Hallo
Folgender Fall:
Ein unbekannter Täter (Einbruch) wird mittels Phantombild gesucht. Jetzt hat man den Mann auf dem Phantombild zu 100% erkannt. Natürlich MUSS man der Polizei sachdienliche Hinweise melden...Aber was ist, wenn man mit dem Mann mal zu tun hatte, sich gut verstand und das eigentlich nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann?? Nachher steht man dem gegenüber, wie schlecht ist das denn? Gäbe es nun die Möglichkeit, dass man bei der zuständigen Polizeibehörde anruft mit der Bitte anonym bleiben zu wollen?
Ist eine schwierige Entscheidung, wobei Einbrüche natürlich auch sch**** sind!
Kennt sich vielleicht jemand aus?
_________________ Liebe Grüße, Inga
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