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 Betreff des Beitrags: Reitunfall von Reitbeteiligung
Ungelesener BeitragVerfasst: 5. Dezember 2013, 11:19 
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Ich packe das mal hier her, weil, es geht mir nicht um die TV-Sendung, sondern um das behandelte Thema:

Hat jemand gestern zufällig den Christopher Posch gesehen ? Ich hab leider den Rest nicht mitbekommen bzw. die Begründung, warum der Geschädigten dann doch Schmerzensgeld zugesprochen wurde. Das hätte mich jetzt schon interessiert

Für die, die es nicht gesehen haben (ich finde aber, das ist ein interessantes Thema für uns Pferdebesitzer):
Eine Reitbeteiligung wird vom RB-Pferd getreten und verklagt die Pferdebesitzerin (und deren Versicherung) auf Schadenersatz und ihr wird tatsächlich (zumindest) Schmerzensgeld zugesprochen.
Begründung für die Klage war die Aussage der Geschädigten (und Herrn Posch), dass keine Reitbeteiligung vorgelegen hätte. Allerdings wurde zu Beginn des Berichts schön erklärt, wie sie zu dem Pferd „gekommen“ ist (Pferdebesitzerin suchte jemand, der sich mit ums Pferd kümmert und es auch „ausführt“). Und das wurde auch schon ein paar Mal durchgeführt, bevor es passierte.
Knackpunkt allerdings: es wurde kein schriftlicher RB-Vertrag gemacht.

Was meint ihr dazu ? Also ich bin ein bissel überrascht. Weil, erstens, ich hatte mal gelernt, ein mündlicher Vertrag ist auch ein Vertrag und zweitens, dass wirklich an der Tatsache „Reitbeteiligung“ gerüttelt werden kann. Was ist es denn dann, wenn man andere Personen ans Pferd ran- und reiten lässt (auf Regelmäßigkeit ausgelegt wohlgemerkt ) ? :keineahnung:

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 Betreff des Beitrags: Re: Reitunfall von Reitbeteiligung
Ungelesener BeitragVerfasst: 5. Dezember 2013, 11:28 
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Also ich hatte mal folgendes gelernt:

Egal ob ein Reitbeteiligungsvertrag abgeschlossen ist oder nicht, sobald mir ein Pferd einen Schaden zufügt, muss der Pferdebesitzer haften bzw. wenn er eine abgeschlossen hat, seine Versicherung.

Unterscheiden muss man dann halt zwischen Fremdreiter (du bittest mich mal kurz trocken zu reiten) oder Reitbeteiligung (es besteht eine Regelmäßigkeit)

Auch den Punkt "Reitbeteiligung gegen Geld" muss man nochmal genau in der Versicherung nachlesen die sein Pferd hat.
Da kann wohl sein das das dann die Versicherung ausschließt.

Zusammengefasst:
Pferdebesitzer haftet immer an Schäden von anderen Personen.
Ob die Versicherung eintritt, muss man vorab mit der klären und dementsprechende Verträge abschließen.


Ich habe mir aber als RB die Haftpflichtversicherung von der Pferdebesitzerin zeigen lassen, um zu sehen ob ich mit versichert bin.
Und habe zusätzlich für mich (nicht nur in Hinblick auf Reitunfälle) eine Unfallversicherung abgeschlossen.

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 Betreff des Beitrags: Re: Reitunfall von Reitbeteiligung
Ungelesener BeitragVerfasst: 5. Dezember 2013, 12:16 
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ich habs auch gesehen....also erstmal muss ich sagen; ich finds schon sehr naiv, mit einem fremden Pferd ( fünfmal reiten ist für mich schon noch ein fremdes Pferd), alleine und ohne Helm neben eine befahrenen Strasse das Pferd zu führen! :ashock:
Unvorsichtiger gehts ja kaum! (Wenn das wirklich so dargestellt war wie in dem Filmbeitrag).

Ich selbst habe eine Haftpflichtversicherung, die explizit Fremndreiter und RBs einschliesst. Ohne schriftl. Vertrag würde ich auch keine RBs mehr vergeben!

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"Nicht die Dinge selbst beunruhigen die Menschen,
sondern die Vorstellungen von den Dingen.

Wennn wir also unglücklich, unruhig oder betrübt sind,
so wollen wir die Ursachen nicht in etwas anderem suchen,
sondern in uns, das heißt : in unseren Vorstellungen. " (Epiktet)


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 Betreff des Beitrags: Re: Reitunfall von Reitbeteiligung
Ungelesener BeitragVerfasst: 5. Dezember 2013, 12:17 
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_Frekja_ hat geschrieben:
Unterscheiden muss man dann halt zwischen Fremdreiter (du bittest mich mal kurz trocken zu reiten) oder Reitbeteiligung (es besteht eine Regelmäßigkeit)


Eben. Und bei einer RB, was ja auf Regelmäßigkeit ausgelegt ist, wird die RB ja quasi dem Pferdebesitzer "gleichgestellt".

_Frekja_ hat geschrieben:
Zusammengefasst:
Pferdebesitzer haftet immer an Schäden von anderen Personen.


Das ist grundsätzlich auch erstmal korrekt. Nur, genau sowas wird ja mit einer Reitbeteiligung eben ausgeschlossen, weil eben regelmäßig und gleiche/ähnliche "Rechte" am Pferd wie der Besitzer. So stehts auch in fast allen Muster-RB-Verträgen. Und jeder verantwortungsbewußte Pferdebesitzer macht die RB drauf aufmerksam, dass sie sich evt. gegen Unfälle mit dem Pferd selber versichern muss. Muss ich mich als Pferdebesitzer ja auch ...
Ob das jetzt in dem Fall geschehen ist oder nicht, das weiß ich jetzt allerdings nicht.

Aus diesen Gründen ist ja auch klar, warum die Geschädigte abstreitet, dass eine RB vorgelegen hätte. Denn dann würde das von Dir Geschriebene vorliegen mit den entsprechenden Konsequenzen für die PB.

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 Betreff des Beitrags: Re: Reitunfall von Reitbeteiligung
Ungelesener BeitragVerfasst: 5. Dezember 2013, 12:22 
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Zitat: "ich hatte mal gelernt, ein mündlicher Vertrag ist auch ein Vertrag"

Das ist richtig, aber da haben wir dann das Thema mit der Beweislast.

Ich schliesse immer nur schriftliche Verträge mit meinen RBs. Und meine Versicherung hat das alles mit versichert, genauso wie ungewolltes Decken (beim Wallach! Und trotzdem ist genau das schon mal passiert - natürlich ohne Ergebnis, aber mit Deckverletzung), groben Unfug usw.

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Egal!


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 Betreff des Beitrags: Re: Reitunfall von Reitbeteiligung
Ungelesener BeitragVerfasst: 5. Dezember 2013, 12:23 
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juno hat geschrieben:
....also erstmal muss ich sagen; ich finds schon sehr naiv, mit einem fremden Pferd ( fünfmal reiten ist für mich schon noch ein fremdes Pferd), alleine und ohne Helm neben eine befahrenen Strasse das Pferd zu führen! :ashock:
Unvorsichtiger gehts ja kaum! (Wenn das wirklich so dargestellt war wie in dem Filmbeitrag).



Das hab ich mir allerdings auch gedacht. Vorallem, wie sie das Pferd geführt hat, obwohl sie wußte, dass das Pferd schreckhaft bzgl. Straßenverkehr ist (deshalb steigt sie ja auch erst auf, wenn sie im ruhigen Gelände sind). Eigentlich müsste noch sowas wie Fahrlässigkeit berücksichtigt werden, denn wenn sie auf der anderen Seite vom Pferd geführt hätte, wäre wohl eher nichts passiert. Sollte eigentlich jeder, der mit Pferden zu tun hat, wissen, dass Pferde immer von der "Gefahr" weg flüchten ....

Aber gut, das ist ne andere Sache, aber, meiner Meinung nach auch nicht ganz unrelevant. Der Unfall hätte vielleicht dadurch vermieden werden können ....

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 Betreff des Beitrags: Re: Reitunfall von Reitbeteiligung
Ungelesener BeitragVerfasst: 5. Dezember 2013, 12:28 
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Kuegelchen hat geschrieben:
Ich schliesse immer nur schriftliche Verträge mit meinen RBs. Und meine Versicherung hat das alles mit versichert,


Weil Du das jetzt auch sagst: natürlich sind i.d.R. RB in der Versicherung mit drin. Aber nur für Schäden, die Dritte erleiden, wenn das Pferd in der "Obhut" der RB ist ...... nicht für Schäden AN der RB.
Ich weiß nicht, ob man vereinbaren kann, dass Versicherungen Schäden an einer RB abdecken. Wenn doch, lass ich mich gerne eines Besseren belehren ... :wink:

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 Betreff des Beitrags: Re: Reitunfall von Reitbeteiligung
Ungelesener BeitragVerfasst: 5. Dezember 2013, 13:07 
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es gibt inzwischen ziemlich viele Versicherungen, die auch Schäden _AN_ der RB absichern.

ich hab so eine, die Verbandsversicherung des IPZV hat das inkludiert.

ich würde gar keine andere haben wollen, wenn mal wirklich was ist, dann ist Schaden an Fremdreiter UND RB versichert und ich muss nicht mit der Versicherung diskutieren, ob man nach 3x reiten schon RB oder noch Fremdreiter ist - überspitzt ausgedrückt.


guckstu hier:
http://www.ipzv-versicherungen.de/Pferd ... licht.html

besser noch hier:
http://www.ipzv-versicherungen.de/Downl ... flicht.pdf
punkt 4.2


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 Betreff des Beitrags: Re: Reitunfall von Reitbeteiligung
Ungelesener BeitragVerfasst: 5. Dezember 2013, 13:18 
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Beiträge: 208
Stark vereinfacht ausgedrückt: wenn ich nicht in einem schriftlichen oder mündlichen (=durch Zeugen abgesicherten, sonst ist im Streitfall nichts belegbar) Vertrag Schadensersatzansprüche eines Fremdreiters oder einer RB ausdrücklich ausschließe, dann bin ich als Pferdehalter erstmal "dran". Und selbst wenn man solche Ansprüche der RB/Fremdreiterin ausgeschlossen haben sollte via Zweizeiler, dann können im Ernstfall immer noch die Krankenversicherung der RB etc. an einen herantreten und Erstattung ihrer Kosten (Krankenhaus etc.) verlangen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Reitunfall von Reitbeteiligung
Ungelesener BeitragVerfasst: 5. Dezember 2013, 13:52 
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Registriert: 24. November 2008, 11:25
Beiträge: 2435
„Zitat“ von www.horse-life.com (rubinfleur):

Fremdreiter, Gastreiter und Reitbeteiligungen ohne namentliche Nennung; mitversichert sind auch die gesetzlichen Haftpflichtansprüche dieser Personen gegen den Versicherungsnehmer

Ich vermeide den Umgang mit Pferden, bei denen ich nicht sicher bin, ob sie haftpflichtversichert sind, Notfälle wie Pferd einfangen etc. natürlich ausgeschlossen.

Ich wurde z. B. neulich gefragt, ob ich mal eben Pferd X zum Laufenlassen mit in die Reithalle nehmen kann, wenn ich frühs eh in die Halle laufe, äh nein, nachdem ich nicht weiß, ob Pferd X versichert ist und uns die Versicherung bislang nicht vorgelegt wurde… Ich muss eine Viertelstunde mit zwei Pferden, die sich nicht kennen, im Stockdunkeln durch ein teilweise nicht beleuchtetes Wohngebiet laufen. Was ist, wenn Pferd X mein Pferd tritt oder Pferd X sich losreißt und einen Unfall verursacht… never


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 Betreff des Beitrags: Re: Reitunfall von Reitbeteiligung
Ungelesener BeitragVerfasst: 5. Dezember 2013, 16:00 
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Man muss auf jeden Fall zwischen zwei Dingen unterscheiden: Einem Schaden, der Dritten entstanden ist, wenn eine andere Person mit dem Pferd unterwegs ist (z.B. Pferd springt in ein Auto) und Schäden, die an dem Reiter entstanden sind.

Interessant ist versicherungsrechnisch meist eher der erste Fall, weil es da wirklich häufig Unterschiede gibt.

Bei Reitbeteiligungen sieht es so aus, dass die Gerichte im Regelfall davon ausgehen, dass die RB berechtigter Mitbesitzer (nicht Eigentümer!!!) des Pferdes ist und deswegen überhaupt keine Ansprüche der RB gegenüber dem Pferdehalter bestehen. So, wie man ja auch keine Ansprüche gegen sich selbst als Pferdehalter hat.
Letztlich ist das also immer die Frage, auf die es ankommt.
Da unterscheiden sich die Versicherungen auch alle nicht wirklich, das ist nur Marketing-Strategie. Entweder, es besteht ein Anspruch der Reiterin gegen die PB, dann zahlt die Haftpflicht oder eben nicht, dann zahlt die Haftpflicht natürlich auch nicht. Die sind ja nicht die Wohlfahrt.
Ich habe den RTL-Fall nicht gesehen, kann mir aber vorstellen, dass aufgrund der Kürze der Zeit, die die RB das Pferd bereits gemacht hat, eben gerade nicht angenommen wurde, dass die RB berechtigte Mitbesitzerin ist.

Ein schriftlicher Haftungsausschluss ist übrigens meist ziemlich wirkungslos, weil der gilt nicht gegenüber Dritten, also zB der Krankenversicherung oder dem Arbeitgeber. Bei Minderjährigen kommt noch hinzu, dass immer fraglich ist, inwieweit die Erziehungsberechtigten überhaupt so weitgehend auf Rechte ihrer Kinder verzichten können. Die Unfallversicherung ist in diesem Zusammenhang übrigens vollkommen belanglos. Ob die RB eine Unfallversicherung hat ist vollkommen egal für einen etwaigen Schadensersatzanspruch gegen den PB, ich weiß nicht, warum sich dieses Gerücht so hartnäckig hält.

Eine Sache ist auch noch ganz wichtig: Pferdehalterhaftung ist Gefährdungshaftung. Das heißt, irgendein Verschulden des Pferdes oder der Person, die mit dem Pferd umgegangen ist, ist erstmal vollkommen egal.
Manchmal wird der Anspruch der Reiterin der Höhe nach durch einen Mitverschuldensanteil gemindert, wenn die Person sich sehr blöd angestellt hat. Da ist die RSpr aber bei einer Gefährdungshaftung immer sehr restriktiv und das ist ohnehin immer eine Einzelfallentscheidung. Darauf würde ich also eher nicht setzen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Reitunfall von Reitbeteiligung
Ungelesener BeitragVerfasst: 5. Dezember 2013, 16:25 
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Ich habe das gestern nur so halb mitbekommen, aber im Grunde ging es doch nur um das Schmerzensgeld, das die Geschädigte noch beansprucht hat?
Die anderen Kosten waren doch bezahlt worden.


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 Betreff des Beitrags: Re: Reitunfall von Reitbeteiligung
Ungelesener BeitragVerfasst: 5. Dezember 2013, 17:34 
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Sebjes hat geschrieben:
Ich habe das gestern nur so halb mitbekommen, aber im Grunde ging es doch nur um das Schmerzensgeld, das die Geschädigte noch beansprucht hat?
Die anderen Kosten waren doch bezahlt worden.
Sicher? Meine, das es da auch Probleme bei den weiteren Behandlungen gab. .......und mit ihrem Arbeitgeber hatte sie ja zusätzlich noch in die Sch***....okolade gegriffen.

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 Betreff des Beitrags: Re: Reitunfall von Reitbeteiligung
Ungelesener BeitragVerfasst: 5. Dezember 2013, 17:54 
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Sebjes hat geschrieben:
Die anderen Kosten waren doch bezahlt worden.

Aber soviel ich mitbekommen habe, nicht von der Haftpflicht der PB. Also von eigener KV dann.

Lieschen, gut geschrieben ......... aber, DAS lässt einen nachdenklich werden:
*lieschen* hat geschrieben:
Ein schriftlicher Haftungsausschluss ist übrigens meist ziemlich wirkungslos, weil der gilt nicht gegenüber Dritten, also zB der Krankenversicherung oder dem Arbeitgeber

Aber genau das schließen ja die meisten Muster-RB-Verträge aus. Als ich meine RB damals "verpflichtet" habe, hab ich mir einiges aus dem I-Net geholt und DAS wurde eigentlich fast überall wortgleich empfohlen (und auch irgendwie auf das BGB gestützt) :roll:

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 Betreff des Beitrags: Re: Reitunfall von Reitbeteiligung
Ungelesener BeitragVerfasst: 5. Dezember 2013, 21:21 
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Registriert: 7. Mai 2007, 21:17
Beiträge: 2296
isegal hat geschrieben:

Lieschen, gut geschrieben ......... aber, DAS lässt einen nachdenklich werden:
*lieschen* hat geschrieben:
Ein schriftlicher Haftungsausschluss ist übrigens meist ziemlich wirkungslos, weil der gilt nicht gegenüber Dritten, also zB der Krankenversicherung oder dem Arbeitgeber

Aber genau das schließen ja die meisten Muster-RB-Verträge aus. Als ich meine RB damals "verpflichtet" habe, hab ich mir einiges aus dem I-Net geholt und DAS wurde eigentlich fast überall wortgleich empfohlen (und auch irgendwie auf das BGB gestützt) :roll:



Richtig: Man kann nicht auf Ansprüche Dritter (zB Krankenkasse) verzichten.
Aber: Nach 116 SGB X gehen die Ansprüche des Geschädigten auf dessen KK etc. über. Das setzt aber zunächst voraus, dass der einen übergangsfähigen Anspruch erworben hat, der dann übergehen kann. Verzichtet er vor Schadeneintritt, kann auch kein Dritter dadurch benachteiligt werden und es entsteht erst kein Anspruch. (Urteil existiert, nur gerade nicht gefunden)

Oder anders:
http://openjur.de/u/168301.html
Wenn man die Haftung schon ausschließen kann, ohne etwas zu sagen, dann geht das wohl auch schriftlich.

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