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Ungelesener BeitragVerfasst: 26. Juli 2011, 20:14 
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So nach langem hin und her habe ich vielleicht ein passendes Nachwuchspferd gefunden. Wir werden uns den jungen Mann am Wochenende ein zweites mal anschauen.
Da ich schon ewig kein Pferd mehr gekauft habe, würde ich schon gerne wissen was ich beachten sollte. Was muß in dem Kaufvertrag stehen bzw. gehört da auch etwas von der Ankaufsuntersuchung rein die ich machen lassen möchte? Wird nur eine kleine AKU durchgeführt.
Gibt es irgendwelche Garantien?

Wenn alles glatt läuft, würde mir der Verkäufer das Pferd auch zum Stall transportieren. In wie weit sollte ich da schon versichert sein, bzw. wer haftet in dem Moment falls evtl. etwas passiert?

Sorry für die vielen dummen fragen, aber ich möchte mich vor ab etwas informieren und absichern. :aoops:


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Ungelesener BeitragVerfasst: 26. Juli 2011, 20:32 
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Aku vor dem unterschreiben machen.
sonst kanns evtl haarig werden - z.B. wenn im Vertrag steht "Kauf nur bei bestandener Aku" da kann man herrlich drüber streiten, wo die grenze zwischen bestanden und nicht bestanden ist und was noch ok ist....

das Transportrisiko kann man k´ganz einfach mit reinnehmen, indem man z.B. festlegt, dass der Verkäufer für den Transport verantworlich ist und der gefahrenübergang (heißt das auf schlau so????) eben erst danach stattfindet. Sprich der Pferd zum transportzeitpunkt noch nicht gekauft ist ;)

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Ungelesener BeitragVerfasst: 26. Juli 2011, 20:43 
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man kann aber in den Kaufvertrag schreiben, daß die AKU Bestandteil des Vertrages ist

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Ungelesener BeitragVerfasst: 27. Juli 2011, 07:29 
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maharani hat geschrieben:
man kann aber in den Kaufvertrag schreiben, daß die AKU Bestandteil des Vertrages ist


Genau, das ist eine eindeutige und klare Formulierung!

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Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz!


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Ungelesener BeitragVerfasst: 27. Juli 2011, 14:08 
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ich bin der meinung, man sollte auf jeden fall für den tag bereits eine gültige pferdehaftpflichtversicherung haben.
aber ich würde mir den erst in den stall stellen, wenn die AKU gemacht ist und man das pferd danach noch haben will. denn wenn das pferd erstmal im stall steht und durch die AKU fällt, ist das mit dem zurückgeben häufig schwierig und wenn der verkäufer das pferd nicht zurücknehmen will und es zum rechtsstreit kommt, mußt du das pferd bis zur richterlichen entscheidung auf deine kosten versorgen und bewegen. und da solche prozesse in der regel mind.2-3 jahr dauern (mit ungewissem ausgang), kommt da ein stattliches sümmchen zusammen.
ich will nicht verallgemeinern, dass alle verkäufer verbrecher sind, aber in den jetzt wirtschaftlich schlechten zeiten kann so einiges passieren.


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Ungelesener BeitragVerfasst: 27. Juli 2011, 20:40 
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dizzychrissi hat geschrieben:
maharani hat geschrieben:
man kann aber in den Kaufvertrag schreiben, daß die AKU Bestandteil des Vertrages ist


Genau, das ist eine eindeutige und klare Formulierung!


:|

@ Hafi: Garantien? Was für Garantien meinst du?

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Ungelesener BeitragVerfasst: 28. Juli 2011, 17:41 
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Also am Wochenende schauen wir uns den jungen Mann an. Wenn alles paßen sollte würde ich darauf die Woche eine Ankaufsuntersuchung durchführen lassen, wenn diese ok ist vermutlich darauf das Wochenende bringen lassen.
Ich gehe davon mal aus, das die Untersuchung dann sicherlich Mo oder Di gemacht wird. So hätte ich vielleicht noch Zeit in den paar Tagen die Versicherung abzuschliessen. Ist mir halt immer sicher, muß nicht sein aber was ist wenn doch etwas passieren würde? :?

Das Pferd hatte ich mir vor einigen Monaten schon einmal angeschaut und es hatte auf mich auch einen guten Eindruck gemacht. Aufgezogen wurde er auf einem sehr großen Reitbetrieb die selber auch etwas züchten und aufgekaufte Fohlen aufziehen und dann später dann zu Beginn der Ausbildungszeit roh oder angeritten verkaufen. Die Beratung und die Haltung vor Ort war völlig ok, auch meine Trainerin war beim damaligen Besuch sehr angetan. Habe aber damals nichts fest gemacht,weil ich ja nicht wußte was unserer Stute werden wird. Die wir ja dann doch vor einigen Wochen haben erlösen lassen. :cry:

Bei der Garantie meinte ich nur, muß ein Verkaufsstall im Gegenzug anderen Garantien geben als ein Privatverkäufer? Wenn halt doch etwas gravierendes sein sollte, kann man so einen Betrieb schneller Haftbar machen? Nur Interessenhalber...

Ich geh jetzt einfach davon aus, das das alles paßt. Hängt jetzt nur noch vom Pferd ab. :wink:


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Ungelesener BeitragVerfasst: 22. September 2011, 12:02 
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So das Pferd ist ja nun gekauft. Kleine AKU wurde damals gemacht. Ich konnte ja damals nicht dabei sein und hatte mit der Tierärztin telefoniert. Es war soweit alles bestens. Den Bericht und die Rechunung sollte ich dann die Tage zugesendet bekommen. Bis heute ist aber nichts eingegangen. :?
Von der Tierärztin habe ich leider nicht mehr den Namen bzw. die Adresse. Die Vorbesitzerin bekomme ich nicht ans Telefon. :roll: Und nu? Ich meine das Pferd macht sich bestens. Aber wie lange soll man den auf so etwas warten? Und Geld wollen die doch auch mal dafür haben.


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Ungelesener BeitragVerfasst: 22. September 2011, 12:05 
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Gleich mal ein Schreiben an den Vorbesitzer schicken. Nur wer schreibt der bleibt.


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Ungelesener BeitragVerfasst: 22. September 2011, 12:08 
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Wie, du hast nie den AKU-Bericht gesehen, nur mündliche Zusage, das alles ok war ?

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Ich bin in einem Alter, da darf ich Menschen auch von Anfang an einfach doof finden - ich hab ja nicht mehr ewig Zeit.


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Ungelesener BeitragVerfasst: 22. September 2011, 12:41 
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Habe das von beiden mündlich übermittelt bekommen und mehr der Tierärztin einen Tag später telefoniert. Sie sagte mir genau was Sie gemacht hatte und was in dem Bericht eingetragen wird. Diesen Bericht und die Rechung sollte ich innerhalb der nächsten Woche zugesendet bekommen. Ich konnte aus beruflichen Gründen damals nicht rüberfahren.Habe daran erst gar nicht weiter gedacht und dann viel mir ja auf, das das schon längst überfällig war.Das Pferd läuft auch spitze und macht gesundheitlich einen guten Eindruck!

Die Vorbesitzerin war vorher schon immer schlecht ans Telefon zubekommen. Ja dann werde ich Sie mal anschreiben müßen. Mich ärgert auch das ich mir die Adresse von der Ärztin nicht festgehalten hatte. :wallbash: Finde es halt ein Unding und das ist ja nun bald 8 Wochen her. Wahrscheinlich bekomme ich dann Weihnachten ne nette Rechung zugesendet. :? Von unserem Tierarzt habe ich spätestens innerhalb 14 Tage die Rechnung auf dem Tisch liegen.


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Ungelesener BeitragVerfasst: 22. September 2011, 13:05 
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Erstmal herzlichen Glückwunsch zum neuen Pferd. Manche TA haben es wirklich nicht besonders eilig mit der Rechnungstellung. Unsere Vereinspferde werden von einer Praxis betreut, die regelmäßig mehrere Wochen bis Monat dafür benötigt. Höhepunkt war ein knappes Jahr. Ist etwas lästig, weil man ja irgendwann mal den Überblick verliert, was da noch kommen könnte. Ich hätte das Pferd allerdings nicht bezahlt, ohne zumindest eine Kopie des AKU-Berichtes vorliegen zu haben, denn am Telefon kann man Dir ja viel erzählen. Wenn dann später mal wirklich etwas sein sollte, heißt es dann womöglich, das hättest Du damals am Telefon falsch verstanden.

Wir hatten mal so eine Geschichte und seither bin ich da etwas paranoid. Und zwar hatte sich mein Mann ein 5jähriges Dressurnachwuchspferd ausgesucht und mit dem Verkäufer vereinbart, dass ein ortsansäßiger TA die AKU (inkl. Bilder) macht, Bericht und Bilder jedoch zur endgültigen Beurteilung (von der wir unsere Kaufentscheidung abhängig machten) zu unserem TA geschickt werden. Soweit so gut, mein Mann war bei der AKU anwesend, der TA füllte seinen Bericht aus, erklärte mündlich, das Pferd hätte Röntgenklasse 2 und er würde zum Kauf raten. Unser TA hingegen schlug die Hände über dem Kopf zusammen und meinte, das Pferd hätte an einem Vorderbein eine so deutliche Fehlstellung, dass hier der Ärger vorprogrammiert wäre und man im günstigsten Fall von Klasse 3-4 sprechen könne, wobei einem absolut klar sein müsste, dass dieses Pferd nie springen dürfte. Im schriftlichen Bericht war bei Nutzung dann auch nur "Dressur" angegeben und keinerlei Röntgenklasse vermerkt. Das hatte der AKU-TA in seinem mündlichen Bericht an meinen Mann natürlich nicht erwähnt. Wir haben das Pferd damals nicht gekauft, konnten uns aber glücklich schätzen, dass wir vorher vereinbart hatten, dass der Verkäufer die AKU zahlt, so wir das Pferd nicht kaufen.

_________________
Ich habe keine Macken, das sind Spezialeffekte.
Ich sehe nur so brav aus, damit die Überraschung größer ist.


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Ungelesener BeitragVerfasst: 22. September 2011, 13:16 
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Da hast du wohl nicht unrecht. Im Kaufvertrag ist das aber mit inbehalten zwecks bestandener AKU. Gut wir haben keine Röntgenbilder machen lassen, es war ja nur ein kleiner TÜV. Das Pferd machte vor ab und auch jetzt einen sehr guten Eindruck. Gesamtbild und Leistung sind wirklich bestens.Klar wäre es jetzt ärgerlich wenn da was wäre.
Ich finde es halt etwas frech so lange warten zu müßen. Ich meine in eine halben Jahr brauch ich den Bericht dann auch nicht mehr, da kann schon alles anders aussehen. Aber wie du schreibst, scheint das bei einigen Tierkliniken ja echt normal zu sein. Ich kenne das halt gar nicht.


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Ungelesener BeitragVerfasst: 27. Oktober 2013, 09:35 
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Registriert: 10. November 2007, 18:57
Beiträge: 2450
Ich stehet kurz vor dem Verkauf meines Pferdes und habe eine Frage zur AKU:
Die Interessentin möchte gerne eine kleine AKU (ohne Röntgenbilder) machen lassen von meinem Tierarzt (da sie 3 Fahrstunden entfernt wohnt) und den Bericht mit ihrem TA besprechen.
Soweit alles klar. Mich interessiert nur, wie das mit den Kosten ist. Muss ich die Kosten übernehmen, sollte ein Befund festgestellt werden und kein Kauf zustande kommen? Oder muss sie die AKU auf jeden Fall zahlen, da sie die in Auftrag gibt?
Gibt´s da eine wirkliche Regelung oder ist es nur Konvention, dass man als Käufer nur bei bestandener AKU zahlen muss?

Danke schon mal.

_________________
Betrachte das Reiten als eine Wissenschaft, aber liebe es wie eine Kunst.
|unbekannt|


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Ungelesener BeitragVerfasst: 27. Oktober 2013, 10:07 
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Registriert: 29. Oktober 2007, 16:08
Beiträge: 12958
Wohnort: Krone Deutschlands
Tropi wir haben Vertragsfreiheit. Da gibt's keine Konventionen oder sonst was. Für euch gilt, auf was ihr euch (schriftlich) einigt (logischerweise immer alles im Rahmen geltenden Rechts :alol: ).

_________________
Heimat ist, wo ich sterben will...


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