadensersatz fordert, muss seinen Schaden belegen.

Das ist der Unterschied zum Auto: Da wird sich belegen lassen, wieviel der Golf in der anderen Farbe/ mit dem anderen Motor usw. wert gewesen wäre. Und dass der auch sicher bestellbar/ lieferbar gewesen wäre.

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Ungelesener BeitragVerfasst: 23. Februar 2019, 09:17 
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Jein. Anspruchsrecht und Erfüllungspflicht sind juristisch gesehen zwei Paar Schuhe. Daher wundert mich das.

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Ungelesener BeitragVerfasst: 23. Februar 2019, 09:46 
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La Traviata hat geschrieben:
Jein. Anspruchsrecht und Erfüllungspflicht sind juristisch gesehen zwei Paar Schuhe. Daher wundert mich das.


Nie gehört. Und das nach zwei juristischen Staatsexamen. Ich glaub, du bist da auf dem falschen Dampfer :keineahnung:

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Ungelesener BeitragVerfasst: 23. Februar 2019, 10:26 
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Falko hat geschrieben:
Welcher Schaden dem Züchter entsteht, wird sich ja im Leben nicht exakt in Zahlen festlegen lassen, von daher wäre für mich der Weg auch, das nach Möglichkeit außergerichtlich zu klären.
Wenn ich z. B. 2000 € Decktaxe für international erfolgreichen Hengst X zahle und beim Gentest nachher rauskommt, dass der 5-jährige, noch unerprobte Hengst Y der Vater ist mit Decktaxe 500 €, würde ich diesbezüglich auf jeden Fall auf die Hengstbesitzer zugehen und wenigstens die 1500 € zurückhaben wollen.
Umgekehrt natürlich nicht, der Fehler liegt schließlich beim Hengstbesitzer. :keineahnung:

Och, wenn der Hengstbesitzermüberzeugend genug ist... :alol:
Meine ehemalige Mitbewohnerin hatte ihre Isistute beim Züchter untergebracht, geplant war der Aufenthalt vom Decken bis zum Absetzen des Fohlens. Dann haben irgendwann nachts Wildschweine den Zaun niedergetrampelt, die Stuten/Fohlenherde stromerte durch den Wald, der Jäger hat sie in die nächste Koppel getrieben, da stand allerdings auch der Hengst, der dann offenbar auch seine Arbeit getan hat (das jedenfalls war die Version des Züchters). Der Hengsthalter war großzügig und hat ihr einen „Vorzugspreis“ gemacht, sie bekam eine günstigere Decktaxe. Und hat das auch tatsächlich bezahlt und das Pony noch anderthalb Jahre länger dort gelassen :alol:


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Ungelesener BeitragVerfasst: 23. Februar 2019, 10:36 
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Das man die Differenz der Decktaxe zurückfordern kann, ist etwas anderes. Das geht.

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Ungelesener BeitragVerfasst: 23. Februar 2019, 21:17 
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Beiträge: 1124
La Traviata hat geschrieben:
Wie kommt man denn von nem L auf nen C Hengst? Was ist da schief gelaufen? :-?


Da ist wohl was schief gelaufen
:-D
Genau weiß ich es nicht, das Fohlen an sich wollte ich ja aber trotzdem

Das Angebot sie zurück zu nehmen hat die Züchterin ja gemacht, aber wo der teure L Samen hin war? :keineahnung:

Ich habe das damals ganz lässig genommen, spannend ist es schon. Ich Frage mal die Züchterin, glaube das muss auf dem Hof passiert sein, Competent Samen gibt es glaube ich gar nicht mehr :keineahnung:
Absichtlich hätte sie diese Anpaarung sicher nicht gemacht.

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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Arthur William Russel


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