kildare hat geschrieben:
@lila:
Nein, kein Jäger kann "im Vorgarten rumballern wie es ihm beliebt". Sorry, aber wie kommst Du zu dieser "Erkenntnis"?
Jedes Wohnsiedlung ist per se "befriedet" und zwar nicht nur bis an die Ortsgrenze, sondern auch darüber hinaus. Ich weiß nicht, ob das bundeseinheitlich ist, was den Umkreisradius angeht, der dann auch für Aussiedlerhöfe usw. angeht, deshalb schreibe ich da nichts zu, Ich meine, dass in BaWü z.B. 150 Meter um Siedlungsgebiet ist. Ob sich das im Außenbereich anders darstellt, also vielleicht enger gefasst ist, weiß ich nicht, bin keine Jägerin nur Jägerstochter und die kompetente Person der Familie ist nicht greifbar im Moment.
Das bedeutet dann auch, dass z.B. (hier schon geschehen) ein verletzter Hase oder ein kranker Fuchs, der im WOhngebiet aufgefunden wird, nicht einfach geschossen werden darf, sondern da muss das zuständige Amt erst prüfen, ob es verhältnismäßig ist, für diesen Einzelfall die Befreidung aufzuheben ... und dann muss der Jäger auch immer noch entscheiden, ob er es als "sicher" einschätzt, also z.B: die Polizei wirklich dafür gesorgt hat, dass keine Personen in der Nähe sind, Kugelfang gewährleistet ist, und es keine Gefahr von Querschlägern gibt.
Eine Koppel ist per se nicht befriedet, weil ein Zaun drum ist, denn die Befriedung geht meines Wissens immer von Wohngebäuden aus und wenn die Koppel weit genug von bewohnten Gebäuden entfernt sind, dann ist der Eigentümer des Landes, zumindest bei uns aufgrund dieses Eigentums automatisch Mitglied der Jagdgenossenschaft, die dann durch Verpachtung das Jagdrecht aus Ausübungsberechtigt übergibt.
Und jetzt mal noch polemisch zu den "bösen Jägern", die angekündigt auf Deiner Koppel jagen: Was machst Du wenn Wildschweine Deine Koppel umdrehen? Alles wieder mit eignen Mitteln herstellen, oder nicht doch schauen, ob nicht die "bösen Jäger" dafür blechen müssen? Wenn das der Fall ist, dann gibt es da außer freiwilligen kommunalen Ausgleichskassen keine Versicherung gegen Wildschaden, d.h. Jäger zahlen Wildschadensausgleich - der im Zweifel von eine sachverständigen Schätzer festgestellt wird - aus der eigenen Kasse.
Ich schrieb nichts darüber das meine Jäger böse sind. Ich schrieb lediglich das Sie mir netterweise bescheid sagen obwohl Sie es nicht müssten.
Die Ausgleichszahlung bekomme ich wenn überhaupt in Wildschwein
Ab gesehen davon schrieb ich auch prinzipiell. Soweit ich das im Hessischen Jagdgesetz nach gelesen habe darf z.B. ein Jäger ein Wildschwein das ausgebüxt ist im Vorgarten von irgendwem das Schwein erlegen - OHNE vorher den Hausherren kontaktieren zu müssen.