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Ungelesener BeitragVerfasst: 28. April 2019, 07:52 
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Nur aus reinem Interesse -es gab keinen Anlass:

Betreten Personen widerrechtlich eine Pferdeweide und werden verletzt, muss nach meinem Wissen der Pferdehalter dafür haften.

Bei Freiweidegebieten scheint das anders zu sein. Schilder verweisen auf mögliche Gefahren und einen Haftungsausschluss und auch die Rechtssprechung scheint nach kurzer Google-Suche entsprechend zu sein.


Wird das wirklich so unterschiedlich gehandhabt und wenn ja, warum?


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"Hunde kommen, wenn sie gerufen werden.
Katzen nehmen die Mitteilung zur Kenntnis und kommen gelegentlich darauf zurück."


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Ungelesener BeitragVerfasst: 28. April 2019, 08:27 
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Registriert: 23. Januar 2008, 18:12
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Ich bezweifele, daß die unterschiedliche Haftung an der Form der Beweidung liegt. Es liegt eher am Status der Tiere, bei Nutztieren wie Rindern haftet der Besitzer nur, wenn ihm ein Verschulden nachgewiesen wird. Bei Luxustieren wie Pferden kommt es auf ein Verschulden nicht an, es reicht, wenn ein Schaden entstanden ist.

Gruß,
Pegasus


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Ungelesener BeitragVerfasst: 28. April 2019, 10:18 
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Pegasus hat geschrieben:
Ich bezweifele, daß die unterschiedliche Haftung an der Form der Beweidung liegt. Es liegt eher am Status der Tiere, bei Nutztieren wie Rindern haftet der Besitzer nur, wenn ihm ein Verschulden nachgewiesen wird. Bei Luxustieren wie Pferden kommt es auf ein Verschulden nicht an, es reicht, wenn ein Schaden entstanden ist.

Gruß,
Pegasus


Ja, das könnte ich mir auch vorstellen. Aber wo liegt die Grenze? Liegt die in der Tierart begründet (Rind versus Pferd)?
Oder wie liegt dann der Fall bei Schulpferden oder zB Rückepferden oder bei Stutenmilchprodizenten?

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Ungelesener BeitragVerfasst: 28. April 2019, 11:09 
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Es gibt bei Facebook eine sehr interessante Gruppe rund um Pferderecht, da werden solche Fragen von Anwälten, die sich auf Pferde bzw. Tierhaltung spezialisiert haben, beantwortet. Vielleicht können die dir weiterhelfen?

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Childhood is not from birth to a certain age and at certain age
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- Edna St. Vincent Millay -


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Ungelesener BeitragVerfasst: 28. April 2019, 11:18 
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Luna~Beccy hat geschrieben:
Es gibt bei Facebook eine sehr interessante Gruppe rund um Pferderecht, da werden solche Fragen von Anwälten, die sich auf Pferde bzw. Tierhaltung spezialisiert haben, beantwortet. Vielleicht können die dir weiterhelfen?



Ist nur aus allgemeinem Interesse- gibt keinen tieferen Grund.

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Ungelesener BeitragVerfasst: 28. April 2019, 12:00 
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Registriert: 9. Oktober 2014, 21:44
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Spontan würde ich sagen: Man kann viel auf Schilder schreiben. Ähnlich den Baustellenschildern „Eltern haften für ihre Kinder“.


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Ungelesener BeitragVerfasst: 28. April 2019, 12:39 
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Registriert: 23. Januar 2008, 18:12
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Yoko hat geschrieben:
Pegasus hat geschrieben:
Ich bezweifele, daß die unterschiedliche Haftung an der Form der Beweidung liegt. Es liegt eher am Status der Tiere, bei Nutztieren wie Rindern haftet der Besitzer nur, wenn ihm ein Verschulden nachgewiesen wird. Bei Luxustieren wie Pferden kommt es auf ein Verschulden nicht an, es reicht, wenn ein Schaden entstanden ist.

Gruß,
Pegasus


Ja, das könnte ich mir auch vorstellen. Aber wo liegt die Grenze? Liegt die in der Tierart begründet (Rind versus Pferd)?
Oder wie liegt dann der Fall bei Schulpferden oder zB Rückepferden oder bei Stutenmilchprodizenten?


Das Tier muß gewerblich genutzt sein (gelegentlich mal ne Reitstunde geben zählt nicht.), d.h. der Besitzer davon leben. Zuchstuten eines Gestütes fallen darunter sowie Reitpferde eines Ponyhofes, die einzelne Stute von Frau Müller aber nicht, auch wenn sie öfter ein Fohlen verkauft und als gewerblicher Händler im Sinne der Gewährleistung eingestuft wird.


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Ungelesener BeitragVerfasst: 28. April 2019, 12:49 
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Registriert: 3. Mai 2007, 15:14
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Pegasus hat geschrieben:
Yoko hat geschrieben:
Pegasus hat geschrieben:
Ich bezweifele, daß die unterschiedliche Haftung an der Form der Beweidung liegt. Es liegt eher am Status der Tiere, bei Nutztieren wie Rindern haftet der Besitzer nur, wenn ihm ein Verschulden nachgewiesen wird. Bei Luxustieren wie Pferden kommt es auf ein Verschulden nicht an, es reicht, wenn ein Schaden entstanden ist.

Gruß,
Pegasus


Ja, das könnte ich mir auch vorstellen. Aber wo liegt die Grenze? Liegt die in der Tierart begründet (Rind versus Pferd)?
Oder wie liegt dann der Fall bei Schulpferden oder zB Rückepferden oder bei Stutenmilchprodizenten?


Das Tier muß gewerblich genutzt sein (gelegentlich mal ne Reitstunde geben zählt nicht.), d.h. der Besitzer davon leben. Zuchstuten eines Gestütes fallen darunter sowie Reitpferde eines Ponyhofes, die einzelne Stute von Frau Müller aber nicht, auch wenn sie öfter ein Fohlen verkauft und als gewerblicher Händler im Sinne der Gewährleistung eingestuft wird.



Dh zB. die Galloways, die Frau Müller aus rein privaten Gründen hält, (weil sie so schön sind), würden dann haftungstechnisch wie das Reitpferd behandelt.

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