Ententeich

Das große Geschnatter geht weiter!
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 Betreff des Beitrags: Führen am Halfter
Ungelesener BeitragVerfasst: 31. Oktober 2017, 10:53 
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Registriert: 2. Mai 2007, 08:27
Beiträge: 10314
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Ich wurde auf folgenden Vortrag aufmerksam gemacht:

https://www.vfd-bayern.de/index.php/lan ... siken.html

Darin wird auch gesagt, dass das Führen eines Pferdes am Halfter nach deutscher Rechtsprechung verboten sei. In der STVO steht aber nur etwas von ausreichender Einwirkung....

Jetzt suche ich die entsprechende Rechtsprechung. Am Donnerstag such ich mal bei uns im Beck-Online, es gäbe da Urteilt von diversen OLG.

Weiß hier vielleicht eine Ente schon etwas darüber?

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Richtig Reiten reicht - Paul Stecken *29. Juni 1916

Widme Dich der Liebe und dem Kochen unbekümmert und hingebungsvoll! (Dalai Lama)

Ein wahrer Samurai besitzt nur EINEN Richter über seine Ehre und das ist er selbst. Die Entscheidungen, die du triffst, und wie diese Entscheidungen durchgesetzt werden, spiegeln dein wahres Ich wieder. Du kannst dich nicht vor dir selbst verstecken.
(Aus: Der Weg des Kriegers: Meiyo- Ehre)


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 Betreff des Beitrags: Re: Führen am Halfter
Ungelesener BeitragVerfasst: 31. Oktober 2017, 12:06 
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Rechtlich weiß ich dazu nichts, aber unser vereinschef, seines Zeichens Versicherungsmensch, bläut uns jedes Jahr zur Versammlung ein, dass wir den Hof mit Pferd an der Hand nur mit einer Trense drauf zu verlassen haben. Er begründet dies auch mit der versicherungsfrage. Mit trense hätte man sein möglichstes an Vorsorge getan.

Grüße Claudi

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 Betreff des Beitrags: Re: Führen am Halfter
Ungelesener BeitragVerfasst: 31. Oktober 2017, 19:46 
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Grade vor 6 Wochen wurde uns in der Tierklinik auch gesagt, das sie dort Führketten drauf machen müssen wegen der Versicherung.

Mehr kann ich dazu leider nicht sagen. Interessiert mich aber brennend da wie ja gerade zu Fuß unterwegs sind (aktuell mit Cavecon).

Grüße babs

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 Betreff des Beitrags: Re: Führen am Halfter
Ungelesener BeitragVerfasst: 31. Oktober 2017, 22:59 
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Registriert: 23. Januar 2008, 18:12
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Ich erinnere mich dunkel, daß in unserer Verbandszeitung ein Urteil abgedruckt war, daß sich genau mit dieser "Einwirkung" beschäftigte. Tenor des Urteils war, es muß den Umständen angemessen sein. Also überqueren einer befahrenen Bundesstraße: Trense und pipapo, über den Feldweg zum Hof geht auch barfuß.

Das war auch die Aussage meiner Betriebshaftpflicht als ich sie fragte, ob sie Bedenken haben, daß ich 3 oder 4 Pferde auf einmal führe. Bei mir hinterm Hof ist das ok, über eine befahrene Straße eben nicht.

Gruß,
Pegasus


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 Betreff des Beitrags: Re: Führen am Halfter
Ungelesener BeitragVerfasst: 3. November 2017, 20:34 
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Registriert: 9. Mai 2007, 05:39
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Hallo!

Das ist ein altes Problem, weil die Gesetzeshüter isch nicht so schnell an neue Gegebenheiten anpassen können. So in 50 -80 Jahren wird es wohl geändert werden.

Auch viele Versicherungen haben das immer noch so drin stehen. Auch unsere Schmied hat das noch in seiner Versicherung so drin stehen. Alle Pferde müssten auf Trense vorgeführt werden. Wie das bei Fohlen oder Jungtieren funktionieren soll, darüber wird das Tuch des Schweigens gebreitet.

Laut StVO ist das Pferd auch ein Fahrzeug, hat also Beleuchtung zu tragen, neuere Urteile stellen es aber einem Handkarren gleich, also nichts mit Vorfahrt oder so.

Unter fachgerechter Ausrüstung sollte aber mittlerweile auch eine gebisslose Zäumung zu finden sein, zumindest bei der EWU ggf. sogar bei der FN. Damit bestünde ein Widerspruch zum alleinigen Umgang mit Trense.

Aber im Falle eines Falles, ist es eh ein niemals vergleichbarer Einzelfall vor Gericht.

Gruß Torsten


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 Betreff des Beitrags: Re: Führen am Halfter
Ungelesener BeitragVerfasst: 7. November 2017, 13:01 
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Registriert: 2. Mai 2007, 07:15
Beiträge: 1917
wichtig ist auch, was in eurer tierhalterhaftpflicht steht.
es gibt inzwischen policen, die gebißloses reiten/Führen einschließen

allerdings finde ich es absolut verantwortungslos, an einer vielbefahrenen hauptstrasse nur mit halfter zu führen/Reiten. möglichst noch mit nur einem normalen Führstrick mit Panikhaken ( der sich genau dann öffnet, wenn er sich nicht öffnen soll)


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 Betreff des Beitrags: Re: Führen am Halfter
Ungelesener BeitragVerfasst: 7. November 2017, 13:15 
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Registriert: 27. September 2009, 18:05
Beiträge: 3070
und ich weiß immer nicht, woher die Idee kommt, man könne am Boden mit einer Trense besser einwirken als mit einem Halfter.
Zügel sind vom Boden aus gesehen immer zu kurz um im Notfall noch was zu tun zu können. Mit Halfter in Kombi mit Panikhaken zu führen, ist allerdings wirklich dämlich.

Meine Haftpflicht schließt gebisslos mit ein, ob sie Dummheit (Panikhaken) mit einschließt, weiß ich nicht.


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 Betreff des Beitrags: Re: Führen am Halfter
Ungelesener BeitragVerfasst: 7. November 2017, 14:11 
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Registriert: 3. Mai 2007, 09:44
Beiträge: 2827
Wohnort: Schwabenländle
Die Haftpflicht von meiner RB schließt gebissloses Reiten und Führen auch ein.
Ich meine seien wir mal ehrlich - wenn der Gaul weg will dann schafft er das mit Trense im Maul genauso gut wie mit Halfter bzw. eventuell wegen der fehlenden Zügellänge noch besser.
Wenn ich mit Pferd spazieren/laufen gehe mache ich das eigentlich immer mit Halfter oder Kappzaum und Longe. Wir laufen/reiten sowieso nicht auf befahrenen Straßen sondern kreuzen höchstens.


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 Betreff des Beitrags: Re: Führen am Halfter
Ungelesener BeitragVerfasst: 18. November 2017, 13:10 
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Registriert: 31. Dezember 2007, 11:21
Beiträge: 2736
Jupp das kenne nach einem guten Vortrag von einem sehr bekannten Pferderechtsanwalt. Der da sagte: Pferde im Straßenverkehr mit sicher Zäumung, denn wenn es hart auf hart kommt zahlt die Versicherung nicht.


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 Betreff des Beitrags: Re: Führen am Halfter
Ungelesener BeitragVerfasst: 18. November 2017, 14:46 
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Registriert: 22. Juli 2007, 07:35
Beiträge: 8211
Wohnort: OA
TinyTin hat geschrieben:
Jupp das kenne nach einem guten Vortrag von einem sehr bekannten Pferderechtsanwalt. Der da sagte: Pferde im Straßenverkehr mit sicher Zäumung, denn wenn es hart auf hart kommt zahlt die Versicherung nicht.

Hat der sehr bekannte Pferderechtsanwalt auch genau definiert was „sichere Zäumung“ ist und entsprechende Vorschriften dazu genannt?


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