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 Betreff des Beitrags: Hochstufen lassen
Ungelesener BeitragVerfasst: 19. Mai 2009, 16:28 
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Hallöle...

Hätte da mal ne Frage...

Es geht um die Hochstufung von LK6 auf LK5

Man muss ja eine Lizenzprüfung (von den Richtern unterschrieben )haben, bevor man die Unterlagen zur FN schicken kann. (Wertnote besser als 6,0).... Wenn man plaziert ist, muss man sich dieses Formular dann trotzdem noch von den Richtern unterschreiben lassen? Oder sagt man der FN einfach nur welches Turnier, Prüfung, Startnummer und die können dann nachschauen, ob man plaziert war..?!

Und wie genau kann ich mich zum nächsten Jahr auf LK5 stufen lassen? Ich bekomme keine Wiederantragskarte, da ich Papierverzicht habe. Kann ich einfach einen kl. Brief (das ich ab 2010 LK5 möchte)mit der Urkunde des Reitabzeichens und der Lizenzprüfung zur FN schicken? Oder kann ich mich online fortschreiben lassen (LK5 anklicken) und die Urkunde und die Lizenzprüfung zusätzlich noch zur FN schicken? (Aber wie mache ich denen das dann klar? :alol: )

Und wie genau funktioniert das, wenn man sich schon mitten in der Saison von LK6 auf LK5 hochstufen lassen möchte? Brief mit Urkunde und Lizenzprüfung zur FN??

Ahh ich bin total durcheinander :alol: :roll:

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Ungelesener BeitragVerfasst: 19. Mai 2009, 19:15 
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Ich habe einfach meine Urkunde mit einem kleinen Schreiben mit der Bitte um Höherstufung zur FN gefaxt, ein paar Tage später konnte ich unter den sportfachlichen Daten meine Höherstufung sehen....

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Ungelesener BeitragVerfasst: 19. Mai 2009, 19:35 
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Und was war mit der Lizenzprüfung?

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Ungelesener BeitragVerfasst: 20. Mai 2009, 15:08 
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?????

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Ungelesener BeitragVerfasst: 20. Mai 2009, 15:23 
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Würde einen einzeiler mit dazu packen das Du da und da die Placierung erritten hat, fertig. Das können die nachprüfen.

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Ungelesener BeitragVerfasst: 20. Mai 2009, 15:54 
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Falls du nicht diesen Wisch unterschrieben hast/lässt, würd ichs auch mal mit einer kurzen Notiz, wo du platziert warst, versuchen. Ist weniger Aufwand und wenns nicht geht, melden die sich schon :wink:

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Ungelesener BeitragVerfasst: 20. Mai 2009, 16:11 
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Brauchte ich nicht da ich das DRA II gemacht hatte. Zu den Zeiten als ich mein DRA III machte gab es den Unsinn mit der Lizenzprüfung nicht....

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Ungelesener BeitragVerfasst: 20. Mai 2009, 18:17 
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Ne Kopie der unterschriebenen Ergebnisliste, wo dein Name + WN drauf steht an der Meldestelle abholen fertig.


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Ungelesener BeitragVerfasst: 20. Mai 2009, 19:09 
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Definitiv muss etwas geschickt werden, wo deine Platzierung steht und der Richter unterschrieben hat, da führt kein Weg dran vorbei...


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Ungelesener BeitragVerfasst: 20. Mai 2009, 20:23 
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kannman sich eigentlich runterstufen lassen im springen von LK 5 auf 6 ?


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Ungelesener BeitragVerfasst: 20. Mai 2009, 21:01 
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Muss es denn wirklich von den Richtern unterschrieben sein? Ich mein... wenn man nicht plaziert war aber trotzdem über 6,0 kann ich das ja verstehen...aber wenn ich plaziert war und auch über 6,0 können die das doch nachprüfen?!

Einfach dann zum Ende des Jahres einen Brief zur FN schicken mit der Kopie der Urkunde und einem Brief, wo ich schreibe, wann und wo ich plaziert war und das ich LK5 ab 2010 sein möchte und fertig?!

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Ungelesener BeitragVerfasst: 20. Mai 2009, 23:03 
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Sonst mach das doch einfach auf dem nächsten Turnier :wink:

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Ungelesener BeitragVerfasst: 22. Mai 2009, 14:02 
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Colino hat geschrieben:
Definitiv muss etwas geschickt werden, wo deine Platzierung steht und der Richter unterschrieben hat, da führt kein Weg dran vorbei...


Nö, unterschrieben werden muß nur, wenn es nicht zur Plazierung gereicht hat, die erforderliche WN aber trotzdem ereicht wurde. Plazierungen liegen der FN vor, da reicht ein Hinweis a la " Plaziert am 12.05 in Prüfung Nr 4 A-Dressur in Klein-Kleckersdorf mit der WN 6,8". Das können die im Zweifel dann nachsehen.

Gruß,
Pegasus


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Ungelesener BeitragVerfasst: 22. Mai 2009, 16:44 
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okay, danke :wink:

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Ungelesener BeitragVerfasst: 22. Mai 2009, 22:35 
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Meines Wissen nach, mußt Du Dein Reitabzeichen durch eine Prüfung "bestätigen" laßen. heißt: A-Dressur reiten, über 5,0 vom Richter schriftlich bestätigen laßen und mit RA zur Fn.

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