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Das große Geschnatter geht weiter!
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 Betreff des Beitrags: Fallen Rescue Tropfen unter Doping?
Ungelesener BeitragVerfasst: 30. März 2015, 11:42 
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Ich bin da aus dem Substanzen-Blatt der FN nicht schlau geworden...

:thxs:

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Ungelesener BeitragVerfasst: 30. März 2015, 12:08 
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bei Homöopathika bis einschließlich D6 ist eine Karenzzeit von 2 Tagen (48 Stunden) einzuhalten und ab D7 ist es ADMR-konform.


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Ungelesener BeitragVerfasst: 31. März 2015, 18:00 
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Beiträge: 2638
Oh das wusste ich garnicht...hab früher Bachblüten gegeben...selbst zusammen gemischt...war das schon immer so???? :ashock:


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Ungelesener BeitragVerfasst: 31. März 2015, 18:07 
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wer will das nachweisen?
geschütteltes Wasser?


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Ungelesener BeitragVerfasst: 1. April 2015, 07:18 
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Registriert: 12. August 2009, 07:52
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...es ist ja gar keine Potenz angegeben.
Ob ich mal bei der FN nachfrage?

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Ungelesener BeitragVerfasst: 1. April 2015, 07:38 
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Registriert: 27. September 2009, 18:05
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gerne nochmal - in welchem Labor will man bitte Rescuetropfen (wasser mit Alkohol) oder Globuli (Zuckerperlen) _nachweisen_???
ernstgemeinte Frage!


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Ungelesener BeitragVerfasst: 1. April 2015, 08:12 
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Bachblütentropfen sollte man nicht nachweisen können - höchstens den enthaltenen Alkohol :-|

Bei Homöopathika unterscheidet man meines Wissens zwischen "potenzierten Arzneimitteln" (niedrigste D-Potenzen) und eben "homöopathischen Arzneimitten" (Potenz > D6). Bis D 6 sind im Labor noch Wirkstoffe nachweisbar - wohlgemerkt im Präparat, keine Ahnung ob das auch "im Anwender" messbar ist. "Sicher" ist man aber erst ab > D6


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Ungelesener BeitragVerfasst: 3. April 2015, 07:45 
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Beiträge: 6810
Bach-Blüten sind keine Homöopathie, fallen also auch nicht unter dieses Regelung.

Davon kannst du so viel ins Pferd kippen, bis du nicht mehr durch die Alkoholkontrolle kommst. (Scherz!)


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