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 Betreff des Beitrags: Haftung bei Dopingkontrolle
Ungelesener BeitragVerfasst: 4. Juli 2011, 20:42 
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Vielleicht weiß das jemand von euch, wir waren am WE auf Turnier, Dopingkontrolle. Hengst, sollte in die Kontrollbox, in der allerdings rechts und links Pferde standen (zwar Wallache, aber egal). Box nicht komplett zu sondern Gitter. Wir hatten noch gefragt, ob da Pferde stehen, mit Hinweis, dass der Hengst auch deckt. Egal, rein in die Box. So, wir durften ja nicht mehr ans Pferd, der hat allerdings, nachdem die Nachbarn ihn immer wieder interessiert angeschnuppert haben, mehrfach mit dem Vorderbein gegen die Wand getreten. Erst auf unsere Nachfrage, wie das versicherungstechnisch geregelt wäre, wenn der sich jetzt das Bein kaputthaut bzw. ne Verletzung nach sich zieht durfte Besi in die Box. Eine Antwort auf die Frage nach der Haftung bzw. Versicherung haben wir allerdings nicht bekommen. Weiß da jemand was? Einfach mal interessehalber...


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 Betreff des Beitrags: Re: Haftung bei Dopingkontrolle
Ungelesener BeitragVerfasst: 5. Juli 2011, 06:52 
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Ich kann dir auch keine konkrete Anwtort geben - kann aber berichten, dass ich nach meinem ersten Dopingtest, der mich kalt erwischte (nach der E-Dressur meiner Beifahrerin) - alles von der FN gelesen habe was es zum Thema Durchführung von Medikationskontrollen im Netz frei verfügbar gibt. Da ging man allerdings mit keinem Wort davon aus, dass sich ein Pferd in der Kontrollbox verletzen könnte.
Übrigens hatte ich einen Vet, der so aufgeregt war (es hatte ein bisschen Stress gegeben :wink: ), dass er mehrfach die Nadel ansetzen musste, nachdem mein Pferd leider nicht das Becherchen gefüllt hatte. Als ich den LK dann fragte, wie im Falle einer wie auch immer gearteten Nachwirkung der ungeschickten Blutentnahme verfahren würde, bekam ich auch keine Antwort, sondern nur ein großes Fragezeichen.

Verletzungen scheinen nicht vorgesehen. Da würde ich glatt mal in Warendorf nachfragen.

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 Betreff des Beitrags: Re: Haftung bei Dopingkontrolle
Ungelesener BeitragVerfasst: 5. Juli 2011, 07:23 
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So ähnlich ging es uns auch, kalt erwischt, noch nie sowas mitgemacht. Und auf die Versicherungsfrage kam dann ein sehr hilfreiches "wir sind auch nur ausführendes Organ". Hilft auch nicht weiter. Aber, dann werde ich mal bei der FN anfragen, das interessiert mich jetzt. Werde berichten.


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 Betreff des Beitrags: Re: Haftung bei Dopingkontrolle
Ungelesener BeitragVerfasst: 5. Juli 2011, 07:34 
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Hm, also ich würde mal davon ausgehen: stellt der Vet sich dabbisch an und das hat Folgen, muß der auch haften - dafür ist er ja versichert.

Wenn das Pferd sich quasi selbst verletzt (treten an die Boxwand) in einer an sich normalen Situation ... warum sollte da dann Jemand haften ? War ja kein Mangel der Box, nicht der Vet oder sonst eine Person, und das Pferde in Nachbarboxen stehen, ist eben eine zu erwartende Situation ?

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 Betreff des Beitrags: Re: Haftung bei Dopingkontrolle
Ungelesener BeitragVerfasst: 5. Juli 2011, 07:38 
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Das finde ich wirklich sehr interessant...
Die Antwort würde mich auch mal interesse halber interessieren :angellie:


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 Betreff des Beitrags: Re: Haftung bei Dopingkontrolle
Ungelesener BeitragVerfasst: 5. Juli 2011, 08:09 
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Die Frage ist halt, ob eine solche Box mit unbekannten Nachbarn für einen Hengst, der auch deckt, eine normale Situation ist, vor allem, da wir auch darauf hingewiesen haben, dass er auf Pferde egal ob Stute oder Wallach reagiert.
Zu Haus steht er neben einem, den er schon seit Jahren kennt, das geht, aber fremde Pferde ist immer nennen wir es mal interessant.


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 Betreff des Beitrags: Re: Haftung bei Dopingkontrolle
Ungelesener BeitragVerfasst: 5. Juli 2011, 10:53 
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Es gibt ja aber auch zickige Stuten und garstige Wallache ...

Umgekehrt: was soll denn der Veranstalter machen? Extra was aufbauen zur Dopingkontrolle, damit eben auch deckende Hengste, zickige Stuten und garstige Wallache nicht selbst schritten bei einer Dopingkontrolle?

Ist ja auch schlecht praktikabel ? Das man bei einem Hengst den nun hoffentlich nicht neben eine Stute packt -> ok. Aber wie soll man das handhaben? Ich füchte mit der Teilnahme am Turnier ist man auch einverstanden sich gängigen Regelungen wie einer Dopingkontrolle zu unterziehen unter üblichen Bedingungen.

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 Betreff des Beitrags: Re: Haftung bei Dopingkontrolle
Ungelesener BeitragVerfasst: 5. Juli 2011, 11:35 
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es gibt schon Möglichkeiten: z.B. kann man die Nachbarboxen freilassen.

Ich würde generell auch nicht wollen, daß mein Pferd Kontakt haben kann mit einem anderen. Woher weiß ich, daß dieser ganz gesund ist?

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 Betreff des Beitrags: Re: Haftung bei Dopingkontrolle
Ungelesener BeitragVerfasst: 5. Juli 2011, 11:51 
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maharani hat geschrieben:
es gibt schon Möglichkeiten: z.B. kann man die Nachbarboxen freilassen.

Ich würde generell auch nicht wollen, daß mein Pferd Kontakt haben kann mit einem anderen. Woher weiß ich, daß dieser ganz gesund ist?



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 Betreff des Beitrags: Re: Haftung bei Dopingkontrolle
Ungelesener BeitragVerfasst: 5. Juli 2011, 12:55 
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Richtig, ich kenn das aus meinem früheren Verein, da wurde die Kontrollbox in der Quarantänebox eingerichtet, da stand keiner nebendran.
In dem Stall am Wochenende gab es ne ganze Menge freie Boxen, es wäre also möglich gewesen.

Solang ich Turnier reite stimme ich den Regeln schon zu, die Kontrolle an sich steht auch nicht zur Debatte, aber, solange ich auf meinem Pferd sitze oder es an der Hand habe, habe ich noch eine gewisse Kontrolle über mein Pferd, solange es aufm Hänger steht geschieht das auf meinen Willen hin. Da ich aber ja als Besitzer oder Begleitperson in der Kontrollbox das Pferd nicht mehr anfassen darf habe ich ja auch keinerlei Einfluß mehr und könnte keine Verletzung verhindern...


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 Betreff des Beitrags: Re: Haftung bei Dopingkontrolle
Ungelesener BeitragVerfasst: 5. Juli 2011, 13:10 
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Adrenalin,
war das nicht auch mal bei dir,
dass du aus der Prüfung gekommen warst, nicht mal abtraben u. beim Anhänger vorbei eine Abschwitzdecke holen durftest?


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 Betreff des Beitrags: Re: Haftung bei Dopingkontrolle
Ungelesener BeitragVerfasst: 5. Juli 2011, 13:52 
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Plondyne hat geschrieben:
Adrenalin,
war das nicht auch mal bei dir,
dass du aus der Prüfung gekommen warst, nicht mal abtraben u. beim Anhänger vorbei eine Abschwitzdecke holen durftest?


Richtig, quasi aus der Ehrenrunde raus verhaftet wie ein Schwerverbrecher. Wir kamen am Hänger vorbei, ich durfte weder anhalten um Halfter oder Decke mitzunehmen, oder meinem Team Anweisungen geben, was wohin nachzuliefern sei. Und dann kamen wir am Ort des Geschehens an, und keine Sau da, kein LK, kein Vet, Stall abgeschlossen, und ich stand da mit meinem angespannten Pferd im eiskalten Wind. :twisted: Das war nicht komisch!
Hinterher stellte sich raus, dass alle ein bisschen überfordert waren mit der Situation und keiner sicher Bescheid wusste. Das war in dem frischen Wahn nach Hongkong und dem Fall I.Werth.
Und wir sprechen hier von einem 2. Platz in einer E-Dressur auf einem seeehr ländlichen Turnier. Da wird natürlich gedopt was das Zeug hält. :roll:

Danach habe ich mich erstmal umgehend über meine Pflichten und vor allem Rechte informiert - und war beim zweiten Mal besser vorbereitet und bin deutlich entschiedener im Sinne meines Pferdes aufgetreten, nach dem Motto, ich mache jetzt das und das und das, und hole dieses und jenes, und Sie können mir auf jeden Fall gerne bei jedem Handgriff zugucken. Ist das in Ihrem Sinne?
So gings dann für alle Beteiligten deutlich besser.

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 Betreff des Beitrags: Re: Haftung bei Dopingkontrolle
Ungelesener BeitragVerfasst: 5. Juli 2011, 16:26 
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Das Problem für den Veranstalter ist halt nunmal, dass man sich schlecht zwei Leer-Stallzeltboxen leisten kann (eine als Doping, eine damit nebendran eine Freie ist), die Boxen kosten locker 60 Euro im "Einkauf" und Geld zu verschenken haben die wenigstens Veranstalter. Die Dopingbox muss nunmal leer sein und sollte - im Interesse einer korrekt durchgeführten Dopingprobe - komplett ohne Einstreu sein, mit Kette und Schloss abgesichert und erst vor den Augen aller Beteiligten wird die Box aufgeschlossen und eingestreut... Wenn du bei der FN anrufst und deine Situation schilderst, wirst du evtl. die Antwort bekommen, ob du nicht mit so einem "unberechenbaren" Pferd lieber daheim bleibst... hatten wir alles schon. Unser LK-Beauftragter wollte letztes Jahr auch ein Pferd des Stallzelts verweisen, weil der seine Box komplett zerlegt hat und die Reiterin dann Strom spannen wollte... Hengstboxen sind nunmal in begrenzter Anzahl vorhanden in so einem Stallzelt und wenn es nunmal nur 4 Eckboxen in jedem Zelt gibt und dann acht Hengste da sind...
Aber ohne Frage sind so Dopingkontrollen manchmal katastrophal, am schönsten ist es dann, wenn weder der TA noch der LK-Beauftragte von irgendwas einen Plan haben und dann noch schön Panik machen...
Was würdest du machen, wenn du mit dem Hengst mal auf Turnier im Stallzelt bleiben würdest oder kommt das für dich aufgrund von seinem Verhalten gar nicht in Frage?
Falls du das mit der Haftungsfrage geklärt hast, wäre es interessant, wenn dus hier mal postest.


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 Betreff des Beitrags: Re: Haftung bei Dopingkontrolle
Ungelesener BeitragVerfasst: 5. Juli 2011, 16:30 
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Beiträge: 12401
ich kann nur von menschlichen dopingkontrollen berichten.
da ist es so, dass du ab beginn der kontrolle keinen schritt mehr alleine machen darfst. die bleiben so lange bei dir und beobachten dich bis du vor deren augen gepinkelt hast. als frau hast du das recht auf eine weibliche kontrollperson.
in schweden live erlebt :roll:

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"Die Zeit heilt nicht alle Wunden. Sie lehrt uns nur mit dem Unbegreiflichen zu leben"
*21.9.77-23.01.2012


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 Betreff des Beitrags: Re: Haftung bei Dopingkontrolle
Ungelesener BeitragVerfasst: 6. Juli 2011, 13:39 
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Registriert: 23. November 2007, 12:08
Beiträge: 149
Zitat:
als frau hast du das recht auf eine weibliche kontrollperson.


und als Mann?


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