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 Betreff des Beitrags: Re: Pferd zur Verfügung stellen
Ungelesener BeitragVerfasst: 25. September 2018, 12:44 
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Lexi hat geschrieben:
Fremdreiter sind ohne Namen mitversichert.


Eine RB ist kein Fremdreiter. Einer, der regelmäßig kommt, ist nunmal nicht fremd.
Wenn eine RB mitversichert ist, heißt das idR auch nur, dass sie dieselben Versicherungsschutz hast wie du.
Wenn das Pferd in deren Stall steht, würde ich das vorher mal mit der THV abstimmen.

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 Betreff des Beitrags: Re: Pferd zur Verfügung stellen
Ungelesener BeitragVerfasst: 25. September 2018, 13:07 
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Ich bin vor Kurzem mal auf einer Seite gelandet, die mich Grübeln ließ. Wenn es dumm kommt, zahlt man nämlich alles selber, weil keine Versicherung eintreten muss:

Die mitversicherte Reitbeteiligung – eine böse Falle?

https://vierpfotenmakler.de/mitversiche ... teiligung/

und nein, kein Bingo! :mrgreen:


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 Betreff des Beitrags: Re: Pferd zur Verfügung stellen
Ungelesener BeitragVerfasst: 25. September 2018, 13:21 
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desert moon hat geschrieben:
Ich bin vor Kurzem mal auf einer Seite gelandet, die mich Grübeln ließ. Wenn es dumm kommt, zahlt man nämlich alles selber, weil keine Versicherung eintreten muss:

Die mitversicherte Reitbeteiligung – eine böse Falle?

https://vierpfotenmakler.de/mitversiche ... teiligung/

und nein, kein Bingo! :mrgreen:


Jetzt hab ich mal schnell bei Horselife (ebenfalls kein Bingo) reingeschaut, weil da ja viele - und ich auch - ihre Pferde versichert haben. Da steht bei der Haftpflichtversicherung "Exklusiv"

Kurzbeschreibung
##Fremdreiter, Gastreiter und Reitbeteiligungen ohne namentliche Nennung; mitversichert sind auch die gesetzlichen Haftpflichtansprüche dieser Personen gegen den Versicherungsnehmer

Das liest sich für mich beruhigend.

Snoeffi

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 Betreff des Beitrags: Re: Pferd zur Verfügung stellen
Ungelesener BeitragVerfasst: 25. September 2018, 17:54 
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Ich bin dort auch versichert und habe vor ein paar Jahren mal telefonisch Rücksprache bezüglich Fremdreitern und Reitbeteiligungen gehalten und mir wurde das genau so gesagt.

Ob das in meinem Fall, sprich wenn das Pferd in deren Stall steht, auch so ist, muss ich klären. Es wird aber tatsächlich eher Reitbeteiligung als ein tatsächliches zur Verfügung stellen sein, denn ich werde das Pferd mitreiten und korrigieren müssen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Pferd zur Verfügung stellen
Ungelesener BeitragVerfasst: 26. September 2018, 05:16 
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Snoeffi hat geschrieben:
desert moon hat geschrieben:
Ich bin vor Kurzem mal auf einer Seite gelandet, die mich Grübeln ließ. Wenn es dumm kommt, zahlt man nämlich alles selber, weil keine Versicherung eintreten muss:

Die mitversicherte Reitbeteiligung – eine böse Falle?

https://vierpfotenmakler.de/mitversiche ... teiligung/

und nein, kein Bingo! :mrgreen:


Jetzt hab ich mal schnell bei Horselife (ebenfalls kein Bingo) reingeschaut, weil da ja viele - und ich auch - ihre Pferde versichert haben. Da steht bei der Haftpflichtversicherung "Exklusiv"

Kurzbeschreibung
##Fremdreiter, Gastreiter und Reitbeteiligungen ohne namentliche Nennung; mitversichert sind auch die gesetzlichen Haftpflichtansprüche dieser Personen gegen den Versicherungsnehmer

Das liest sich für mich beruhigend.

Snoeffi


OT: Snoeffi das ist aber doch genau der Unsinn, den Smirgel anprangert und der dich rein rechtlich nix angeht und auch nix kosten kann. Sondern du finanzierst Dritten ihren Versicherungsschutz. Also Haftpflichtschäden an Dritten. Das wirklich teure Problem, dass dich als Besitzer etwas angeht, sind die Ansprüche der Krankenkasse der RB gegen dich. Und die sind häufig mittels "Trick 17" ausgeschlossen und schon sitzt du in der Tinte.

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 Betreff des Beitrags: Re: Pferd zur Verfügung stellen
Ungelesener BeitragVerfasst: 26. September 2018, 07:11 
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La Traviata hat geschrieben:
OT: Snoeffi das ist aber doch genau der Unsinn, den Smirgel anprangert und der dich rein rechtlich nix angeht und auch nix kosten kann. Sondern du finanzierst Dritten ihren Versicherungsschutz. Also Haftpflichtschäden an Dritten. Das wirklich teure Problem, dass dich als Besitzer etwas angeht, sind die Ansprüche der Krankenkasse der RB gegen dich. Und die sind häufig mittels "Trick 17" ausgeschlossen und schon sitzt du in der Tinte.


Es ist mir schnurzpipegal, ob ich da jemanden etwas mitfinanziere, was mich nichts angeht. Ich will, dass die Reiter, die mein Pferd reiten, versichert sind und auch die Schäden, die durch mein Pferd verursacht werden, wenn andere Reiter es reiten.

Snoeffi

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 Betreff des Beitrags: Re: Pferd zur Verfügung stellen
Ungelesener BeitragVerfasst: 26. September 2018, 07:50 
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Aber genau das sind sie ja nicht, lt dem verlinkten Artikel. Und das, was du kopiert hast, ist genau das, was dazu führen kann, dass sie es nicht sind. So steht es zumindest da drin.

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 Betreff des Beitrags: Re: Pferd zur Verfügung stellen
Ungelesener BeitragVerfasst: 26. September 2018, 07:56 
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Travi da steht aber dass die Haftungsansprüche dieser Personen gegenüber dem Besitzer mitversichert sind. Also das ist doch genau die Ausnahme von der Ausnahme von der der in dem Artikel redet, die man braucht damit sowohl Schäden abgesichert sind, für die die RB verantwortlich ist als auch Schäden an ihr.

Du hast doch glaube ich nur an dem Wort „mitversichert“ aufgehängt.


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 Betreff des Beitrags: Re: Pferd zur Verfügung stellen
Ungelesener BeitragVerfasst: 26. September 2018, 08:01 
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Nein. An dem Wortlaut gesetzliche Haftungsansprüche. Da gehört zumindest lt dem Link die KK eben nicht mit rein, was bedeutet, dass das in Snoeffis Fall eben möglicherweisen nicht mit abgedeckt ist.

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 Betreff des Beitrags: Re: Pferd zur Verfügung stellen
Ungelesener BeitragVerfasst: 26. September 2018, 08:28 
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ich hatte den Fall, dass die KK meiner RB an mich mit einer Forderung von über 3500 Euro für Behandlungskosten heran getreten ist.
Nach dem ersten Schreck und dem Anruf bei der Tierhalter Haftpflicht Versicherung haben die allen nötigen Schriftverkehr übernommen und ein juristisches Verfahren begann. Es kam dann zu einem außergerichtlichen Vergleicht, meine Versicherung hat eine Summe (ich meine etwas um 1500 EUR) gezahlt, und ich musste dann den Eigenanteil noch an die Versicherung bezahlen.
Das war die Darmstädter Haftpflichtkasse.

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 Betreff des Beitrags: Re: Pferd zur Verfügung stellen
Ungelesener BeitragVerfasst: 26. September 2018, 08:32 
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Da steht aber ja "gesetzlichen Haftpflichtansprüche dieser Personen gegenüber dem Versicherungsnehmer"
Der VN ist doch in diesem Fall der Pferdebesitzer. Welche gesetzlichen Haftpflichtansprüche soll denn eine RB gegenüber dem Pferdebesitzer haben wenn nicht auch die Kosten für einen eventuellen Unfall? Schaden am durch die RB beschafften Equipment?


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 Betreff des Beitrags: Re: Pferd zur Verfügung stellen
Ungelesener BeitragVerfasst: 26. September 2018, 08:51 
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Isjaki genau das wird in dem Link erklärt. Ich kann mir zwar nicht vorstellen, dass die Horselife es im Kleingedruckten revidiert. Aber möglich ist es, lt dem Link.

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 Betreff des Beitrags: Re: Pferd zur Verfügung stellen
Ungelesener BeitragVerfasst: 26. September 2018, 08:54 
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Ich habe den Link schon gelesen. Die Formulierungen in dem Link waren meiner Meinung nach anders. Aber ich bin ja auch kein Makler.
Hoffen wir mal für Snoeffi und die anderen, dass die Absicherung einer RB auch mit den an ihr verursachten Schäden tatsächlich mit drin ist.


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 Betreff des Beitrags: Re: Pferd zur Verfügung stellen
Ungelesener BeitragVerfasst: 26. September 2018, 08:55 
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Hat von Euch schon jemals jemand von einem Fall gehört bei dem der Pferdebesitzer tatsächlich einen ernstzunehmenden Betrag zahlen musste weil er eine Reitbeteiligung hatte? Das ist eine ernstgemeinte Frage.
Ich reite jetzt seit ca. 40 Jahren und ungefähr genauso lang höre ich Horrorgeschichten, dass man Reitbeteiligungen aus diesen oder jenen Gründen nicht wirklich versichern kann und einen das ruinieren kann. Tatsächlich habe ich aber noch nie von einem Fall gelesen, gehört, mitbekommen etc bei dem das passiert wäre.


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 Betreff des Beitrags: Re: Pferd zur Verfügung stellen
Ungelesener BeitragVerfasst: 26. September 2018, 09:04 
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Beiträge: 2827
Wohnort: Schwabenländle
Vor 2 Jahren hat meine RB mir beim Aufhalftern ihren Kopf ins Gesicht geknallt weil sie versucht hat nach einer Fliege zu schlagen.
Ich hatte im Gesicht ziemlich starke Prellungen und eine Gehirnerschütterung. Aufgrund von anhaltenden Schmerzen und Problemen war ich mehr als 6 Wochen krankgeschrieben. Die KK hat die Kosten für die Behandlung und den Ausfall von der Besitzerin gefordert - ich hätte den Unfallhergang auch nicht anders beschreiben können (das fällt ja den Besitzern in solchen Fällen gerne mal ein), hatte schließlich Zahnabdrücke vom Pferd im Gesicht. Wir hatten aber glücklicherweise eine Versicherung, die das bezahlt hat. Wieviel der Betrag genau war weiß ich nicht, aber die Besitzerin hätte das nicht mal eben so aus der Portokasse zahlen können.


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