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 Betreff des Beitrags: Nosecover beim Abreiten?
Ungelesener BeitragVerfasst: 10. August 2015, 08:02 
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Mein Pferd ist Headshaker!
Wir benutzten bisher ein Nosecover zum Abreiten, kurz vor der Prüfung haben wir es entfernt, die Prüfung dann natürlich ohne Nosecover geritten! (Wobei ich es unverständlich finde, warum man beim Springen mit Nosecover reiten darf :-? )
Am Samstag wurden wir auf dem Abreiteplatz vom Richter aufgefordert, das Nosecover abzunehmen, da es ein unerlaubtes Hilfsmittel ist :ashock: Es wäre laut LPO nicht in der Prüfung zugelassen und somit auch nicht beim Abreiten!
Hat jemand Erfahrungen???


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 Betreff des Beitrags: Re: Nosecover beim Abreiten?
Ungelesener BeitragVerfasst: 10. August 2015, 08:09 
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Nicht aus erster, aber aus zweiter Hand. Zwei Bekannte von mir haben auch Headshaker und reiten immer mit dem Nosecover ab. Da hat es noch nie ärger gegeben.


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 Betreff des Beitrags: Re: Nosecover beim Abreiten?
Ungelesener BeitragVerfasst: 10. August 2015, 08:37 
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Bei einer S-Dressur ist die Gerte in der Prüfung doch auch nicht zugelassen, beim Abreiten aber schon. Dann müßte es sich bei dem Nosecover doch gleich verhalten. (nach meinem laienhaften Verständnis)


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 Betreff des Beitrags: Re: Nosecover beim Abreiten?
Ungelesener BeitragVerfasst: 10. August 2015, 08:42 
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Aber man darf am Abreiteplatz immer nur die Hilfszügel benutzen, die in der Prüfung erlaubt sind. Im Zweifelsfall E-Mail oder Anruf bei der FN.


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 Betreff des Beitrags: Re: Nosecover beim Abreiten?
Ungelesener BeitragVerfasst: 10. August 2015, 09:13 
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Singvogel hat geschrieben:
Aber man darf am Abreiteplatz immer nur die Hilfszügel benutzen, die in der Prüfung erlaubt sind. Im Zweifelsfall E-Mail oder Anruf bei der FN.


So hat der Richter argumentiert! Ich war nur völlig perplex, da es noch nie vorgekommen ist!
Ich werde bei der FN anrufen und nachfragen, da ich von anderer Seite gehört habe, dass man die Erkrankung Headshaking von der FN eintragen lassen kann und sogar die Prüfung mit Netz reiten kann :?


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 Betreff des Beitrags: Re: Nosecover beim Abreiten?
Ungelesener BeitragVerfasst: 10. August 2015, 09:29 
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Ich denke auch, daß das Problem dabei liegt, in welche Kategorie der Richter ein Nasennetz einordnet. Sieht er es eher bei den "Hilfszügeln", dann greift die Regelung, die Singvogel bereits angeführt hat. Sieht er es eher in der Kategorie "Schutz" wie z.B. Bandagen und Gamaschen, dann wäre es auch für ein Dressurpferd auf dem Abreitplatz erlaubt.

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Ich habe keine Macken, das sind Spezialeffekte.
Ich sehe nur so brav aus, damit die Überraschung größer ist.


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 Betreff des Beitrags: Re: Nosecover beim Abreiten?
Ungelesener BeitragVerfasst: 10. August 2015, 09:53 
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Nosecover ist definitiv auf dem Abreiteplatz für die Dressur zugelassen. Steht genauso in der LPO.
Fürs Springen generell zugelassen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Nosecover beim Abreiten?
Ungelesener BeitragVerfasst: 10. August 2015, 10:05 
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truti70 hat geschrieben:
Nosecover ist definitiv auf dem Abreiteplatz für die Dressur zugelassen. Steht genauso in der LPO.
Fürs Springen generell zugelassen.


Kannst du mir sagen wo ich das finde?


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 Betreff des Beitrags: Re: Nosecover beim Abreiten?
Ungelesener BeitragVerfasst: 10. August 2015, 10:44 
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in meiner LPO steht:

§ 70 C.V ... zugelassen in Springpferde-, Geländepferde-, Jagdpferde- sowie Spring- und Gelände_LP aller Klassen
§ 70 F. VII (Vorbereitungsplatz): ...gemäß "Sonstige erlaubte Ausrüstungen" Abb 28 zu § 70 C.V - ist bei allen LP zugelassen

für mich ist damit nicht klar, warum das Nosecover für die Dressur auf dem Abreiteplatz zugelassen sein soll. Der Abschnitt F. VII bezieht sich ja auf C.V

das viele Richter weder die LPO richig wissen, noch einschreiten, wenn jemand für die Dressur mit Schlaufis abreitet, ist aber nicht so selten

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 Betreff des Beitrags: Re: Nosecover beim Abreiten?
Ungelesener BeitragVerfasst: 10. August 2015, 10:58 
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Das verstehe ich eben auch nicht!
Es ist nicht selten, dass Springreiter mit Schlaufzügeln abreiten, die sind in der Prüfung auch nicht erlaubt!

Wozu gehört das Netz? Hilfsmittel oder Ausrüstung?


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 Betreff des Beitrags: Re: Nosecover beim Abreiten?
Ungelesener BeitragVerfasst: 10. August 2015, 10:59 
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Waren die Fahrpferde :aoops:

Gruß babs

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Zuletzt geändert von babalou am 10. August 2015, 11:07, insgesamt 1-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: Re: Nosecover beim Abreiten?
Ungelesener BeitragVerfasst: 10. August 2015, 11:00 
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Schlaufis sind aber lt. LPO auf dem Abreiteplatz SPRINGERN erlaubt, nur darf damit nicht gesprungen werden.
Nosecover fallen unter AUSRÜSTUNG

@babalou: §70 C.V regelt aber das Springen, und nicht die Dressur

und § 71 ist für die Ausrüstung von Fahrpferden

(meine LPO ist von 2013, Druck Jan 15)

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Zuletzt geändert von maharani am 10. August 2015, 11:03, insgesamt 1-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: Re: Nosecover beim Abreiten?
Ungelesener BeitragVerfasst: 10. August 2015, 11:01 
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Jetzt aber LPO:

Zitat:
§ 70
Ausrüstung der Reitpferde
C. Sonstige erlaubte Ausrüstung bzw. Zubehör

IV. Fliegenschutz an den Ohren: zugelassen in allen LP.
Inkl. Lärmschutz gemäß Abb. zu § 70 C. IV.: zugelassen bei Hallen LP
V. Nasennetz (Nosecover) gemäß Abb. zu § 70 C. V.:
Zugelassen in Springpferde-, Geländepferde-, Jagdpferde- sowie Spring- und Gelände LP sowie Teilprüfung Springen bzw. Gelände bei Eignungs LP und Komb. LP
analog Eignungs LP aller Klassen
VI.Nicht gestattet sind mit Gewichten beschwerte Gamaschen, Springglocken etc.

F.Bestimmungen für den Vorbereitungsplatz
VII. Ein Nasennetz (Nosecover) – gemäß Abb. zu § 70 C. V. – ist bei allen LP zugelassen


Falls meine nicht veraltet ist :aoops:

Somit auf dem Abreiteplatz zugelassen, in der Dressurprüfung nicht.

Gruß babs

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 Betreff des Beitrags: Re: Nosecover beim Abreiten?
Ungelesener BeitragVerfasst: 10. August 2015, 19:48 
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Registriert: 2. Mai 2007, 07:46
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babalou hat geschrieben:
Jetzt aber LPO:

Zitat:
§ 70
Ausrüstung der Reitpferde
C. Sonstige erlaubte Ausrüstung bzw. Zubehör

IV. Fliegenschutz an den Ohren: zugelassen in allen LP.
Inkl. Lärmschutz gemäß Abb. zu § 70 C. IV.: zugelassen bei Hallen LP
V. Nasennetz (Nosecover) gemäß Abb. zu § 70 C. V.:
Zugelassen in Springpferde-, Geländepferde-, Jagdpferde- sowie Spring- und Gelände LP sowie Teilprüfung Springen bzw. Gelände bei Eignungs LP und Komb. LP
analog Eignungs LP aller Klassen
VI.Nicht gestattet sind mit Gewichten beschwerte Gamaschen, Springglocken etc.

F.Bestimmungen für den Vorbereitungsplatz
VII. Ein Nasennetz (Nosecover) – gemäß Abb. zu § 70 C. V. – ist bei allen LP zugelassen


Falls meine nicht veraltet ist :aoops:

Somit auf dem Abreiteplatz zugelassen, in der Dressurprüfung nicht.

Gruß babs


Danke :-D

Von wann ist deine LPO?


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 Betreff des Beitrags: Re: Nosecover beim Abreiten?
Ungelesener BeitragVerfasst: 10. August 2015, 20:08 
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babalou hat geschrieben:
Jetzt aber LPO:

Zitat:
§ 70
Ausrüstung der Reitpferde
C. Sonstige erlaubte Ausrüstung bzw. Zubehör

IV. Fliegenschutz an den Ohren: zugelassen in allen LP.
Inkl. Lärmschutz gemäß Abb. zu § 70 C. IV.: zugelassen bei Hallen LP
V. Nasennetz (Nosecover) gemäß Abb. zu § 70 C. V.:
Zugelassen in Springpferde-, Geländepferde-, Jagdpferde- sowie Spring- und Gelände LP sowie Teilprüfung Springen bzw. Gelände bei Eignungs LP und Komb. LP
analog Eignungs LP aller Klassen

VI.Nicht gestattet sind mit Gewichten beschwerte Gamaschen, Springglocken etc.

F.Bestimmungen für den Vorbereitungsplatz
VII. Ein Nasennetz (Nosecover) – gemäß Abb. zu § 70 C. V. – ist bei allen LP zugelassen


Falls meine nicht veraltet ist :aoops:

Somit auf dem Abreiteplatz zugelassen, in der Dressurprüfung nicht.

Gruß babs



da es sich bei der Dressur nun mal nicht um das Springenhandelt, lese ich es auh so, daß es auf dem Abreiteplatz Dressur vertbotenist

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