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 Betreff des Beitrags: Re: Reitunfall von Reitbeteiligung
Ungelesener BeitragVerfasst: 6. Dezember 2013, 06:21 
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Und vor allem meine ich, dass die standardverträge immer vom innenverhältnis sprechen. Im innenverhältnis mit der RB kann ich Haftung meines Wissens schon ausschließen. Im außenverhältnis kommt dann ggf. eine Krankenversicherung auf mich zu. Das Geld könnte ich mir theoretisch aber im innenverhältnis zurückholen von der RB.

Ich hab aber auch nur Plaque bekommen als ich das gesehen hab... Und vor allem sehr schön als wie verantwortungslos und böse da Pferdebesitzer und Versicherung dargestellt werden. Erst an einem Gaul rummachen und kostenlos reiten wollen (den Anfang hab ichnicht gesehen, aber ich nehm an sie hat nix bezahlt, sonst wär der Nachweis einer RB wohl einfacher gewesen) obwohl man offenbar wenig Ahnung hat und dann rumheulen wenn's schief geht. :klappe:


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 Betreff des Beitrags: Re: Reitunfall von Reitbeteiligung
Ungelesener BeitragVerfasst: 6. Dezember 2013, 08:57 
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dabadu, Du bringst es auf den Punkt :wink:

Ich kann mir vorstellen, dass, als das passiert ist, PB und Versicherung schon zur Genüge Rede und Antwort stehen mussten und nun verständlicher Weise genervt reagiert haben. Aber nur das hat der Zuschauer gesehen und jetzt sind die natürlich die Bösen :roll: :roll:
Aber das ist leider der fade Beigeschmack eines doch sehr interessanten Falls..... RTL-Niveau muss ja trotzdem sein :?

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 Betreff des Beitrags: Re: Reitunfall von Reitbeteiligung
Ungelesener BeitragVerfasst: 6. Dezember 2013, 09:01 
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Ich habe nur den Anfang gesehen. Wie ist es denn ausgegangen?

Ich fand es auch sehr interessant. Dürfte nicht mit der Anzeige suche RB die eigentlich RB nachweisbar sein?


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 Betreff des Beitrags: Re: Reitunfall von Reitbeteiligung
Ungelesener BeitragVerfasst: 6. Dezember 2013, 16:23 
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Ausgegangen eben, wie anfangs schon erwähnt. Sie hat zumindest Schmerzensgeld zugesprochen bekommen. Mit welcher Bergründung allerdings, hab ich auch nicht mitbekommen. Das hätte mich eben auch sehr interessiert.

Aber
TinyTin hat geschrieben:
Dürfte nicht mit der Anzeige suche RB die eigentlich RB nachweisbar sein?

Deswegen war ich ja auch etwas überrascht, weil eben dann die Tatsache RB abgestritten wurde, obwohl nach einer RB gesucht wurde :roll:

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 Betreff des Beitrags: Re: Reitunfall von Reitbeteiligung
Ungelesener BeitragVerfasst: 6. Dezember 2013, 22:53 
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Registriert: 19. Juni 2007, 12:22
Beiträge: 550
Ich habe mir die Sendung auf RTL now nochmal angeguckt.
Richtig klar werden da viele Punkte tatsächlich nicht.
Auch wer da verklagt wurde ( Pferdebesitzerin/ Versicherung) und wie das mit der RB oder eben nicht RB aussieht.
Gesucht wurde wohl jemand, der sich ab und zu um das Pferd kümmert und damit spazieren geht.
Die Geschädigte sprach aber ausdrücklich davon, dass sie mit dem Pferd unterwegs war, um zu reiten.

Es drehte sich tatsächlich nur um das Schmerzensgeld für die Geschädigte. (Vermutlich muss die Krankenkasse die Pferdebesitzerin selbst verklagen.)
Wobei ich die Summe von 4000,- EUR für den langen Krankenstand und die vielen OPs als geradezu lächerlich gering empfinde.
Gezahlt wurde im Rahmen eines Vergleichs und der Anwalt meinte als Begründung nur: "Weil es so richtig ist.".


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 Betreff des Beitrags: Re: Reitunfall von Reitbeteiligung
Ungelesener BeitragVerfasst: 7. Dezember 2013, 09:51 
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Sebjes hat geschrieben:
...... und der Anwalt meinte als Begründung nur: "Weil es so richtig ist.".


Aha ......... ok :roll:

Mir sagt mein Anwalt (Bekannter) immer, Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Welten. Und nur weil Herr Posch die Meinung vertritt "weil es so richtig ist", hmm, das macht nachdenklich.

Aber gut, wie Sebjes schon sagte, vieles ist gar nicht so klar rübergekommen und für das, was letztendlich gezeigt wurde, ist das Ergebnis dann wohl eher weniger überraschend ....

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 Betreff des Beitrags: Re: Reitunfall von Reitbeteiligung
Ungelesener BeitragVerfasst: 23. Dezember 2013, 13:37 
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Beiträge: 2296
isegal hat geschrieben:
Sebjes hat geschrieben:
Die anderen Kosten waren doch bezahlt worden.

Aber soviel ich mitbekommen habe, nicht von der Haftpflicht der PB. Also von eigener KV dann.

Lieschen, gut geschrieben ......... aber, DAS lässt einen nachdenklich werden:
*lieschen* hat geschrieben:
Ein schriftlicher Haftungsausschluss ist übrigens meist ziemlich wirkungslos, weil der gilt nicht gegenüber Dritten, also zB der Krankenversicherung oder dem Arbeitgeber

Aber genau das schließen ja die meisten Muster-RB-Verträge aus. Als ich meine RB damals "verpflichtet" habe, hab ich mir einiges aus dem I-Net geholt und DAS wurde eigentlich fast überall wortgleich empfohlen (und auch irgendwie auf das BGB gestützt) :roll:


auch wenns keinen mehr interessiert:


Zitat:
2.3. Die Haftungsbeschränkung ist auch nicht als Vertrag zu Lasten Dritter unzulässig. Ein unserer Rechtsordnung widersprechender Vertrag zu Lasten Dritter liegt nur vor, wenn durch eine vertragliche Abrede in eine bestehende Rechtsposition eines Dritten eingegriffen wird. Vorliegend wurde die Vereinbarung zur Haftungsminderung jedoch bereits vor Eintritt des schädigenden Ereignisses und damit vor Entstehen eines Schadensersatzanspruches und dessen gesetzlichen Übergang auf die Kl. getroffen. Zum Zeitpunkt der Vertragsabrede bestand noch kein der Kl. zustehendes Recht, das beeinträchtigt hätte werden können.
AG Nürnberg, Urteil vom 27. 7. 2005 - 21 C 2563/05


Zitat:
Zu einem Forderungsübergang kommt es nicht, wenn vor dem Schadenereignis Schädiger und Geschädigter stillschweigend oder ausdrücklich einen Haftungsverzicht vereinbart haben
Geigel, Haftpflichtprozess, Kapitel 30.

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 Betreff des Beitrags: Re: Reitunfall von Reitbeteiligung
Ungelesener BeitragVerfasst: 23. Dezember 2013, 13:46 
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Registriert: 17. November 2008, 21:01
Beiträge: 1618
Wohnort: Unterfranken
Sunshine hat geschrieben:
auch wenns keinen mehr interessiert:




Sowas interessiert immer :wink:

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 Betreff des Beitrags: Re: Reitunfall von Reitbeteiligung
Ungelesener BeitragVerfasst: 23. Dezember 2013, 14:59 
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Beiträge: 613
Wohnort: Rödental
Besagte Frau ist Kundin in meiner Firma, die ist geschäftlich auch so, sie ist für nichts verantwortlich und der Dienstleister, also wir, sind die Dummen. Habe das nur so am Rande mitbekommen weil sie es meinem Kollegen, der sie betreut, ganz stolz erzählt hat das sie ins Fernsehen kommt. Und die Tageszeitungen tags drauf darüber berichtet hatten - aber mit der Aussage dass da wohl einiges falsch dargestellt wurde und das reiten kein kreuzgefährliches Hobby ist das mit dem Umgang mit wilden Tieren einhergeht sondern, übt man es gewissenhaft, mit Sorgfalt und Interesse aus, eines der schönsten Hobbies der Welt ist. Womit der Redakteur ja mal sowas von Recht hatte!

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Gefühlswelten völlig zu strukturieren entzaubert die Welt


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 Betreff des Beitrags: Re: Reitunfall von Reitbeteiligung
Ungelesener BeitragVerfasst: 23. Dezember 2013, 17:37 
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Registriert: 27. September 2009, 18:05
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@sunshine,
ist das wirklich so, dass man per Vertrag die Haftung von Schäden an der RB abweisen kann - solange der Vertrag eben vorm Schaden vereinbart wird?
Ich staune.

Gilt aber nicht bei Minderjährigen, oder?


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 Betreff des Beitrags: Re: Reitunfall von Reitbeteiligung
Ungelesener BeitragVerfasst: 23. Dezember 2013, 17:56 
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Registriert: 7. Mai 2007, 21:17
Beiträge: 2296
baura hat geschrieben:
@sunshine,
ist das wirklich so, dass man per Vertrag die Haftung von Schäden an der RB abweisen kann - solange der Vertrag eben vorm Schaden vereinbart wird?


Im Ergebnis ja. :keineahnung:

Hier hat das Gericht angenommen, dass ein stillschweigender Haftungsausschluss vorliegt und der Halter somit nicht nach 833 BGB haftet. Wenn jemand nicht haftet, haftet er nicht. Dann machts keinen Sinn, dass nachher eine Krankenversicherung anklopft und noch Geld haben will.
Und was stillschweigend funktioniert (wobei ein Gericht viele Argumente in den Topf werfen muss), funktioniert auch schriftlich.
Hätten die Parteien einen schriftlichen Haftungsausschluss gehabt, hätten die sich eben den Rechtsstreit soweit sparen können.

Im Grunde hat man aber auch kein wirkliches Problem, wenn man das nicht macht, denn entweder hat die RB per se keinen Anspruch gegen den Tierhalter (weil sie versicherungsrechtlich als Mithalter gilt = Eigenschaden) oder sie ist eben nicht (Mit)Halter, sondern popeliger Dritter und die THV übernimmt die Schäden an der RB.


Zitat:
Gilt aber nicht bei Minderjährigen, oder?


Doch.

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