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Ungelesener BeitragVerfasst: 23. Juni 2015, 18:13 
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Folgender Fall:

Pferdekauf zwischen privat Personen. Aku wurde gemacht. Augen waren ohne Auffälligkeiten.
Pferd wurde weiter verkauft ohne erneute aku, sondern mit Protokoll der vorherigen aku. Waren nur wenige Wochen dazwischen.

1 jahr später tritt eine Augen Verletzung auf. Behandender Tierarzt sagt, alter defekt liegt vor.

Nun soll Verkäufer alle anfallenden Kosten (u.a. Klinik) übernehmen. Pferd wäre fast blind.

Wie seht ihr die Rechtslage? Anwaltstermin ist vereinbart. Muss der Verkäufer das Pferd evt. Zurück nehmen?
Ich sehe da den Tierarzt der aku in der Haftung.

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Ungelesener BeitragVerfasst: 23. Juni 2015, 18:39 
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Keine Rechtsente, daher kann ich nicht beurteilen ob nach einem Jahr überhaupt noch ein Haftungsanspruch gegen den Verkäufer vorliegt.
Aber ich sehe ein Problem darin, daß a) der aktuelle Verkäufer nicht Auftraggeber der AKU war und b) die AKU zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht "tages"aktuell war. Kann mir daher nicht vorstellen, daß da der TA in der Haftung ist - völlig unabhängig davon ob er in der ursprünglichen AKU was übersehen hat oder nicht


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Ungelesener BeitragVerfasst: 23. Juni 2015, 19:08 
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auch keine Rechtsente :wink:

aber was wurde genau am Auge diagnostiziert, was soll der alte Schaden gewesen sein, der jetzt nach 1J so akut wurde, daß es aufgefallen ist und ein TA gerufen wurde

gab es einen Kaufvertrag? Was genau stand darin?

Als ich eines meiner Pferde verkauft hatte, habe ich im KV eine Haftungsbegrenzung auf 3 Monaten (von Privat an Privat) und die AKU war Bestandteil des Vertrages.

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Ungelesener BeitragVerfasst: 23. Juni 2015, 19:29 
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Keine Ahnung. Genauer Befund wurde nicht mitgeteilt. Nur Schwellung und alter schaden.
Kosten soll Verkäufer tragen. Also die Person, die gekauft hat mit aku und kurze Zeit später verkauft hat an jetzige Klägerin.

Kv besteht, nur ist gerade nicht auffindbar. Muß erst Kopie angefordert werden. Gewährleistung ist ja 2 jahre.

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Ungelesener BeitragVerfasst: 23. Juni 2015, 19:34 
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Grundsätzlich ist die Gewährleistungsfrist 2 Jahre, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Nach 6 Monaten muß allerdings der Käufer den Beweis führen, daß der Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe bereits vorhanden war. Das ist regelmäßig schwierig und die Meinung eines TA ist noch kein Beweis.

Falls die Beweisführung gelingt, wird der zweite Verkäufer die Forderung natürlich weitereichen...

Gruß,
Pegasus


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Ungelesener BeitragVerfasst: 23. Juni 2015, 19:36 
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Ist es tatsächlich eine Verletzung? Da braucht man aber schon einiges, um einen Beweis zum Zeitpunkt zu führen.


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Ungelesener BeitragVerfasst: 23. Juni 2015, 19:38 
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Es heißt alter schaden. Pferd hatte auf einmal dickes Auge.

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Ungelesener BeitragVerfasst: 23. Juni 2015, 19:47 
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"alt" kann auch 4 Wochen sein...


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Ungelesener BeitragVerfasst: 23. Juni 2015, 20:08 
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Es soll schon zum Zeitpunkt des kaufs vorhanden gewesen sein. Genaueres muss man noch erfragen. Jetzt geht es morgen zum Anwalt. Unterschrieben soll eine vollständige Kostenübernahme der ta kosten unterschrieben werden.

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Ungelesener BeitragVerfasst: 23. Juni 2015, 20:27 
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Keine Rechtsente, aber: Als Privatverkäufer kann man die Haftung komplett ausschließen. Wenn der Verkäufer kein Dusel war, hat er das im Kaufvertrag gemacht. Den Vertrag aufgrund arglistiger Mängel anzufechten, wird auch nicht funktionieren, da der Verkäufer aufgrund der AKU nachweisen kann, daß ihm der Mangel nicht bekannt war.

In allen anderen Fällen, vermute ich, würde es einen Jahre währenden Gerichtsprozess geben, in dem die beiden Seiten sich mit immer wieder neuen Gutachten bewerfen. Denn die Klinik, die die AKU gemacht hat, wird sicherlich auch auf ihrem Standpunkt "damals ohne Auffälligkeiten" bestehen bleiben. Oder der, dem zuerst Geld und/oder Nerven ausgehen, gibt auf.

Als Verkäufer würde ich das wahrscheinlich recht gelassen sehen, denn beweisen, daß der Mangel schon beim Kauf bestand oder dem Verkäufer bekannt war, ist äusserst schwierig bis hoffnungslos.

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Wann ist aus "Sex and Drugs and Rock'n'Roll" eigentlich "Veganismus, Laktoseintoleranz und Helene Fischer" geworden?


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Ungelesener BeitragVerfasst: 23. Juni 2015, 20:34 
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Sehe ich auch so. Doofe ist, dass der kv nicht auffindbar ist und eine Kopie beim Kläger erstmal angeforderten werden muss. War ein Standard Vordruck. Genaues kann man dann erst sagen. Das dreiste ist, Pferd wurde ohne Gewinn verkauft zum Freundschaftspreis auf drängen der Klägerin. Klägerin sagt kein Wort im Stall und nun flattert das anwaltsschreiben ins Haus. Aber Verkäufer kann ja mal gar nichts dafür. Wusste keiner. Da kann man doch mal miteinander reden.

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Ungelesener BeitragVerfasst: 23. Juni 2015, 21:48 
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TROLLSCHUTZBEAUFTRAGTE
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Wohnort: Am Teich! Wo sonst!!!
Die stehen auch noch im selben Stall? :ashock:

Da finde ich es auch "befremdlich", nicht mal die Klappe auf zu machen ...

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Ungelesener BeitragVerfasst: 24. Juni 2015, 03:55 
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Bitte einen mit Pferderecht auskennenden (möglichst nicht nur im pferderecht, sondern auch mit Pferden an sich) Anwalt nutzen !!! Kostet auch nicht mehr als der Hausanwalt - aber Erfolgsaussicht sicher besser...

Da sind zuviele vielleichts und evtl. enthalten.

Kann Frau Iris Müller-Klein (Google) sehr empfehlen - auch wenn sie nicht vor Ort des Verkäufers ist. Aber egal welcher RA - ohne den Vertrag und das Protokoll der AKU kann man die Situation nicht beurteilen. Außerdem würde ich direkt bereits beim Käufer den exakten Befund dieses Schadens anfordern - auch vor anwaltsbesuch - als Bericht des TAs. Vielleicht will der seine Äußerung alt ja nicht schriftlich darlegen.

Vollständige kostenubernahmevereinbarung so als Freibrief vorab unterschreiben lassen wollen ist ja frech.

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Ungelesener BeitragVerfasst: 24. Juni 2015, 07:00 
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Beiträge: 11258
Danke Euch! Halte euch auf dem laufenden.

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Ungelesener BeitragVerfasst: 24. Juni 2015, 08:11 
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Beiträge: 11258
vertrag wurde gefunden. Standard von der FN. Also Gewährleistungsausschluß mit 6 Wochen Verjährung.

Ich würde mal sagen, das gibt keinen. :-|

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