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 Betreff des Beitrags: Erfolgsanrechnung Pferd
Ungelesener BeitragVerfasst: 14. Mai 2015, 20:37 
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Wenn in einer Ausschreibung Reiter gehandicapt sind, z.B. startberechtigt sind Reiter LK 5 und LK 4 ohne Platzierung in Kl. M, dann gilt ja meines Wissens nach der Anrechnungszeitraum (2 Jahre).

Aber wie ist das beim Pferd? Wenn z.B. Pferde mit einer Platzierung der Klasse M ausgeschlossen sind, gilt das dann auch nur für die letzten 2 Jahre oder werden dort alle Erfolge berücksichtigt? Quasi einmal M-platziert und für immer durch dieses Handicap ausgeschlossen?

Meine Frage bezieht sich nur auf Handicaps, die eine Starterlaubnis aufgrund von Erfolgen ausschließen, nicht auf Mindesterfolge.

Wer kann mir diese Frage beantworten?

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Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen. - Erich Kästner


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 Betreff des Beitrags: Re: Erfolgsanrechnung Pferd
Ungelesener BeitragVerfasst: 14. Mai 2015, 22:58 
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Wie lange das beim Pferd zählt weiß ich nicht.
Kann aber nicht so lange sein. Mein ehemaliges Pferd war ja bis Grand Prix platziert und ich bin A Dressur geritten.
Er war 2012 noch M platziert und ich bin 2013 A und L geritten.
Allerdings meine ich,dass die A Dressuren nicht begrenzt waren.


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 Betreff des Beitrags: Re: Erfolgsanrechnung Pferd
Ungelesener BeitragVerfasst: 15. Mai 2015, 07:40 
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Ich würde sagen, das zählt beim Pferd genauso lange, wie beim Reiter, siehe unten:

Anrechnungszeitraum: In welchem Zeitraum werden die Turniererfolge von Pferd und Reiter angerechnet?

Gemäß §62 gelten als Anrechnungszeitraum die Erfolge ab dem 1. Oktober des vorvorletzten Jahres und Erfolge bis zum 30. September des letzten Jahres. Dieser Anrechnungszeitraum gilt auch für die Aufbauprüfungen.

Weiterhin kann der Anrechnungszeitraum gem. § 62 LPO in allen Prüfungen über die Ausschreibung bis max. bis zum Nennungsschluss ausgedehnt werden. Wenn dies so ist, gelten bezüglich in der Ausschreibung angegebener Handicap-Erfolge alle Siege und Platzierungen der zwei zurückliegenden Saisons zzgl. der aktuellen Erfolge bis Nennungsschluss.

Für gem. Ausschreibung verlangte Mindesterfolge gilt grundsätzlich der Nennungsschluss der betreffenden PLS. Für Ranglistenpunkte wird nur die vergangene Saison zugrunde gelegt, die Leitungsklassen werden über den gesamten o.g. Erfolgsanrechnungszeitraum berechnet.


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 Betreff des Beitrags: Re: Erfolgsanrechnung Pferd
Ungelesener BeitragVerfasst: 16. Mai 2015, 20:28 
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Registriert: 9. Mai 2008, 20:53
Beiträge: 893
Pluchi hat geschrieben:
Wie lange das beim Pferd zählt weiß ich nicht.
Kann aber nicht so lange sein. Mein ehemaliges Pferd war ja bis Grand Prix platziert und ich bin A Dressur geritten.
Er war 2012 noch M platziert und ich bin 2013 A und L geritten.
Allerdings meine ich,dass die A Dressuren nicht begrenzt waren.


Grundsätzlich kannst Du ja auch mit nem GP-Pferd E-Dressur reiten, so lange in der Ausschreibung nicht explizit steht, dass z.B. nur Pferde ohne Platzierungen in Kl. L u/o höher zugelassen sind ... beispielsweise. In diesem speziellen Fall ist es aber genau so eine Formulierung in der Ausschreibung und da mein Pferd ja vor einigen Jahren mal höher platziert war, nun nach seiner Verletzung aber längst nicht auf dem Niveau ist, frage ich mich, ob uns die alten Platzierungen aus 2011/12 nun noch unter dieses Handicap fallen lassen.

Ankie hat geschrieben:
Ich würde sagen, das zählt beim Pferd genauso lange, wie beim Reiter, siehe unten:

Anrechnungszeitraum: In welchem Zeitraum werden die Turniererfolge von Pferd und Reiter angerechnet?

Gemäß §62 gelten als Anrechnungszeitraum die Erfolge ab dem 1. Oktober des vorvorletzten Jahres und Erfolge bis zum 30. September des letzten Jahres. Dieser Anrechnungszeitraum gilt auch für die Aufbauprüfungen.

Weiterhin kann der Anrechnungszeitraum gem. § 62 LPO in allen Prüfungen über die Ausschreibung bis max. bis zum Nennungsschluss ausgedehnt werden. Wenn dies so ist, gelten bezüglich in der Ausschreibung angegebener Handicap-Erfolge alle Siege und Platzierungen der zwei zurückliegenden Saisons zzgl. der aktuellen Erfolge bis Nennungsschluss.

Für gem. Ausschreibung verlangte Mindesterfolge gilt grundsätzlich der Nennungsschluss der betreffenden PLS. Für Ranglistenpunkte wird nur die vergangene Saison zugrunde gelegt, die Leitungsklassen werden über den gesamten o.g. Erfolgsanrechnungszeitraum berechnet.


Die Regelung hatte ich auch gefunden und wenn Du sie genau so interpretierst wie ich, dann bin ich happy :angellie:

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 Betreff des Beitrags: Re: Erfolgsanrechnung Pferd
Ungelesener BeitragVerfasst: 18. Mai 2015, 06:54 
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Beiträge: 1503
Ich hatte gerade vorgestern so einen Fall und habe folgendes gelernt:

Ausschreibung besagte: LK 1 und 2 auf in DS* nicht an 1.-3. Stelle u./o. höher
platzierten Pferden

Da galt der Anrechnungszeitraum der zurückliegenden Saison, also 01.10.2013 bis 30.09.2014. Alle S-Platzierungen, die vor diesem Zeitraum erreicht wurden, waren also egal.

So würde ich deinen Fall auch interpretieren, Lucky!


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 Betreff des Beitrags: Re: Erfolgsanrechnung Pferd
Ungelesener BeitragVerfasst: 18. Mai 2015, 07:21 
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andere Frage:
wie sieht es aus, mit Mindesterfolgen?

wenn es heißt: LK 1,2,3 LK 3 mit Pferden die S* platziert sind.

gelten dann die S Platzierungen von immer oder auch nur der letzten Saison/letzten 2 Saisons?


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 Betreff des Beitrags: Re: Erfolgsanrechnung Pferd
Ungelesener BeitragVerfasst: 18. Mai 2015, 08:25 
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soweit ich das weiß, nur die die Scheckheft stehen und die aktuellen bis Nennungsschluß

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 Betreff des Beitrags: Re: Erfolgsanrechnung Pferd
Ungelesener BeitragVerfasst: 18. Mai 2015, 10:01 
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ich kenns so:
wenn man mindesterfolge braucht, dann zählt alles. also auch älter als 2 jahre.

wenn was eingeschränkt ist, dann gilt nur das was im "scheckheft" steht

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Die Grösse und den moralischen Fortschritt einer Nation kann man daran messen, wie sie die Tiere behandelt. (Mahatma Gandhi)


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 Betreff des Beitrags: Re: Erfolgsanrechnung Pferd
Ungelesener BeitragVerfasst: 23. Mai 2015, 18:10 
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Blubbi hat geschrieben:
Ich hatte gerade vorgestern so einen Fall und habe folgendes gelernt:

Ausschreibung besagte: LK 1 und 2 auf in DS* nicht an 1.-3. Stelle u./o. höher
platzierten Pferden

Da galt der Anrechnungszeitraum der zurückliegenden Saison, also 01.10.2013 bis 30.09.2014. Alle S-Platzierungen, die vor diesem Zeitraum erreicht wurden, waren also egal.

So würde ich deinen Fall auch interpretieren, Lucky!


Genau das beantwortet meine Frage :wink: :thxs:

@Tschulia: ich meine auch, dass Mindesterfolge außerhalb des Anrechnungszeitraumes gelten

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 Betreff des Beitrags: Re: Erfolgsanrechnung Pferd
Ungelesener BeitragVerfasst: 27. Mai 2015, 08:52 
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ok danke!


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 Betreff des Beitrags: Re: Erfolgsanrechnung Pferd
Ungelesener BeitragVerfasst: 15. Juni 2015, 08:17 
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Beiträge: 1113
Ausschreibung: LK 3 mit Pferden die in SM u./o. höher unplatziert sind ...

Letzte M Platzierung war im September 2012, somit ist das Pferd SM unplatziert und ich kann nennen oder?

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"Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann das Recht,
anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen."


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 Betreff des Beitrags: Re: Erfolgsanrechnung Pferd
Ungelesener BeitragVerfasst: 15. Juni 2015, 08:22 
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Du hast doch keine LK 3 und dann ist das eh wurscht.

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 Betreff des Beitrags: Re: Erfolgsanrechnung Pferd
Ungelesener BeitragVerfasst: 15. Juni 2015, 08:36 
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Beiträge: 1113
feuerblitz hat geschrieben:
Du hast doch keine LK 3 und dann ist das eh wurscht.


Aber vllt reitet ja jemand der eine LK3 hat :wink:

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 Betreff des Beitrags: Re: Erfolgsanrechnung Pferd
Ungelesener BeitragVerfasst: 16. Juni 2015, 10:59 
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ja, meiner Meinung nach kannst Du das Nennen.

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 Betreff des Beitrags: Re: Erfolgsanrechnung Pferd
Ungelesener BeitragVerfasst: 27. Oktober 2015, 07:29 
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Registriert: 22. April 2010, 08:08
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Wohnort: Bayern
so - jetzt war ich mir so sicher dass ich alles richtig mache,
aber jetzt hab gestern einen Brief bekommen,
dass mir eine Platzierung in einem A-Springen aberkannt wird, weil ich das nicht reiten durfte.

LK 4 mit L unplatzierten Pferden
Mein Pferd war letztes Jahr im Oktober L platziert.
Das steht also noch nicht im "Scheckheft".

Ist das nicht mehr so dass man das dann reiten darf?

Und stellen die das bei der FN selber fest, oder hat mich da wer "hingehängt"

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