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 Betreff des Beitrags: Nenngelderstattung?
Ungelesener BeitragVerfasst: 3. Juni 2011, 12:33 
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weiß einer ob man sein Nenngeld zurück verlangen kann, wenn die Ausschreibung nachträglich geändert wurde?

Aktuell: in der Ausschreibung stand DA3/1 und kein Hinweis, daß bei hoher Nennung evtl zu zweit geritten wird,

jetzt in der Zeiteinteilung steht fett drinnen DA3/1 zu zweit hintereinander!!!!!

demnach ist das für mich eine Ausschreibungsänderung und daher würde ich gerne das Nenngeld incl. LK wieder haben wollen, denn ich hatte genannt, weil die Aufgabe lt. Ausschreibung ja einzeln zu reiten wäre.

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 Betreff des Beitrags: Re: Nenngelderstattung?
Ungelesener BeitragVerfasst: 6. Juni 2011, 10:19 
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kannst du vergessen.

Ich hatte die Diskussion am Sa auch erst.

Ausschreibung UND Zeiteinteilung sagten A5/1 zu zweit GEGENEINANDER.

Und was sehe ich auf dem Turnier? Natürlich zu zweit HINTEREINANDER!

Hätte ich das gewusst, wäre ich gar nicht erst losgefahren. Dementsprechend besch*** war es auch..

War aber nix zu machen wg. Nenngeld...

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 Betreff des Beitrags: Re: Nenngelderstattung?
Ungelesener BeitragVerfasst: 6. Juni 2011, 10:39 
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Ich kenne das so, dass maßgeblich ist dafür, welche Aufgabe geritten wird, die Zeiteinteilung. wir machen es oft so, dass entscheiden je nachdem wie hoch die Nennungszahlen sind.


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 Betreff des Beitrags: Re: Nenngelderstattung?
Ungelesener BeitragVerfasst: 6. Juni 2011, 10:41 
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Nein, das ist keine Änderung der Ausschreibung, denn die Aufgabe selbst wurde ja nicht geändert.

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Ich habe keine Macken, das sind Spezialeffekte.
Ich sehe nur so brav aus, damit die Überraschung größer ist.


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 Betreff des Beitrags: Re: Nenngelderstattung?
Ungelesener BeitragVerfasst: 6. Juni 2011, 11:47 
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Die Aufgabe in der Ausschreibung sagt aber eindeutig, daß alleine zu reiten ist.
Und in der ZE schreiben sie dann zu zweit. Und das ist für mich der Knackpunkt.

Werde heute versuchen in WAF eine Antwort zu bekommen.


Wenn sie sich in der Ausschreibung nicht festgelegt hätten, dann wäre ja alles i.O. gewesen, aber so :mad:

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 Betreff des Beitrags: Re: Nenngelderstattung?
Ungelesener BeitragVerfasst: 6. Juni 2011, 14:43 
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Registriert: 28. Juli 2010, 11:12
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Wir mussten mal, weil wir denselben Fall hatten, die Prüfung im Endeffekt doch einzeln laufen lassen: Wir hatten ausgeschrieben: Dressurreiter-A, einzeln, als Quali fürs WEstf. Nachwuchschampionat. Nennungen: über 70. Da haben wir das in der ZE auf zu zweit geändert. Zwei REiter haben Einspruch eingelegt und wir mussten die dann doch einzeln durchführen :keineahnung:


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 Betreff des Beitrags: Re: Nenngelderstattung?
Ungelesener BeitragVerfasst: 6. Juni 2011, 16:44 
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Semper Fi hat geschrieben:
Wir mussten mal, weil wir denselben Fall hatten, die Prüfung im Endeffekt doch einzeln laufen lassen: Wir hatten ausgeschrieben: Dressurreiter-A, einzeln, als Quali fürs WEstf. Nachwuchschampionat. Nennungen: über 70. Da haben wir das in der ZE auf zu zweit geändert. Zwei REiter haben Einspruch eingelegt und wir mussten die dann doch einzeln durchführen :keineahnung:



die Aussage von WAF ist folgende:

wie semper fi schon richtig schrieb, muß die Aufgabe einzeln geritten werden oder die Aufgabe wird in DA3/2 geändert. Dann kann das Nenngeld zurück verlangt werden. Aber so wie es jetzt iat geht das nicht.
In jedem Fall ist die LK dafür zuständig und dort werden ich morgen anrufen und die Sache melden.

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 Betreff des Beitrags: Re: Nenngelderstattung?
Ungelesener BeitragVerfasst: 6. Juni 2011, 16:46 
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findest du das nicht ein bisschen übertrieben für 8 oder 10 €? [smilie=timidi1.gif] nicht böse gemeint! :wink:
die sache "melden" klingt so böse - ich würde das sicherlich einfach abhaken und mich still für mich ärgern... :wink:

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 Betreff des Beitrags: Re: Nenngelderstattung?
Ungelesener BeitragVerfasst: 6. Juni 2011, 16:52 
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Nee, finde ich nicht. :-D Ich hätte nämlich das ganze Turnier nicht genannt, wenn ich von Anfang an gewußt hätte, daß ich zu zweit reiten muß. Dann hätte ich anderswo genannt, wo ich alleine gewesen wäre.

Außerdem kann es nicht sein, daß die Veranstellter machen können, was sie wollen. Hier wird nicht zum ersten Mal ein Turnier in dieser Größe aufgezogen und der V. hätte ja in der Ausschreibung nur DA3 schreiben brauchen, dann wäre ja alles o.k. gewesen. Schenke denen eh schon das Geld für die RP, da mir das nichts mehr bringt, außer das mein Pferd noch mehr Angst bekommen hat :?

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 Betreff des Beitrags: Re: Nenngelderstattung?
Ungelesener BeitragVerfasst: 6. Juni 2011, 20:01 
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Registriert: 24. November 2008, 11:25
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Wir haben schon einige Male die Aufgabe komplett geändert, also statt L2 z. B. L3. Von der FN und LK bekamen wir die Aussage, dass wir das dürfen, das keine Ausschreibungsänderung darstellt und für die Reiter maßgeblich die Aufgabe in der ZE ist. Strange... Als Reiter hätte ich mich aber auch geärgert.


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