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 Betreff des Beitrags: Re: Erfolgsanrechnung Pferd
Ungelesener BeitragVerfasst: 27. Oktober 2015, 07:32 
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seidi das ist schon richtig. Wenn der im Oktober L platziert war, dann steht das aber eigentlich schon im Scheckheft. Anrechnungszeitraum geht immer bis 31. Oktober. Im Regelfall stellen die das selber fest.


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 Betreff des Beitrags: Re: Erfolgsanrechnung Pferd
Ungelesener BeitragVerfasst: 27. Oktober 2015, 07:40 
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ok, danke für die Info...

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 Betreff des Beitrags: Re: Erfolgsanrechnung Pferd
Ungelesener BeitragVerfasst: 27. Oktober 2015, 08:13 
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pinablubb hat geschrieben:
seidi das ist schon richtig. Wenn der im Oktober L platziert war, dann steht das aber eigentlich schon im Scheckheft. Anrechnungszeitraum geht immer bis 31. Oktober. Im Regelfall stellen die das selber fest.


!??! ich dachte immer bis 31.September ?!
Bei meinem Bruder standen die Platzierungen von Oktober 2014 nicht mehr aufgelistet drin, sondern zählen zu 2015


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 Betreff des Beitrags: Re: Erfolgsanrechnung Pferd
Ungelesener BeitragVerfasst: 27. Oktober 2015, 08:20 
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oh sorry, stimmt bis 30.September, hab gerade nochmal nachgesehen.

seidi kann es sein, dass der veranstalter da auf erfolge bis Nennschluss angegeben hat?


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 Betreff des Beitrags: Re: Erfolgsanrechnung Pferd
Ungelesener BeitragVerfasst: 27. Oktober 2015, 08:30 
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normalerweise gelten die Erfolge bis Nennschluss, sprich deiner war L platziert und somit nicht startberechtigt.


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 Betreff des Beitrags: Re: Erfolgsanrechnung Pferd
Ungelesener BeitragVerfasst: 27. Oktober 2015, 08:38 
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bonita nicht immer: in der LPO steht dazu:

§62 Erfolgsanrechnung

1. Die Erfolgsanrechnung für Reiter/Fahrer/Voltigierer und Pferde wird wie folgt gehandhabt:
Erfolge ab dem 1. Oktober des vorvorletzten Jahres und Erfolge bis zum 30. September letzten Jahres. Für gemäß Ausschreibung verlangte Mindesterfolge gilt grundsätzlich der Nennungsschluss der betreffenden PLS.
Der Erfolgsanrechnungszeitraum kann durch die Ausschreibung maximal bis zum Nennungsschluss ausgedehnt werden.

d.h. also, dass nur Mindesterfolge bis Nennschluss nötig sind, bei Handicap nicht. Eine Zeitlang wars auch mal im Spf A so, dass 6 jährig nur noch unplatziert bzw maximal 2 mal platziert bis Nennschluss. Seit letztem Jahr gilt wieder der Anrechnungszeitraum. Genauso aktuell 7 jährig SPF L und SPF M.

edit: natürlich gilt das alles nur, wenn in der Ausschreibung nicht anders festgelegt


Zuletzt geändert von pinablubb am 27. Oktober 2015, 08:40, insgesamt 1-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: Re: Erfolgsanrechnung Pferd
Ungelesener BeitragVerfasst: 27. Oktober 2015, 08:40 
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hab grad bei der FN angerufen.

sobald man die Platzierung hat - gilt sie.
Das ist nicht mehr so wie früher.

Also nix mehr vor oder nach 31.9.

Denke "verfallen" wird sie trotzdem nach 2 Jahren, aber da hab ich jetzt nicht extra nachgefragt.

ach ja - Ausschreibung war "nur":
LK 4 mit in SL u/o höher unplatzierten Pferden

also nix "bis Nennschluss" oder so

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 Betreff des Beitrags: Re: Erfolgsanrechnung Pferd
Ungelesener BeitragVerfasst: 27. Oktober 2015, 08:49 
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hmm haben die das schon wieder geändert? Aktuell steht in der LPO zu Springpferdeprüfungen:

Springpferde-LP Kl. M für 5-7 jährige Pferde und oder Ponys nur mit nicht mehr als einem Erfolg in Spring bzw Springpferde LP Kl M und höher im Anrechnungszeitraum gemäß §62.1

Das gleiche steht bei SPF A und SPF L nur halt mit unterschieden in den Klassen und Alter.


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 Betreff des Beitrags: Re: Erfolgsanrechnung Pferd
Ungelesener BeitragVerfasst: 27. Oktober 2015, 09:31 
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war keine Springpferde sondern "normales" Stil-A

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